Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 15:40 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Natürlich kann man die Fahrt unterbrechen. Es soll Menschen geben, die ihre Reise schon längst beendet haben, aber während der Gültigkeit ihrer FK solange das Ris beobachten, bis sie einen passenden verspäteten Zug auf dem Laufweg gefunden haben.

Und dann angeben, just mit dem gefahren zu sein. ;)
Wie man hört geht die Erstattung einwandfrei. ;)

Tommyboy

Sehr traurig das es Leute gibt die so etwas machen. Und dann wundern sie sich das die Bahn die Hürden für Erstattungen immer weiter nach oben schraubt.


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