Gueltigkeit des NV-Teils (Fahrkarten und Angebote)

weitewelt, Freitag, 19.04.2013, 13:13 (vor 4030 Tagen) @ olmo

Tach auch,

Die tatsächlich gesuchte/gebuchte Verbindung steht ja zusätzlich auf dem Ticket - wenn die Bahn dir das so verkauft, kannst du auch so damit fahren. Das Thema gab es hier im Forum IIRC auch schon unzählige Male ...

Die Gültigkeit einer Fahrkarte ergibt sich aus ihr selbst. Drum sind aufgedruckte Strecken ja erstmal nur huebsch fuer den Kunden. Drum auch meine Frage nach dem Gueltigkeitsbereich des NV-Teils.

Aber mir sind diverse Posts bekannt aber so richtig abschliessend scheint das nirgends geklaert zu sein. Also der am wertvollste Thread scheint mir dieser zu sein. Aber wie das ausgegangen ist, ist ungewiss. Wenn du einen besseren Thread kennst, lass es mich wissen.

Der Kundendialog scheint jedenfalls nicht bereit zu sein, mir eine Aussage zu schicken, auf der steht, dass ich die gebuchte Verbindung fahren kann. Und ob ein Vorrang der Individualabrede nach 305b BGB oder überraschende und mehrdeutige Klauseln nach 305c BGB vorliegen, entscheiden wohl Richter. Und mir ist nicht bekannt, dass es eine Auseinandersetzung mit aehnlichem Sachverhalt gegeben haette.


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