Bundestag hat heute Tarifeinheitgesetz beschlossen (Allgemeines Forum)

sfn17, Freitag, 22.05.2015, 14:17 (vor 3255 Tagen) @ andy24b

Aus dem zitierten Link:

Wenn zwei Gewerkschaften sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können, gilt das Recht des Größeren. Die Zahl der von ihr vertretenen Beschäftigten kann eine Gewerkschaft gegenüber einem Notar nachweisen, ohne ihre Stärke offenzulegen. Betrieb heißt nicht gleich Unternehmen: Die Deutsche Bahn etwa hat sich in mehr als 300 Betrieben organisiert.

Während die anderen Absätze im verlinkten Artikel sich relativ besonnen lesen, zeigt der hier kopierte Absatz in jedem Satz, was für ein Murks ("Recht des Größeren" und "Notar") und letztlich verfehlt selbst im Sinne der Erfinder ("300 Betriebe") dieses Einheitstarifgesetz ist.

Als nächstes werden kleine Parteien verboten, weil es ja schon zwei große Parteien gibt. Und die Deutsche Bahn müsste ihre 300 Betriebe wieder zu 1 Betrieb zusammenlegen, damit das Einheitstarifgesetz auch wirklich wirkt.

Kann deswegen sogar sein, dass es vom BVerfG nicht an den Gesetzgeber zurückverwiesen wird, weil das Gesetz zahnlos ist.

*kicher*


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