Automat klaut Geld, ohne Fahrkarte auszugeben (Allgemeines Forum)

Chikorita, Mittwoch, 24.07.2013, 21:11 (vor 3947 Tagen)

Ein Freund hatte heute ein Erlebnis mit der Bahn, zu dem wir gern Auskunft hätten.

Geplant ist eine Fahrt von S nach F ... ich kürze die Stadtnamen mal ab - wenn die vollen Namen benötigt werden, dann bitte nochmal nachfragen. ;)

Vor Fahrtantritt soll in S eine Fahrkarte am Automaten gelöst werden. (Schalter ist vorhanden, aber hat schon geschlossen.) Die Fahrt kostet 22,50 Euro. Mein Freund steckt zuerst einen 20-Euro-Schein und dann eine 2-Euro-Münze in den Automaten. So weit alles gut, der Automat meint korrekterweise, dass noch 50 Cent zu zahlen sind. Das 50-Cent-Stück meines Freundes akzeptiert der Automat aber nicht und spuckt es dreimal hintereinander wieder aus. Dann verriegelt er schliesslich den Münzeinwurf-Schlitz und geht in den Störungsmodus - und behält die bereits eingeworfenen 22 Euro, ohne Gegenleistung zu erbringen!

Ein zweiter Automat ist am Bahnhof vorhanden, aber wir sahen es nicht ein, es dort zu versuchen. Zum einen wäre die Zeit sehr knapp geworden, zum anderen: Selbst WENN das Geld meines Freundes noch gereicht hätte (wir haben es nicht überprüft), wer garantiert uns, dass er die 22 Euro, die ihm der Automat geklaut hat, jemals wiedersieht?

Wir haben den Automaten mit Nummer und Fehlermeldung fotografiert, und dann ist er ohne Fahrschein in den Zug gestiegen.

Fragen dazu:

1. Was kann im Zug passieren? Wahrscheinlich Fahrpreis-Nacherhebung, wie genau funktioniert sowas?

2. Er wird die Fahrpreis-Nacherhebung ganz bestimmt NICHT bezahlen! Kann man beweisen, dass der Automat die 22 Euro gestohlen hat? Wenn ja, wie? Reicht meine Aussage als Zeuge? Kann die Bahn feststellen, dass 22 Euro zu viel im Automaten sind? Kann man auf Videoüberwachung erkennen, dass Geld eingeworfen wurde, aber kein Fahrschein ausgegeben wurde?

3. a) Wäre es Pflicht gewesen, den zweiten Automaten zu verwenden? Schliesslich kann niemand verlangen, dass man sicherheitshalber das doppelte Bargeld dabei hat, falls man mal an einen diebischen Automaten gerät - und selbst wenn das Geld noch knapp gereicht hätte: Verständlicherweise ist niemand gern ganz ohne Bares unterwegs, nur weil ein Automat Geld klaut.

3. b) Angenommen, er hätte den anderen Automaten verwendet, aber dann aufgrund der knappen Zeit den Zug verpasst: Der nächste Zug wäre eine Stunde später gefahren, hätte dann Anspruch auf Entschädigung bestanden? Immerhin liegt die Schuld bei der Bahn!

4. Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn die Bahn auf stur schaltet und die Geschichte nicht glaubt?

Danke für Antworten!


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