doch erst ab 60 Min., Verspätung ist Locomore nicht bekannt (Allgemeines Forum)

sflori, Freitag, 13.01.2017, 15:30 (vor 2660 Tagen) @ Tino

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof (und davon ist bei 41 min. Verspätung auszugehen auch wenn der Zug sehr gute Fahrzeiten hat) hat der Fahrgast das Recht seine Reise auf andere Weise fortzusetzen.

Nein. Die EU-Verordnung spricht von 60 Minuten. Wenn Locomore von 60 Minuten spricht, ist das im Sinne der EU-Verordnung.

Die 20-Minuten-Regelungen der DB sind freiwillig und gehen über die EU-Verordnung hinaus.


Bye. Flo.


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