! Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

Proeter, Dienstag, 19.03.2024, 15:41 (vor 47 Tagen) @ VT642

Die Reservierungspflicht muss nicht explizit genannt werden. Vergleichbar sind die Bedingungen nicht, wenn ohne vorherige Reservierung keine Mitfahrt möglich ist - das ist schließlich in den Bedingungen, unter denen die Fahrkarte gebucht wurde, nicht enthalten - ergo nicht vergleichbar.

Vorsicht: Bei der Weigerung, reservierungspflichtige Ersatzverbindungen zu erstatten, hebt die DB nicht auf die fehlende "Vergleichbarkeit" ab, sondern lediglich auf ihre selbst festgelegten Ausschluss in ihren FGR-Bedingungen.
Dies durfte ich bereits zweimal am eigenen Leibe spüren:

Ausfall des reservierungspflichtigen EC aus Zagreb nach München (und aller weiteren dieses Tages). Alternativ genutzter IC-Bus wurde nicht erstattet mit Verweis auf die Reservierungspflicht. Dass es überhaupt keine nicht-reservierungspflichtigen Verbindungen gab, interessierte das SC-FGR weder bei schriftlichem noch bei mündlichem Einspruch.

Ausfall des ICE aus Paris nach Deutschland (alle weiteren ICE am selben Tag ausgebucht). Genutzter SNCF-TGV nach Strasbourg wurde nicht erstattet weil (Überraschung): reservierungspflichtig.

Nach meiner Beobachtung ist Reservierungspflicht das am strengsten befolgte Ausschlusskriterium überhaupt, sogar noch vor der 60-Minuten-Regel, die teilweise bereits bei 59 Minuten zur Entschädigung führt. Offenbar haben alle SC-FGR-Mitarbeiter die Anweisung, reservierungspflichtige Ersatzfahrscheine grundsätzlich abzulehen und dieses Thema am Telefon auch nicht lösungsorientiert zu diskutieren.


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