komisch (Fahrkarten und Angebote)

Maggus, Ravensburg (Württ), Dienstag, 23.10.2012, 22:34 (vor 4205 Tagen) @ Silver
bearbeitet von Maggus, Dienstag, 23.10.2012, 22:36

Leistungserschleichung ist immer noch im Strafgesetzbuch geführt, als § 265a.

Das würde aber viel Arbeit für die Staatsanwaltschaft bedeuten, wenn jeder Schwarzfahrer dort als Strafanzeige auf deren Schreibtisch landen würde!


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