Fernabsatzgesetz (Fahrkarten und Angebote)

sobinichhalt, Feldkirch, Mittwoch, 26.06.2013, 22:22 (vor 3980 Tagen) @ sflori

Oder im Fernabsatzgesetz. ;)

Dort steht nämlich, dass Beförderungsleistungen grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Das Fernabsatzgesetz wurde zum 1. Januar 2002 (!) in das BGB integriert.
§312b(*) sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, bei denen die Fernabsatzvertragsvorschriften nicht angewendet werden können. Dazu gehört auch der "Bereich Beförderung".
Wer aber den Satz zu Ende liest, wird merken, dass ein genauer Zeitpunkt der Leistungserbringung notwendig ist, damit die Vorschriften keine Anwendung finden.

Mein Ratschlag(**) deshalb:
Anrufen und sagen, dass man widerruft, weil man sich vertan hat.

Schönen Gruß!

(*) Alle nicht näher bezeichneten Paragraphen sind solche des BGBs
(**) Ich erbringe keine Rechtsberatung, habe dies nicht vor und werde dies nie vorhaben. Außerdem hab ich davon keine Ahnung

;-)


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