? zu Umsetzung der Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

ice_pendler, Montag, 05.03.2012, 09:17 (vor 4458 Tagen) @ Krabbi

Fahrgastrechte:

Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten bei grenzüberschreitenden Reisen.


Jede Fahrkarte wird wohl als eigener Beförderungsvertrag gewertet. Wahrscheinlich bekommst du 25% (weil es keine 121 Minuten waren) deines H-Verona Tickets erstattet.


Danke erstmal,

ja aber mein Beförderungsvertrag gilt ja bis Padova, nur fährt 2h späterer EC nicht mehr bis Padova sondern nurnoch bis Verona.
Daher auch mehr als 120 Minuten.

Dann gibt's auch die zusätzlichen Aufwendungen von der DB zurück. Die machen das öfter, die machen das in der Regel richtig.


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