Nutzung von RIT-FK nur in Verbindung m. gebuchter Leistung (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 09.11.2012, 23:52 (vor 4188 Tagen) @ sflori

Zur Ausgangsfrage: Steht denn irgendwo, dass das RIT nur zur Hinfahrt gültig ist, wenn es vor dem Buchungstermin der zugehörigen Übernachtungsleistung genutzt wird? Ich konnte nur herauslesen, dass man es nicht OHNE die zugehörige Übernachtungsleistung nutzen darf.

Man darf das RIT-Ticket nur in Verbindung mit der zugehörigen Leistung nutzen.

Das RIT-Angebot kann nur in Verbindung mit einer bei Ihrer Last Minute Restplatzreisen GmbH gebuchten Leistung in Anspruch genommen werden.

Diese Verbindung ist bei Antritt der Hinfahrt nach dem Zeitpunkt des Ablaufs der zugehörigen Leistung am Zielort meiner Meinung nach nicht mehr vorhanden.

PS: Interessant ist, dass es in den Bedingungen noch einen "DB Nachtzug" gibt.


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