Einsatz der Notbremse (Reiseberichte)

gnampf, Dienstag, 03.05.2016, 07:48 (vor 2918 Tagen) @ 611 040

Bei Autounfällen geht es auch um die Versicherung, die zaht nur wenn die Polizei dies offiziell protokolliert hat, auch wer der Schuldige ist.

Noe, die Polizei kann zum Schuldigen gar keine Aussage machen, sie ist schliesslich nicht dabei gewesen. Nicht umsonst wird im Protokoll von Beteiligten 1 und 2 geredet, nicht von Verursacher und Geschaedigten, auch wenn manche Polizisten meinen sie koennten das bestimmen. Darueber zu entscheiden obliegt den Gerichten.
Und nebenbei gibt es genug Bundeslaender, wo die Polizei bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden gar nicht mehr ausrueckt. Die Versicherung kann ihre Leistung definitiv nicht von einer polizeilichen Unfallaufnahme/meldung abhaengig machen.


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