DP: Beförderungsbedingungen 2014 einsehbar (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 22.06.2015, 16:34 (vor 3250 Tagen) @ Keyboy
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 22.06.2015, 16:35

Gibt es die Möglichkeit diese aus dem letzten Jahr einzusehen um zu vergleichen ob dort der Loungezutritt explizit gestattet/verboten wurde?

Ja, die gibt es, wenn man sie gespeichert hat. In den Bedingungen aus dem letzten Jahr fehlte auch jegliche Regelung zur Lounge-Nutzung. Die ist ja auch nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Somit gelten die Lounge-Nutzungsbedingungen alleinig.

In diesen (Link) steht:

Grundsätzlich benötigen Sie eine Legitimation, um Gast in unseren DB Lounges
zu sein. Diese wird durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der
Rezeption bzw. im 1. Klasse-Bereich geprüft.
Zugangsberechtigt sind Sie:
mit Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse(siehe auch Fernverkehrs-Fahrschein
1. Klasse)
[...]Sie können nur diejenigen DB Lounges nutzen, die sich an der in Ihrem Fahrschein
eingetragenen Strecke befinden: direkt zu Beginn Ihrer Reise, während Sie um steigen
und unmittelbar nachdem Sie ausgestiegen sind.[...]
Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse(ausgenommen sind Eurail-,German Rail- und InterRail-Pässe)
Gerne begrüßen wir Sie als unseren Gast, wenn Sie über einen 1. Klasse-Fahrschein
für einen der nachfolgend aufgeführten Fernverkehrszüge verfügen:
Produktklasse ICE Intercity-Express (ICE), Intercity-Express Sprinter (ICE Sprinter),
TGV, Thalys
Produktklasse IC/EC Intercity (IC), Eurocity (EC)
Wenn Ihr Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse eine Regelung für Mitfahrer enthält, z.B.
bei einer Monats- oder Jahreskarte, dann haben auch diese Mitfahrer Zugang zu den
DB Lounges inkl.1.Klasse-Bereiche.[...]

Die erste Bedingung mit der eingetragenen Strecke dürfte eine relationslose Fahrkarte für den Fernverkehr, wie der Deutschlandpass, nicht erfüllen.


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