Die üblichen durchsichtigen Begründungen (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 08.06.2015, 11:21 (vor 3248 Tagen) @ martinbln
bearbeitet von GUM, Montag, 08.06.2015, 11:22

Keine Ahnung, ob die AGB in diesen oder anderen Punkten überhaupt gültig sind und nicht vielleicht Rechte unzulässig beschneiden. Ein Tagesticket muss für eben diesen Mehrfachgebrauch positioniert worden sein und warum soll ich der Berliner S-Bahn (freue mich schon auf den Winter mit den Weichenstörungen, nach denen man die Uhr stellen kann, die können ja froh sein, mit ihren zu Tode gesparten Schrottfahrzeugen überhaupt noch ans Tageslicht zu dürfen) nur irgendwas schenken.

Du weißt genau, dass das kompletter Blödsinn ist.

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es bei der BVG die nicht übertragbaren Tagestickets und die legal im Bekannten-, Kollegen- und Verwandtenkreis oder Jedermann UNENTGELTLICH weitergebbaren Wochen/Monatskarten.

Mit diesen konnte/kann ein/e Kollege/in vom Büro aus auch schnell die eine Kurzstrecke zum Imbiss fahren, wenn ihr keine Kantine habt. Habe ich in Berlin selbst praktiziert. Keine Ahnung wie das Ticket hieß. Muss irgendeine vor 09 Uhr-Monatskarte gewesen sein.

Darüber hinaus ist es interessant, dass Du als Privatperson einem Unternehmen vorschreiben möchtest, wie es seine Geschäfte führt. Du schriebst: "in Tagesticket muss für eben diesen ...gebrauch positioniert werden".

Das überlässt Du bitte mal dem gewählten Stadtrat/Senatsvertretern, die die Aufsichtspersonen in den Verkehrsbverbund schicken.

Danach kommt eine Begründung, die Ladendiebe und ähnlich handelnde Personen immer gebrauchen: Irgendetwas an der Marktwirtschaft wäre falsch und sie würden von dem Beklauten auf andere Art und Weise täglich besch*****. Der Diebstahl wäre dann nur eine zu rechtfertigende Racheaktion bzw. das Wiederholen.

Ein mir bekannter Kleinkaufhaus-Eigentümer hat sie übrigens alle schon gehört und wundert sich nur darüber, dass die Diebe immer dreister und auch noch frech werden. Die Entscheidung zu einer Straftat (Ladendiebstahl oder Leistungserschleichung) liegt bei jedem selbst. Dann soll derjenige aber bitte auch die moralischen und juristischen Konsequenzen tragen.

Abgesehen davon beginnst Du damit eine innere Abwärtsspirale, in dem Du dich mehr und mehr den Argumenten der fünften Kolonne Moskaus anschließt.

Außerdem habe ich mit der BVG noch eine Rechnung offen, nachdem die sich ungerechtfertigterweise an mir mit 40 EUR bereichert haben (Ursache lag nicht in meiner Handlungsgewalt, die damit auftretenden Benachteiligungen wollte und muss ich m.E. auch nicht in Kauf nehmen). Hatte gezahlt, weil mir meine Zeit für diese fruchtlosen Textbausteinschlachten irgendwann zu schade war).
Da freue ich mich direkt, wenn der Erlös dieser dann weiterverkauften Tageskarten anderweitig (und sei es nur in ein Bier) investiert würde. Zahlen tun sei Steuerzahler sowieso in einem für einen Normalbürger nicht bewertbarem Maß...

Das schrieb ich ja bereits oben, das musste/muss sich der Kleinkaufhaus-Eigentümer jedes Mal anhören. Die Aussage ist auch nicht nachvollziehbar: Jedermann kann ganz ohne Nachweis des "Bürgerstatus" die Mittelverwendung und -herkunft des Bundeshaushaltes und der Haushalte der anderen Gebietskörperschaften zusammentragen.


PS Haben die für dieses jahrelange Missmanagement Verantwortlichen nicht noch fette Boni eingestrichen, bevor sie gekündigt wurden?

Sh. oben: Du merkst, dass Du auf dem falschen Weg bist und ziehst immer absurdere Argumente für die Fahrgeldverweigerung heran. Vielleicht kommt als nächstes, dass der Pausenraum der Busfahrer in XXX oder die vom Busfahrer mit Schlüssel umsonst zu benutzende Toilette zu groß ausgefallen ist und Du deshalb jede 100. Fahrt einsparst.

Bei mir bleibt leider nur Unverständnis.

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