? Zum Einscannen von Online-Tickets (Allgemeines Forum)

sibiminus, Mittwoch, 27.03.2019, 15:09 (vor 1858 Tagen) @ JanZ

Das klingt für mich so, dass ob nicht nur das Scannen, sondern auch das Vorzeigen der BC festgehalten wird.

Nein, wird es nicht.

Dazu passt auch, dass seit einiger Zeit die BC grundsätzlich durchgezogen/eingelesen wird, möglicherweise wird das auch registriert.

Es erfolgt lediglich ein Abgleich mit einer Sperrliste und ersetzt nicht die Sichtprüfung der Karte.

Übrigens habe ich auch schon unterschiedliche Aussagen darüber gehört [...] das andere meinte, ein bisschen Freiheit hätten sie da schon noch.

Genau. Grob gesagt gibt die Richtlinie vor, wie die Kontrolle zu erfolgen hat. Darin sind unter gewissen Voraussetzungen Erleichterungen vorgesehen. Ob und wie man die nutzt, ist jedem Zub selbst überlassen.

Unabhängig von der BC habe ich auch schon den Satz gehört „Ah, das ist ja schon gescannt worden.“

Die Kontrolle von OT bitte nicht vermischen mit der Kontrolle einer BC. Auch zu Papierfahrkarten oder Verbundtickets (wo anwendbar) kann die BC systemgestützt geprüft werden.


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