Mindestgebühr Kreditkartenzahlung (Allgemeines Forum)

atzkowski, Berlin, Donnerstag, 14.10.2010, 12:59 (vor 4961 Tagen)

Hallo allerseits,

ich sitze gerade im IC 2112. Ich komme gerade aus dem Speisewagen zurück, wo mir die Kreditkartenzahlung verweigert wurde mit dem Hinweis, ich hätte den Mindestbetrag von 10 Euro nicht erreicht.
Existiert dieser wirklich?

Danke und Gruß,
Atzkowski

Nein!

Weiler, Donnerstag, 14.10.2010, 13:26 (vor 4961 Tagen) @ atzkowski

Habe erst neulich einen Betrag von 8 Euro mit Kreditkarte bezahlt.
Da hatte der Kollege wohl keine Lust oder die Kasse wollte nicht so.

Nein!

Sputnik, Overath, Donnerstag, 14.10.2010, 13:29 (vor 4961 Tagen) @ Weiler

Ich liebe immer solche Kunden, die in Supermärkten vor mir stehen und für ne Kleinigkeit (Zigaretten etc) mit Karte zahlen. :-(((
Peinlich isses dann wenn nix mehr drauf is, auch schon erlebt :-))))

Nein!

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 14.10.2010, 13:37 (vor 4961 Tagen) @ Sputnik

Ich liebe immer solche Kunden, die in Supermärkten vor mir stehen und für ne Kleinigkeit (Zigaretten etc) mit Karte zahlen. :-(((

Moin!
Das Problem gibts aber nur in Deutschland, da die Zahlung per Kredit- bzw. Scheckkarte 'ewig' dauert. Warum? Keine Ahnung! In anderen Ländern dauert die Zahlung - inkl. Authentifizierung - weniger als halb so lange.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Nein!

Henrik, Donnerstag, 14.10.2010, 14:02 (vor 4961 Tagen) @ Sputnik

Ich liebe immer solche Kunden, die in Supermärkten vor mir stehen und für ne Kleinigkeit (Zigaretten etc) mit Karte zahlen. :-(((
Peinlich isses dann wenn nix mehr drauf is, auch schon erlebt :-))))

naja, Zigaretten sind aber keine Kleinigkeit mehr, die übersteigen ja schon gradezu den Bahn-Mindestzahlungsbetrag von Kreditkarten. ;))
Die wenigsten Raucher kaufen nur eine Schachtel im Monat.
Jetzt kauf die mal alle mit der Bahn.Kreditkarte.... das sind ganz schön viele bahn.bonus-Punkte.^^

nix mehr drauf? Auf den allermeisten Kreditkarten ist nichts drauf, deswegen heißen sie ja so^^
Du meinst, gesperrt.
Das kann dann aber bei EC-Karten genauso vorkommen und auch viel eher bzw. häufiger, mit denen kann man ja überall zahlen.

Nein!

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 14.10.2010, 16:40 (vor 4961 Tagen) @ Sputnik

Ich liebe immer solche Kunden, die in Supermärkten vor mir stehen und für ne Kleinigkeit (Zigaretten etc) mit Karte zahlen. :-(((
Peinlich isses dann wenn nix mehr drauf is, auch schon erlebt :-))))

Das Zahlen mit einer CC sollte nun wirklich fix gehen, sogar schneller als wenn jemand sein Kleingeld herauskramt.

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 14.10.2010, 13:32 (vor 4961 Tagen) @ atzkowski

Moin!
Nein, die Kreditkarteninstitute wiederholen gebetsmühlenartig, daß Mindestbeträge vertragswidrig (Vertrag Einzelhändler <-> Kreditkarteninstitut) sind. KEIN Händler weltweit darf einen Mindestbetrag bei Kreditkartenzahlung verlangen.
Im Zweifelsfall habe ich einfach kein anderes Zahlungsmittel dabei. Dann kann sich der Gewerbetreibende aussuchen, ob er mir die Ware verkauft oder ob die Kreditkartengebühren seine Gewinnmarge übersteigen und er mir nicht verkauft. In der Gastronomie ist das ganze zum Nachteil für den Gewerbetreibenden, da in der Regel erst nach inanspruchnahme der Leistung gezahlt wird.

Und außerdem habe ich auch schon Platzkarten für 2€ am Schalter per Kreditkarte bezahlt.

Viele Grüße
fabs

--
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Zugbegleiter zum Beispiel...

