Erster Probefahrt in Kanaltunnel (Allgemeines Forum)

Martin_Baumann, Donnerstag, 14.10.2010, 13:21 (vor 4962 Tagen)

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iLJE9eKrqODMXru8vUVzMQ_uT5pQ?docId=C... [Englischer Sprache]

Probefarht war von MAK Diesellok geschoben

Welcher Tz war es?

Erster Probefahrt in Kanaltunnel

mixx, Donnerstag, 14.10.2010, 13:29 (vor 4962 Tagen) @ Martin_Baumann

http://ice-treff.de/index.php?id=85856 da steht schon alles drin :)

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Steffen, Donnerstag, 14.10.2010, 13:41 (vor 4962 Tagen) @ Martin_Baumann

"Carrying drivers and technical staff from Germany's Deutsche Bahn and tunnel operator Eurotunnel, but no passengers, it went part of the way through the tunnel before turning back and re-entering France after 10 minutes."

Da kommt mir die Frage: Wo im Tunnel ist eigentlich die Landesgrenze? Wie ist das staatsrechtlich geregelt?

Mögliche Varianten, die mir einfallen:

  • Die Küstenlinie wird "nach unten" projeziert (wem gehört dann der Abschnitt unter dem Meer? Evtl. beiden (=Condomium)?)
  • Die Landesgrenze ist das Tunnelportal (auch hier die Frage: Zu welchem Land gehört der Tunnel?)
  • Die Landesgrenze ist in der Mitte, England und Frankreich stoßen direkt aufeinander

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OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Martin_Baumann, Donnerstag, 14.10.2010, 13:59 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Staatsrechtlich ist die Grenze London St Pancras oder Brussel Midi oder Paris Nord fuer Passkontrollen usw

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 21:26 (vor 4962 Tagen) @ Martin_Baumann

Staatsrechtlich ist die Grenze London St Pancras oder Brussel Midi oder Paris Nord fuer Passkontrollen usw

Das ist die Kontrollstelle, aber ganz sicher nicht die Grenze. Auf Flughäfen verlaufen ja auch nicht die Grenze der Bundesrepublik Deutschland, sondern der Praxis halber finden dort die Einreisekontrollen statt.

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Benjamin.Keller, Donnerstag, 14.10.2010, 14:22 (vor 4962 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Benjamin.Keller, Donnerstag, 14.10.2010, 14:22

In der Wiki verlinkt: Der Spiegel, Heft 6, 1983, S. 120, 122 (Link)

Über die Fertigstellung des Seikan-Tunnels:
"Und ob es nicht genug Probleme gäbe, beginnen japanische Jursiten einen ebenso erbitterten wie rein theoretischen Rechtsstreit um die Röhre: Erstmals gibt es auf der Welt nämlich einen Tunnel, der (mit seinem Mittelstück von 12 Kilometern Länge) unter internationalen Gewässern hindurchführt. Die Seikan-Röhre ist teilweise Niemandsland. Da sorgt sich Tokios Innenminister schon um ädaquate Rechtsprechung: Was wäre, wenn in diesem Mittelabschnitt eine Strafttat verübt würde?"

Warum nicht die Lösung wie in der Schifffahrt?

ICE-T-Fan, Donnerstag, 14.10.2010, 14:33 (vor 4962 Tagen) @ Benjamin.Keller

Man könnte es doch wie in der Schifffahrt lösen, wo ein Schiff territorial Hoheitsgebiet des Staates ist, unter dessen Flagge es fährt.

Man braucht nur festlegen, dass der TGV, Eurostar, ICE Hoheitsgebiet von jeweils Frankreich, Großbritannien und Deutschland ist und dann dessen Recht dort gilt, solange der Zug unter internationalen Gewässern fährt.

