Fahrgastrechte sind nun Gesetz (Allgemeines Forum)

Silver, Sonntag, 26.04.2009, 10:00 (vor 5493 Tagen) @ MJerdgas

Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.

Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?

Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.


Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.

Einspruch. Das Gesetz greift bei allen Störungen, deren Ursach im Eisenbahnbetrieb liegt. Egal ob die Ursache dem Betreiber des betreffenden Zug, einem anderen EVU oder einem Infrastrukturunternehmen zuzuordnen ist. Die verschiedenen Eisenbahnunternehmen müssen die Aufteilung der entstehenden Kosten unter sich ausmachen.


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