Beiwerk (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 06.07.2011, 05:42 (vor 4681 Tagen) @ Fratz
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 06.07.2011, 05:45

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.

Lies die zitierte Seite mal ganz:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/689-recht-am-eige...

"Klären lässt sich diese Frage am besten, indem die Abbildung der Person hinweggedacht wird. Verändert sich durch das Hinwegdenken der Charakter des Gesamtbildes nicht oder nur ganz unwesentlich, ist in dem zu prüfenden Bildnis lediglich Beiwerk der wesentlichen, das Bild bestimmenden Abbildung zu sehen."

Demnach ist die abgebildete Person, im Einzelnen definitiv, nur Beiwerk und dein ganzes Geschreibe hier kann Richtung Ablage P wandern.

Das Ganze wurde übrigens mehrfach in mehreren Eisenbahnforen bereits ausdiskutiert, mit immer demselben Ergebnis. Aber:

du weißt es vermutlich sowieso besser.


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