Wo kein Kläger ist... (Allgemeines Forum)

fjk, Freitag, 04.02.2011, 15:48 (vor 4835 Tagen) @ Henrik

... kann auch kein Bußgeld sein.

Vielleicht könnte sich mal jemand juristisch beschlagenes zur Definition von "andere Fahrgäste belästigt" äußern. Das hört sich doch nach einer butterweichen Bestimmung an, bei der tagesformabhängiger Beliebigkeit hochqualifizierten Kontrollpersonals Tür und Tor geöffnet sind.
Um ein Bußgeld festzulegen braucht es erstmal ein einwandfrei festgestelltes Vergehen gegen eine gesetzliche Bestimmung - ob nun ordnungswidrig oder sträflich ist wohl egal. Das ist außerdem eine öffentlich-rechtliche Sache(?)
In den weiter oben zitierten Bedingungen war darum wohl auch für die anderen "Vergehen" (missbräuchliches Betätigen der Notbremse, Rauchverbot usw.) jeweils von einer privatrechtlichen Vertragsstrafe die Rede. Aber für die muss ja wohl der Sachverhalt "zweifelsfrei" geklärt werden. Das ist beim zitierten Vorgang in den meisten Zweifelsfällen wohl kaum möglich.

Insofern gut, dass diese Regelung kassiert wurde. Beim Metronom ist das deutlich klarer geregelt: Nix is mit Prozenten. Nicht mal unverpackt auf den Tisch stellen.

packt sein Feierabendbier in die braune Tüte
fjk


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