ähnliche Situation Saarbrücken (Fahrkarten und Angebote)

heinz, Montag, 29.07.2013, 10:23 (vor 3936 Tagen) @ PhilippK

die Saarbahn schreibt dazu:

Fahrgäste haben bei Ausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen Ansprüche gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sie befördert hat. Das gilt auch für Fahrgäste der Saarbahn GmbH.

Seit 2009 gilt das Fahrgastrechtegesetz. Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben dabei vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte. Dieses Gesetz beruht auf einer EG-Verordnung 1371/2007, die europaweit gültig ist. Es gewährt gesetzliche Ansprüche auf Entschädigung bei Zugausfällen und -verspätungen.

Für Fahrten in den Zügen der Saarbahn GmbH auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem Saarbahn GmbH-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.

Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.

Hervorhebung durch mich.


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