Gueltigkeit des NV-Teils (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Freitag, 19.04.2013, 08:07 (vor 4031 Tagen) @ weitewelt

Es ist wahrlich interessant, dass der Kundendialog sagt, dass die Fahrkarte so nicht gültig ist! Dann sollte man sie wenigstens kostenfrei stornieren können.

Auf der anderen Seite hast Du die Fahrkarte so gebucht und dann darfst Du damit auch so fahren, ganz egal, was in den Beföderungsbedingungen steht! Sollte ein Zub Ärger machen (was ich mir nicht vorstellen kann, hatte selbst auch schon solche Stichstrecken gebucht), dann ist das geltende Recht immer noch auf Deiner Seite: Die Beförderungsbedingungen (welche ja AGBs sind) müssen der Inhaltskontrolle des BGB standhalten, und das ist schwer möglich, da die Inhaltskontrolle den Kunden vor solchen Regelungen schützt.


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