25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? (Allgemeines Forum)

atzkowski, Berlin, Mittwoch, 29.12.2010, 15:01 (vor 4887 Tagen)

Hallo allerseits,

ich bin am 25.12. von Berlin nach Regensburg mit Umsteigen in Nürnberg gefahren. Da der ICE nach Nürnberg 92min Verspätung hatte, verpasste ich den Anschluss und kam statt um 18:38 um 20:38 an. Eben war ich im Reisezentrum Berlin Zoo und wollte mir die Erstattung auszahlen lassen. Die Mitarbeiterin meinte, 50% gäbe es erst ab ÜBER 120 min Verspätung, bei genau 120min nur 25%. Nach einer langen Diskussion und Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten bekam ich ausnahmsweise 50% ausgezahlt. Wer hat Recht?

Danke und Gruss,
Atzkowski

25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim?

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 29.12.2010, 15:16 (vor 4887 Tagen) @ atzkowski

Moin!
Das leidige Problem:
Ist der Folgetakt pünktlich gibt es bei Stundentakt nichts, bei Zweistundentakt 25%. Hatten wir glaube ich schon mehrfach hier das Thema - insbesondere in der Anfangszeit der "neuen" Fahrgastrechte.
Als regelmäßiger Nutzer einer Linie mit unsauberen Takt, hat man dafür alle zwei Stunden einen Vorteil:
Der Zug, der eigentlich genutzt werden sollte, kommt planmäßig zur Minute xx:08 an, der Folgetakt planmäßig zur Minute xx:09 - in der nächsten Stunde muss der Zug dann allerdings mindestens zwei Minuten (und nicht eine, wie bei einem sauberen Takt) Verspätung haben, um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können.

Fazit: Dir standen die 50% rein rechtlich nicht zu - was nicht heißt, daß ich es dir bei 120 Minuten nicht gönne!

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Das Problem hat sich mit den aktuellen BB Bahn erledigt

liebe70, Mittwoch, 29.12.2010, 15:20 (vor 4887 Tagen) @ fabs

- kein Text -

25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein!

liebe70, Mittwoch, 29.12.2010, 15:19 (vor 4887 Tagen) @ atzkowski

Aus den aktuellen BB Bahn, Tfv 600/A, Punkt9.2 "Anspruch auf Fahrpreisentschädigung":

"9.2.1 Der von einer Verspätung selbst betroffene Reisende hat für relationsbezogene Fahrkarten, für die er keine Fahrpreiserstattung nach Nr. 9.1.3 erhalten hat, Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt: bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes der vorgelegten Fahrkarte." (Hervorhebung durch mich).

Eindeutige Antwort, wer Recht hat: DU!

Gruß, Ralf

BC100?

RhBDirk, Mittwoch, 29.12.2010, 17:39 (vor 4887 Tagen) @ liebe70

Wie sieht das eigentlich bei der BC100 aus?
Gibts da ab 120min Verspätung auch "nur" 10€/15€ Erstattung?

Ja.

Fernpendler, Mittwoch, 29.12.2010, 18:11 (vor 4887 Tagen) @ RhBDirk

- kein Text -

25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein!

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Mittwoch, 29.12.2010, 20:22 (vor 4887 Tagen) @ liebe70

Oder einfach den Mitarbeitern im Reisezentrum die ausgedruckte FAQ um die "Ohren schlagen" :-)
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

Erfahrung von mir dazu

abomz, Mittwoch, 29.12.2010, 18:31 (vor 4887 Tagen) @ atzkowski

Hallo,

bei mir: Verspätung wegen Anschlussverlust gemäß Fahrplan 121 Minuten.


gerade in der Post: Es werden 50% des Fahrpreises erstattet wegen Verspätung am Zielort von 120 Minuten (so stehts im Brief).
Evtl. war der letzte benutzte Zug 1 Min. zu bald am Ziel.

Jedenfalls steht da: 120 Min --> 50% Erstattung.

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