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

mausgalaxy99, Donnerstag, 14.10.2010, 15:09 (vor 4961 Tagen) @ fabs
bearbeitet von mausgalaxy99, Donnerstag, 14.10.2010, 15:12

... also ob die DB AG 'nen Mindestzahlungsbetrag hat weiß ich nicht, aber ein Unternehmen kann immer noch selbst entscheiden wann sie welche Zahlungsart akzeptiert. Es ist wohl durchaus möglich und auch richtig wenn man z. B. Kreditkartenzahlungen erst ab einem Volumina von 20 EUR akzeptiert, natürlich unter der Berücksichtigung was das Unternehmen mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbart hat und was für ein Disagio fällig ist. Pauschal stimmt es jedenfalls nicht, ein Mindestbetrag ist grundsätzlich erstmal OK. Das Unternehmen muß nämlich nicht verkaufen, es will zwar, aber nicht um jeden Preis. Und das die Kartenzahlung (vorallem maestro) in Deutschland so lange dauert liegt an mehreren Faktoren. Der eine Faktor ist der , denn dann wird bei Onlineprüfverfahren erstmal entschieden ob POS oder POZ angewandt wird, da POZ günstiger als POS ist, dafür aber unsicherer. ;)

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

atzkowski, Berlin, Donnerstag, 14.10.2010, 16:02 (vor 4961 Tagen) @ mausgalaxy99

Meine Meinung:

Ein international operierendes Unternehmen wie die DB AG sollte Kreditkarten annehmen, egal um welchen Betrag es sich handelt. Wenn sie es schon anbieten, dann auch richtig. Auch wenn es evtl. eine minimale prozentuale Gebühr zu entrichten gibt, ist das sicherlich nicht das Problem des BordBistro-Mitarbeiters. Im Bordrestaurant der SBB gab es diesbezüglich nie Probleme, da kann mann auch einen Espresso mit Kreditkarte bezahlen.

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 16:13 (vor 4961 Tagen) @ mausgalaxy99

Das hat mein Namensvetter doch gerade geschrieben: Es ist schlicht vertragswidrig, bei der VISA-oder MasterCard-Zahlung einen Mindestbetrag zu verlangen. Dies ist so geregelt "wenn VISA-Akzeptanz, dann auch bei 3 Cent". Und wenn dann die Zahlung mit Karte doch verweigert wird, dauert die Barzahlung ganz sicher deutlich länger...

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

RolfN, Donnerstag, 14.10.2010, 19:22 (vor 4961 Tagen) @ Fabian318

Vertragswidrig dem Kreditkartenunternehmen zwar, das nützt dir als Zahlungswilligen aber gar nichts. Eine Kreditkarte ist kein allgemeines Zahlungsmittel, mit dem du deinen Zahlungswillen unter Beweis stellen kannst. Und wenn dein Gegenüber "Nö" sagt, musst du bar bezahlen oder vom Kauf zurücktreten. Ist zwar grenzwertig, wenn irgendwo das Kreditkartenschild hängt, ändert aber nichts am Grundtatbestand.

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 20:37 (vor 4961 Tagen) @ RolfN

Siehe den Beitrag von GUM. Natürlich hat der Händler Vertragsfreiheit, das Ausnutzen der Vertragsfreiheit ist aber eine Vertragsverletzung des Vertrages zwischen Händler und KK-Unternehmen/Bank, wenn der Kunde mit Kreditkarte zahlen möchte. Wenn das Unternehmen das KK-Verfahren anbietet, dann muss es der Händler auch akzeptieren, egal ob es ein gesetzl. Zahlungsmittel ist oder nicht.

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

mausgalaxy99, Donnerstag, 14.10.2010, 21:23 (vor 4961 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von mausgalaxy99, Donnerstag, 14.10.2010, 21:24

... das ist Quatsch aber passt leider hierher. :( Siehe auch Beitrag von Heinz11, er erklärt die Situation in Deutschland ganz gut. So und nicht anders ist es.

Mindestbetrag untersagt - Quelle

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.10.2010, 23:04 (vor 4961 Tagen) @ mausgalaxy99
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 14.10.2010, 23:08

... das ist Quatsch aber passt leider hierher. :( Siehe auch Beitrag von Heinz11, er erklärt die Situation in Deutschland ganz gut. So und nicht anders ist es.

