Meine Meinung (Allgemeines Forum)

chriL999, Freitag, 27.05.2016, 22:52 (vor 2896 Tagen) @ Quasar
bearbeitet von chriL999, Freitag, 27.05.2016, 22:54

Meine persönliche Meinung:
Sofern es (aus Sicht des Kontrolleurs) keinen nachvollziehbaren und klaren Grund gibt, warum das Kind nicht die Tochter sein soll, würde ich auch keine Adressdaten zur Fahrpreisnacherhebung herausrücken.
Dann muss halt die Polizei kommen und die Sache vor Ort klären, auch wenn es dann wiederum auf die Fahrpreisnacherhebung hinausläuft.
Hier wieder mein Beispiel zum Thema "Ladendiebstahl" (da ich an der Kasse nicht meine Tüte geöffnet habe): Die Polizei ist dann halt gekommen und hat in die Tüte gesehen.
Es wurde natürlich nichts geklaut.
Mit anderen Worten: Ich bin nicht in der "Bringschuld" zu beweisen, dass mein Kind mir gehört bzw. dass ich nichts geklaut habe.
Oder wenn ein Online-Ticket nicht eingelesen werden kann: Dann muss der Kontrolleur eben bei der Bahn anrufen. Ganz einfach. Wurde mir ja mehrfach hier im Forum erklärt, dass hierzu kein MT notwendig ist.


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