Gutsscheinnutzung Nutella (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 10:24 (vor 4624 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 10:28

Darf hier nicht mehr über die BB der Bahn diskutiert werden? Und wo bitte verbieten die BB den Einsatz von Gutscheinen beim Kauf von Ländertickets?

Du wirst keinen Abschnitt in den AGB finden, der das ausdrücklich verbietet.
Bedenke aber, dass
1.) die Nutella-e-Coupons "beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb des Bestellprozesses über "www.bahn.de"(Punkt 3.1 der Bedingungen für die Internet-Aktion „nutella mit E-Coupon_10 €“ innerhalb der Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG) eingelöst werden können.
Bei einem im Internet gekauften Länderticket handelt es sich nicht um ein ICE-/IC/EC-Online-Ticket.

2.)die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket" und die Beförderungsbedingungen für die Ländertickets nach ihrem jeweiligen Absatz 1 keine Anwendung der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" vorsehen.

Gutscheine nach den Absätzen 9.2 und 9.3 der BB Personenverkehr (Fahrpreisentschädigungen im Verspätungsfall) sind jedoch nach den "Bedingungen für den Internet-Verkauf" von Fahrkarten Punkt 2.4, die gemäß der jeweiligen Absätze 1 der Angebotsbedingungen innerhalb der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG" für QDLT/SWT- und Ländertickets gelten, beim Erwerb der Fahrkarten nach Nr. 2.1 der BB Personenverkehr einsetzbar.


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