Frage zu Wegevorschrift *NV* (Fahrkarten und Angebote)

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 10.07.2013, 07:38 (vor 3966 Tagen) @ DG

Nein. Bei Sparpreisen und Europa-Spezial, was Du wegen der Nennung konkreter Züge in der Wegevorschrift offenbar hast, unterliegen einiger Restriktionen.

Ja, es ist eine Sparpreis-Fahrkarte und die "Restriktionen" sind mir soweit bekannt.

Eine davon ist, dass eben die aufgedruckten Züge genutzt werden müssen, lediglich während der *NV*-Abschnitte darfst Du frei wählen, welchen Nahverkehrszug Du nimmst.

Die Nutzung der Fernverkehrszüge ist soweit auch klar. Mir ging es nun konkret darum, wie weit dieses "*NV*" gefaßt ist. Schließlich kann ich ja den Umweg über die Außerfernbahn nehmen oder direkt nach Ulm fahren oder mir unterwegs noch die Augsburger Puppenkiste ansehen. Dabei stellt sich mir jetzt noch die Frage, ob es möglich ist, von Pasing nach Ulm über Nürnberg zu fahren, vorhandene Zeit vorausgesetzt. Daß dabei ein Bahnhof zweimal durchfahren wird, könnte einerseits ein Hinderungsgrund sein, andererseits hatte ich das schon ganz offiziell auf einer Fahrkarte, was auch nicht beanstandet wurde (Stichfahrt nach Norddeich).

Einen Abschnitt mit Zugbindung im Fernverkehr durch eine Fahrt im Nahverkehr zu ersetzen, auch teilweise, ist nicht erlaubt.

Es soll ja in dem Sinne nichts ersetzt, sondern direkt nach Ulm gefahren werden (über Treuchtlingen und Donauwörth), nur eben nicht ab Pasing, sondern bereits ab Nürnberg.


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