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Silver, Donnerstag, 14.10.2010, 14:39 (vor 4962 Tagen) @ Benjamin.Keller

Über die Fertigstellung des Seikan-Tunnels:
"Und ob es nicht genug Probleme gäbe, beginnen japanische Jursiten einen ebenso erbitterten wie rein theoretischen Rechtsstreit um die Röhre: Erstmals gibt es auf der Welt nämlich einen Tunnel, der (mit seinem Mittelstück von 12 Kilometern Länge) unter internationalen Gewässern hindurchführt. Die Seikan-Röhre ist teilweise Niemandsland. Da sorgt sich Tokios Innenminister schon um ädaquate Rechtsprechung: Was wäre, wenn in diesem Mittelabschnitt eine Strafttat verübt würde?"

Nichts grundsätzlich Neues. Auch die hohe See ist kein rechtsfreier Raum. Die Tat kann zum einen aufgrund der Staatszugehörigkeit geahndet werden, zum anderen können Taten, die gegen allgemeingültige Rechtsgrundsätze verstoßen, vom Gericht eines beliebigen Staates verfolgt werden.

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Steffen, Donnerstag, 14.10.2010, 14:48 (vor 4962 Tagen) @ Silver

Nichts grundsätzlich Neues. Auch die hohe See ist kein rechtsfreier Raum. Die Tat kann zum einen aufgrund der Staatszugehörigkeit geahndet werden, zum anderen können Taten, die gegen allgemeingültige Rechtsgrundsätze verstoßen, vom Gericht eines beliebigen Staates verfolgt werden.

Und welche Staatsangehörigkeit ein Kind hat, das just an der Stelle im Zug zur Welt kommt ;)

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OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

JanGT, Donnerstag, 14.10.2010, 14:49 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Nichts grundsätzlich Neues. Auch die hohe See ist kein rechtsfreier Raum. Die Tat kann zum einen aufgrund der Staatszugehörigkeit geahndet werden, zum anderen können Taten, die gegen allgemeingültige Rechtsgrundsätze verstoßen, vom Gericht eines beliebigen Staates verfolgt werden.


Und welche Staatsangehörigkeit ein Kind hat, das just an der Stelle im Zug zur Welt kommt ;)

Schon mal was von Doppelter Staatsangehörigkeit gehört? ;-)

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Steffen, Donnerstag, 14.10.2010, 14:52 (vor 4962 Tagen) @ JanGT

Schon mal was von Doppelter Staatsangehörigkeit gehört? ;-)

Klaro. Ich weiß nicht wie das dann genau gehandhabt wird, aber ich weiß daß es für die Staatsangehörigkeit wichtig ist, in welchem Land jemand geboren wird.

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OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 14.10.2010, 14:59 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Echt?
Wenn ich also während eines Aufenthalts meiner Eltern im Nordkorea geboren wäre, wäre ich also Nordkoreaner? Kann ich mir kaum vorstellen. Ich dachte immer, daß es auf die Staatsbürgerschaft(en) der Eltern ankommt. Wer deutsche Eltern hat, ist deutscher!

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

OT: Staatsangehörigkeit

Sören Heise, Region Hannover, Donnerstag, 14.10.2010, 15:01 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Schon mal was von Doppelter Staatsangehörigkeit gehört? ;-)


Klaro. Ich weiß nicht wie das dann genau gehandhabt wird, aber ich weiß daß es für die Staatsangehörigkeit wichtig ist, in welchem Land jemand geboren wird.

Jetzt wird's völlig off-topic. Es gibt da zwei Arten, das ius sanguinis. Das besagt, daß ein Kind die Staatsangehörigkeit eines seiner Elternteile erhält, egal, wo es geboren wurde. Das ius soli hingegen besagt, daß ein Kind die Staatsangehörigkeit des Landes erhält, in dem es geboren wurde. Unamhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. In Deutschland gilt das ius sanguinis, teilweise werden auch beide Systeme angewandt. Für nähere Informationen darf ich an ein juristisches Fachforum verweisen. ;-)

Viele Grüße, Sören

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Verstehen Sie Bahnhof!
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OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Benjamin.Keller, Donnerstag, 14.10.2010, 15:02 (vor 4962 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Benjamin.Keller, Donnerstag, 14.10.2010, 15:03

Klaro. Ich weiß nicht wie das dann genau gehandhabt wird, aber ich weiß daß es für die Staatsangehörigkeit wichtig ist, in welchem Land jemand geboren wird.

