Im Zweifel für jeden der 300 Betriebe eigenen TV (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Samstag, 23.05.2015, 00:04 (vor 3262 Tagen) @ sfn17

-> Ernste Frage: Wenn jetzt genau definiert werden muss, was ein "Betrieb" ist: Müsste die DB AG jetzt für ihre 300 Betriebe 300 getrennte Tarifverträge abschließen? Oder wie sollte das jetzt gehen? Kapiere ich nämlich für die andere Seite auch nicht...

Antwort: Grundsätzlich ja!

Im Zweifel definiert man den Begriff "Betrieb" wie im Betriebsverfassungsgesetz. Das heißt: Der Bereich eines Betriebsratsvorsitzenden ist ein Betrieb. Und in diesem Betrieb hat die mitgliederstärkste Gewerkschaft (hinsichtlich TV) das Sagen.

Wenn es bei der DB (oder Tochterunternehmen) mehrere Betriebe gibt, die Fahrpersonal beschäftigen, dann könnte es nach meinem Verständnis durchaus dazu kommen, dass es in jedem Betrieb einen eigenen Tarifvertrag gibt, sofern kein anderweitiges Einvernehmen erzielt wird.

Schwierig wird es bestimmt auch, wenn z. B. im bayrischen Betrieb die GDL die meisten Mitglieder hat und in Nordrhein-Westfalen die EVG.

Das ganze Tarifeinheitsgesetz ist so aufgebaut, dass die Gewerkschaften wirklich gut beraten sind, sich vorab untereinander zu einigen, um nicht vor lauter Problemen und Rechtsstreitigkeiten handlungsunfähig zu sein. Aber dem Arbeitgeber geht es sicher auch nicht besser.


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