Fernabsatzgesetz (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Mittwoch, 26.06.2013, 22:37 (vor 3980 Tagen) @ sobinichhalt

Wer aber den Satz zu Ende liest, wird merken, dass ein genauer Zeitpunkt der Leistungserbringung notwendig ist, damit die Vorschriften keine Anwendung finden.

Hmmm. Da steht aber auch "Zeitraum". Ist halt die Frage, ob die Bahncard eine "Dienstleistung aus dem Bereich Beförderungsleistung in einem genau angegebenen Zeitraum" ist.

Ich hätt jetzt mal "ja" gesagt, bin aber nicht wirklich sicher, denn man kann ja mit der Bahncard 25 nicht fahren, also wäre es ja auch keine "Dienstleistung", oder?


Bye. Flo.


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