Na ja, gerade in Deutschland war das ja gerade lange nicht so: Ius Sanguinis
Und wenn man als Kind deutscher und niederländischer Eltern auf einem Schiff in neuseeländischen Gewässern geboren wird, hat man dann (Edit: wegen der von Sören genannten unterschiedlichen Rechtstraditionen) eben drei Staatsangehörigkeiten... jedenfalls ist schon mal klar, dass die Gute nicht mehr US-Präsidentin werden kann ;)

Bringt uns aber der Beantwortung der Frage, wie das Hoheitsrecht im Kanaltunnel ausgeübt wird, auch nicht weiter...

Ist Fehmarnbelt nicht auch internationales Gewässer?

Giovanni, Donnerstag, 14.10.2010, 14:51 (vor 4962 Tagen) @ Benjamin.Keller

Ist Fehmarnbelt nicht auch internationales Gewässer?

Ist Fehmarnbelt nicht auch internationales Gewässer?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 21:37 (vor 4962 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 14.10.2010, 21:38

Ist Fehmarnbelt nicht auch internationales Gewässer?

Habe ich auch oft gehört und auch behauptet. Laut den Staatsgrenzen in OpenStreetMap hört dort das Staatsgebiet nach der 3-Meilen-Zone auf, das Staatsgebiet hört normalerweise aber erst nach der 12-Meilen-Zone auf. Übrigens kann ein Staat innerhalb der 12-Meilen-Zone, die ja zu seinem Staatsgebiet gehört, nicht ohne weiteres die Durchfahrt von Handelsschiffen etc. verbieten!

Es kann natürlich sein, dass Deutschland und Dänemark dort nur die 3-Meilen-Zone als Staatsgebiet beanspruchen. Nach der 12-Meilen-Zone würde sich zwangsläufig eine sich berührende Grenzlinie in Beltmitte ergeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/12-Meilen-Zone#12-Meilen-Zone

So stellt OpenStreetMap dies dar:
http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=10&lat=54.53775&lon=11.3125&lay...

Dieser Artikel lässt vermuten, dass es sich dort um internat. Gewässer handelt:
http://www.welt.de/wirtschaft/article985093/Bruecke_ueber_Fehmarnbelt_soll_gebaut_werde...

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

Benjamin.Keller, Donnerstag, 14.10.2010, 18:19 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Mögliche Varianten, die mir einfallen:

Hm, nach ein paar (Wikipedia- *g*)Recherchen noch eine Idee...
Es gibt die sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszone, in der die "Besitzerstaaten" z.B. Anlagen errichten dürfen. Wahrscheinlich gedacht für Öl-/Gasplattformen, inzwischen auch von Offshore-Windanlagen genutzt. Vielleicht gilt diese Regelung auch für einen Tunnel, das hieße wahrscheinlich, dass es irgendwo einen Punkt gibt, wo britische und französische Rechtsprechung aneinanderstoßen: Da wo der Tunnel gleich weit von der französischen wie britischen Küstenlinie entfernt ist...

OT: Wo ist da eigentlich die Grenze?

csxffm, Donnerstag, 14.10.2010, 18:19 (vor 4962 Tagen) @ Steffen

Eine sehr interessante Frage, wie ich finde.
Aber hinsichtlich des Eurotunnels lässt sich das recht eindeutig beantworten. Denn im Ärmelkanal gibt es zumindest auf Höhe der Meerenge von Dover keine internationalen Gewässer.

Maßgebliche Grenze für den Beginn internationaler Gewässer ist die 12-Meilen-Zone, das sind genau 22,224 km. Die Gewässer bis zu dieser Linie gehören zum Staatsgebiet.
Der Kanal ist jedoch an der Stelle, wo er vom Tunnel unterquert wird nur 37 km breit. Folglich treffen britische und französische Hoheitsgewässer direkt in der Mitte aufeinander, jeweils ca. 18,5 km von der Küste entfernt.

Dementsprechend verläuft die Staatsgrenze genau an dieser Stelle auch durch den Tunnel, etwa 22 km vom französischen Portal und 28 km vom englischen Portal entfernt.

