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Remark, Mittwoch, 23.03.2011, 13:30 (vor 4789 Tagen) @ Reisefuchs


Ich habe da die Vermutung das dieser "theoretische" Belegwert daher resultiert, das man als BC 100 2 Inhaber eine Erstattungshöchstgrenze von € 400,00 hat (3800+400 = 4200).

Die Erstattungshöchstgrenze liegt aber laut den AGBs der DB AG bei 25% des gezahlten Bahncard-Preises, also wären das dann 950 €, siehe Nr. 3.3.10 (Seite 6) http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/bahncard/MDB65273-bahncard_03_08_09.pdf


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