Verständnisantwort und: Zangenabdruckkontrolle (Fahrkarten und Angebote)

loco_mo, Plüschetage, Donnerstag, 11.07.2013, 15:18 (vor 3953 Tagen) @ SantosLHelper

Hallo in die Runde,

Danke für das Zeigen dieses Artikels. Offenbar scheint es ja "legal" zu sein, das gesteht zumindest eine Bahnsprecherin ein. ABER...

... wenn ich ne Fahrkarte von Bregenz nach Saßnitz habe, impliziert das doch, dass ich mich in dem vorgegebenen Raum in Richtung Saßnitz bewege. Wenn ich dann in Berlin ausssteige ist es ja Wurscht, wenn ich zwei drei Wochen später von Berlin nach Stralsund weiterfahre ist auch noch legel, wenn ich nicht vorher schon mit ner anderen Fahrkarte hin und her gefahren bin. Wobei das ja wieder in der Grauzone liegt, dass das keiner nachweisen könnte. Aber wenn ich zum Beispiel von Naumburg mit 'nem IC gefahren bin, der über Berlin nach Stralsund weiterfährt und der Zub gestempelt hat, könnte es auch Diskussionen geben, weil ich ja schon in nem Zug kontrolliert wurde, der nach Stralsund gefahren ist. Ich hätte ja vor zwei Wochen schon mit dem Zug bis Stralsund gefahren sein können. Mir unerklärlich.

Du kannst aber argumentieren, in Leipzig schon wieder ausgestiegen zu sein, unterbrochen zu haben, und nun hinter Leipzig Tage später im selben Zug sitzen. Wenn nicht noch ein Zangenabdruck einer Folgekontrolle nach Personalwechsel (meinetwegen Berliner Personal) drauf ist, wird Dir natürlich kein Schaffner wrklich glauben. Nur leider das Gegenteil beweisen kann er sicher auch nicht.


Weiterhin versteh ich nicht, wie man hier, wie ich oben schon angedeutet habe, entgegen der eigentliche Süd-Nord-Verbindung eine gültige Fahrkarte haben kann, wenn ich nun von Bremen nach Weimar fahre.

Das habe ich ehrlich gesagt, bis eben auch gedacht. Nun wirft aber sogar das Online-Buchungstool eine Verbindung Bregenz-Bremen-Weimar-Sassnitz aus. Bepreist! Zum gleichen Preis wie Bregenz-Sassnitz ohne erzwungene Vias.

Warum auch immer das so ist, wenn's buchbar ist, ist's auch gültig. Sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber so isses. Daher her auch der Tipp dieses Freundchens, sich einen Ausdruck der Verbindung mitzunehmen.

Das mit dem aufgespannten Raum zur Nutzung der Fahrkarte verstehe ich ja, aber für mich ist eigentlich klar, dass ich von Süden (Bregenz) nach Norden (Sassnitz) nur in dieser Richtung fahren darf. Sonst wären wir ja wieder bei den verbotenen Rund- und Stichfahrten. Hier wird doch den Leuten suggeriert, sie hätten mit einer Auslandsfahrkarte eine vier Wochen "Netzkarte" im aufgespannten Gültigkeitsbereich.

Man darf natürlich nicht zwei mal dieselbe Strecke fahren.

Unser Freundchen hat nun - s. Bild der Fahrkarte im Zeitungsartikel - zwei Abdrucke von verschiedenen Tagen aus
IRE 4214 und 4224. Beide fahren Lindau - Biberach - Ulm.
Bei einer in Biberach gekauften Fahrkarte kann man sich da ja nun einiges denken...
Aber nachweisbar ist es eben nicht, da eben nur die Zugnummer, nicht der Ort der Kontrolle gezangt werden.

Dann hat er noch einen ICE 612 (München - Ulm - Dortmund) drauf, na da sagen wir mal nix.

Jetzt aber: Wenn ich den Zugnummern 81726 und 81739 glauben darf, ist das die NOB Hamburg-Westerland und retour. (Wenn die Nummern meiner Zugnummernsuche stimmen und da nicht irgendwie eine andere Nummer als Hafas codiert.)

*Das* wäre nun wirklich Beschiss, weil Westerland (oder eben alles nördlich-nordwestlich von Hamburg) außerhalb der Raumbegrenzung liegt. Und klare Rückfahrt wäre. Das ist auch online natürlich nicht bepreist.

Und wenn's den Schaffner nicht interessiert? Kann sein. Trotzdem ist das jedenfalls nicht legal fahrbar.


Hab ich hier was falsch verstanden.

Grüße,
Michael
(überzeugter BC 50 Normalpreisfahrer und überzeugter Sparpreis-Meider -> BITTE keine Diskussionen zu meiner persönlichen Fahrpreis-Einstellung)


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