Fahrpreisnacherhebung bei Online-/Handy-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Freitag, 19.06.2015, 15:48 (vor 3253 Tagen) @ Thomas

Umweg vs. Rund-, Quer- und Kreuzfahrtverbot
Wo endet ein Umweg und wann beginnt die Rund-, Quer- oder Kreuzfahrt?

Da sehe ich es aber nicht als meine Aufgabe an, das zu entscheiden. Wenn es bepreisbar ist, dann muss ich als Fahrgast davon ausgehen, dass der Fahrschein auch dem Tarif entspricht.

daran anknüpfend:
eingetragender Umweg vs. nicht eingetragener Umweg
Wie schaut es aus mit Umwegen, die gebucht, aber nicht auf der Fahrkarte erscheinen?(sondern nur in der Reiseverbindung auf Online-Ticket/Automatenreiseverbindung)

Siehe oben, nur ergibt sich hier natürlich noch das Problem des Nachweises gegenüber dem Zugpersonal. Da kann es dann hilfreich sein, wenn man eine Verbindung vorweisen kann, die eindeutig zum Ticket gehört.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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