Preisdifferenz sieht nicht nach "doppeltem Fahrpreis" aus (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 11.05.2012, 12:34 (vor 4377 Tagen) @ Blaschke

Moin!

Ich finde die Beschwerde aber trotzdem seltsam. Das Zugbegleitpersonal hat ihr angeboten, den Differenzbetrag ohne irgendeinen Zuschlag im Zug zu entrichten!


Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Betrag "ohne irgendeinen Zuschlag" zu entrichten ist?

Weil bei einer richtigen FPNja der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 Euro zu entrichten wären. Insofern handelt die Bahn ja sehr kulant.

Dies kann man ja unter Vorbehalt tun, zumal es bei diesem Ergänzungsfahrschein ja einen eindeutigen Bezug auf den "Grundfahrschein" gibt. Und dann beides zur Erstattung einreichen.


Warum bitte soll ich was bezahlen, wenn ich der Ansicht bin, im Recht zu sein?

Aus Gründen der prozessualen Vereinfachung für alle Beteiligten und auch um zu Hause noch einmal IN RUHE nachrechnen zu können.

Denn Fehler können ja auf beiden Seiten passieren!


Eben! Dein gesamter Beitrag liest sich aber anders. Der Kunde hat's verbockt, die DB macht alles richtig.

Die DB befördert beispielsweise alleine im S-Bahn Verkehr München mehr als 800.000 Fahrgäste pro Tag. Da gibt´s dann auch jede Menge Schwarzfahrer, von einer unberechtigten FPN habe ich weder in der Presse noch sonstwo gelesen.

Und alleine die Preisendung ",50" bei einer Hin- und Rückfahrt in Verbindung mit einem Sparpreis deutet auf die Anwendung eines BC-Rabatts hin.

Unabhängig davon mein allgemeingültiger Tipp: In solchen Fällen immer die notwendige Differenz bezahlen und dann wieder zurückholen. So vermeidet Ihr die Inkassomühle und zweitens auch die unberechtigte Schädigung des Ansehens des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1.


Das ist die beste Argumentation überhaupt. Da bin ich vor Lachen ja glatt in die Ecke geflogen.

Viel Spaß.

Und wie (und wann!) soll ich das gezahlte Geld zurückbekommen? Nach Wochen/Monaten? Ein netter Brief - "bitte seien Sie so lieb und tun mir mein Geld wieder zurückschicken!"?

Ist doch ganz einfach. Ich habe einmal mein Geld direkt am Ausstiegsbahnhof wiederbekommen. Der Zub war sich nicht ganz sicher wie ein Fahrschein zu berechnen ist. Ich habe diesen normal bezahlt, es war ja die Verknüpfung zur Rabattkarte BC 25 F drauf.

Am Ausstiegsbahnhof habe ich dann meinen korrekten Produktübergang bekommen, den "falsch berechneten" Produktübergang zurückgegeben. Der Zub war zwar leicht zerknirscht ob seiner Fehlberechnung hat sich aber darüber gefreut, eben kein Aufsehen wie bei der Schreiberin des Ursprungsbeitrages verursacht zu haben. So hat er sein Gesicht wahren können und ich bin zum gültigen Differenzfahrpreis gereist.

Zumal es ja meist nicht um Zehntausende Euros geht. Sondern um die Frage ob beispielsweise ein Klassenwechsel (rechtzeitig vor dem Einsteigen angemeldet) mit oder ohne Bordzuschlag berechnet wird.

So einfach ist das.

Mein Gefühl sagt mir das was nicht stimmt.


Ja, ja, das wissen wir ja schon. Die arme, arme Bahn, die nur von Betrügern und Sparpreisfüchsen umgeben ist [...]. Ja, nee, schon klar.

Dann empfehle ich Dir mal irgendeinen Dir bekannten Mittelständler zu befragen. Oder einen Mitarbeiter im Forderungsmanagement.

Du wirst kaum glaube, was für Ausreden die Leute haben, wenn sie nicht zahlen wollen.

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Schöne Grüße zurück!


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