Ob es im Tunnel an dieser Stelle irgendeine Art von Markierung gibt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Sollte aber ein Zug im Tunnel liegen bleiben und es dann zu irgendwelchen Rechtshandlungen kommen, so ließe sich eindeutig bestimmen, welches Recht gilt, selbst wenn der Zug genau auf der Grenzlinie steht.

Und selbst wenn der Kanal breiter und der Tunnel länger wäre, sagt mir mein Rechtsverständnis, dass der Tunnel nicht zu den internationalen Gewässern gehören kann, die sich oben drüber befinden. Meines Erachtens würde sich das Territorium des jeweiligen Staates über die 12-Meilen-Zone hinaus weiter fortsetzen, da es sich ja um eine feste Landverbindung handelt, sonst würde im Tunnel ja womöglich noch Seerecht gelten und der Tf wäre am Ende noch berechtigt Trauungen im Tunnel vorzunehmen. ;-))

Ebenso müsste das auch bei einer angenommenen Brücke sein, die so lang ist, dass sie durch internationale Gewässer führt. Die Brücke würde niemals zu internationalem Gebiet, sondern es gibt dann eine feste Grenzlinie auf der Brücke, auch wenn das Gewässer darunter womöglich international ist, so wie z.B. auf der Öresundbrücke zwischen DK und S, da gibt es einen Grenzstein. Allerdings ist auch diese Brücke nicht lang genug, um internationale Gewässer zu erreichen. Eine solche Brücke gibt es derzeit nicht.
Gleiches gilt auch für die in Planung befindliche Fehmarnbeltquerung. Länge über Wasser etwa 19 km. Damit wird es eine eindeutige Grenzlinie zwischen D und DK in der Mitte der Brücke geben.

Um also Steffens ursprüngliche Frage zu beantworten: Variante 3 dürfte mit großer Sicherheit zutreffen.

Christian

12-Meilen-Zone

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 21:30 (vor 4962 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 14.10.2010, 21:30

Der Ärmelkanal ist dort etwa 34 Kilometer breit. Aufgrund der 12-Meilen-Zone (etwa 22 Kilometer), bis zu der hinter der Basislinie es sich um das Staatsgebiet des betreffenden Staatsgebiet handelt, sollte die Staatsgrenze in der Mitte des Ärmelkanals liegen, nicht unbedingt in Tunnelmitte (falls beide Punkte ungleich sind).

Interessant hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/12-Meilen-Zone#12-Meilen-Zone

Evakuierungsübung anscheinend "erfolgreich"

Steffen, Sonntag, 17.10.2010, 10:10 (vor 4959 Tagen) @ Martin_Baumann

ICE bei Testfahrt im Eurotunnel planmäßig evakuiert

Memminger1985, Memmingen, Sonntag, 17.10.2010, 11:34 (vor 4959 Tagen) @ Martin_Baumann
bearbeitet von Memminger1985, Sonntag, 17.10.2010, 11:39

siehe hier

klick mich

Adminedit: An der bestehenden Beitrag angehängt.

Danke!

ICE Evakuierungsübung im Eurotunnel erfolgreich

RhBDirk, Sonntag, 17.10.2010, 13:14 (vor 4959 Tagen) @ Martin_Baumann

Schon zum dritten Mal hier ;)

Matze86, München, Sonntag, 17.10.2010, 13:23 (vor 4959 Tagen) @ RhBDirk

Schau mal hier.

Verschoben^^ *owt*

Steffen, Sonntag, 17.10.2010, 13:24 (vor 4959 Tagen) @ Matze86

.

Merci (owt)

Matze86, München, Sonntag, 17.10.2010, 13:26 (vor 4959 Tagen) @ Steffen

.

Kanaltunnel: News oder alter Wein in...?

bskf, Mittwoch, 16.02.2011, 09:16 (vor 4837 Tagen) @ Martin_Baumann

Hallo,

Ramsauer sieht einen Durchbruch bei den Fahrten durch den Kanaltunnel [Mopo].

Gibt's zu dem Thema irgendwelche News oder ist das ein allgemeines Statement zur Gesamtsituation "Gespräche mit Frankreich"?

Grüße

bskf

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