Erwerb von RIT Tickets! (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Donnerstag, 08.11.2012, 21:04 (vor 4188 Tagen) @ DavidFrankfurt

Will der Zub nun die Reiseunterlagen und entdeckt das z.B die Hotelbuchung vor der Fahrt liegt und das Ticket erst nach dem Ende der gebuchten erforderlichen Leistung genutzt wird kann man von Betrug ausgehen [...]

Naja, also der strafrechtliche Betrug ist etwas völlig anderes, da brauch man sich keine Gedanken zu machen.

Zur Ausgangsfrage: Steht denn irgendwo, dass das RIT nur zur Hinfahrt gültig ist, wenn es vor dem Buchungstermin der zugehörigen Übernachtungsleistung genutzt wird? Ich konnte nur herauslesen, dass man es nicht OHNE die zugehörige Übernachtungsleistung nutzen darf.


Bye. Flo.


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