FGR: Übernachtung bei Zugausfall (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 19.06.2015, 14:06 (vor 3253 Tagen) @ lenasblau
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 19.06.2015, 14:07

Wenn ich mich recht erinnere hat die bahn ja 4 Wochen Zeit um Fahrpreisrückerstattungen zu bearbeiten. Muss dann auch schon das Geld fließen oder gibt es hierfür keine Frist.

Die Zahlung von Fahrpreisentschädigungen und die Erstattung bei Fahrtabbrüchen

erfolgt innerhalb von einem Monat nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.

Siehe Artikel 17 (2) der EG-VO 1371/2007.

Zudem gabs bei mir den Sonderfall das die Reise per Schlafwagen von Wien nach Düsseldorf ging und sich die ÖBB von dem Fall nichts annehmen wollte. Der Zug fuhrt schließlich auch Wien-Passau. Frage: Hätte ich das Angebot der ÖBB annehmen müssen um mich dannn mit meiner 6jährigen Tochter um 00.30 Uhr in Passau aus dem Zug werfen zu lassen oder hatte ich ein Recht auf Hotel in Wien?

Es stellt sich die Frage, ob ein Aufenthalt von einer Nacht bereits in Wien notwendig wurde bzw. ob unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar war. Vgl. Artikel 18 (2) b) EG-VO 1371/2007 und COTIF, Anhang A, Artikel 32.
Lege das ggf. in Deinem Sinne gegenüber dem SC Fahrgastrechte dar.

Hinzu kommt dass der ÖBB ZuB am nächsten Tag meinen IC-Fahrschein im ICE nicht anerkannt hat und Geld für ein neues Ticket von mir und meiner Tochter haben wollte? Was sagen die Experten dazu?

Nun, da vernünftigerweise von mehr als 60 Minuten am Zielort lt. Beförderungsvertrag auszugehen war, hattest Du das Recht auf Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Deiner Wahl. Vgl. Artikel 16 EG-VO 1371/2007.


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