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Martin, Freitag, 27.05.2016, 17:29 (vor 2891 Tagen) @ PZBer

Nein, Sehhilfen sind zugelassen, sofern sie jährlich vom Bahnarzt kontrolliert werden.


Sehhilfen an sich haben keinen Einfluss auf das Intervall der Nachuntersuchungen, folglich bleibt es bei 3 Jahren für Tf unter 50? Jahren.
Bei Vorliegen anderer Augenerkrankungen kann der Betriebsarzt natürlich kürzere Intervalle festlegen.


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