Und das ist falsch. Ein Mindestbetrag ist sehr wohl verboten:

Darf ein Händler einen Mindestbetrag oder Aufpreis bei Kartenzahlung festlegen?
Alle Händler, die Visa Karten als Zahlungsmittel akzeptieren, müssen sich an die von Visa aufgestellten Regularien halten. Eine dieser Regeln besagt, dass es Visa Händlern nicht gestattet ist, einen Mindesteinkaufsbetrag festzusetzen. Dies gilt auch für Sonderangebote. Auch ein Aufpreis (engl. Surcharge) bei Kartenzahlung ist gemäß der Visa Regularien nicht erlaubt. Allerdings gehen nationale Gesetze den Visa Regularien vor!

Um herauszufinden, ob nationale Gesetze die Erhebung eines Mindestbetrags und Aufpreises erlauben, können Sie sich mit der Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen.

Sollten Sie Probleme mit einem Händler haben, informieren Sie bitte Ihr kartenausgebendes Geldinstitut. Sämtliche Visa Mitgliedsinstitute haben Zugang zu den Visa Regularien sowie zu den entsprechenden Kundenbeschwerdeformularen, die von den Mitgliedsinstituten benutzt werden, um derartige Beschwerden aufzunehmen und aktenkundig zu machen.

http://www.visa.de/ueber_visa/faq/main.jsp

Mindestbetrag untersagt - Quelle

heinz11, Freitag, 15.10.2010, 17:16 (vor 4960 Tagen) @ Fabian318

Und das ist falsch. Ein Mindestbetrag ist sehr wohl verboten:

Darf ein Händler einen Mindestbetrag oder Aufpreis bei Kartenzahlung festlegen?
Alle Händler, die Visa Karten als Zahlungsmittel akzeptieren, müssen sich an die von Visa aufgestellten Regularien halten. Eine dieser Regeln besagt, dass es Visa Händlern nicht gestattet ist, einen Mindesteinkaufsbetrag festzusetzen. Dies gilt auch für Sonderangebote. Auch ein Aufpreis (engl. Surcharge) bei Kartenzahlung ist gemäß der Visa Regularien nicht erlaubt. Allerdings gehen nationale Gesetze den Visa Regularien vor!

Und der letzte Satz ist der entscheidende Satz! Denn Lufthansa und Germanwings erheben eine Transaktionsgebühr beim Einsatz von Kreditkarten. Wäre das rechtswidrig, sie wären doch längst verklagt worden. Von daher hast Du mich nicht überzeugt, daß kein Mindestbetrag erlaubt ist.


heinz

Urteil:Flugticketkauf per Kreditkarte darf nich extra kosten

Henrik, Freitag, 15.10.2010, 18:21 (vor 4960 Tagen) @ heinz11

Und das ist falsch. Ein Mindestbetrag ist sehr wohl verboten:

Darf ein Händler einen Mindestbetrag oder Aufpreis bei Kartenzahlung festlegen?
Alle Händler, die Visa Karten als Zahlungsmittel akzeptieren, müssen sich an die von Visa aufgestellten Regularien halten. Eine dieser Regeln besagt, dass es Visa Händlern nicht gestattet ist, einen Mindesteinkaufsbetrag festzusetzen. Dies gilt auch für Sonderangebote. Auch ein Aufpreis (engl. Surcharge) bei Kartenzahlung ist gemäß der Visa Regularien nicht erlaubt. Allerdings gehen nationale Gesetze den Visa Regularien vor!

Und der letzte Satz ist der entscheidende Satz! Denn Lufthansa und Germanwings erheben eine Transaktionsgebühr beim Einsatz von Kreditkarten. Wäre das rechtswidrig, sie wären doch längst verklagt worden. Von daher hast Du mich nicht überzeugt, daß kein Mindestbetrag erlaubt ist.

Liegen Dir Informationen/Quellen vor, die belegen, dass sie deswegen noch nicht verklagt worden sind?

Hab jetzt nur mal dieses hier gefunden,
geklagt hat da nicht direkt ein Kreditkarteunternehmen, aber immerhin Verbraucherschützer:

16.06.2009
Urteil gegen Ryanair

Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Ryanair Erfolg: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen.

Berlin - Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Die Richter des Berliner Kammergerichts erklärten damit die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig, wie die Justizpressestelle am Dienstag bestätigte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden...

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,630705,00.html

Urteil:Flugticketkauf per Kreditkarte darf nich extra kosten

heinz11, Freitag, 15.10.2010, 18:38 (vor 4960 Tagen) @ Henrik

Und das ist falsch. Ein Mindestbetrag ist sehr wohl verboten:


Liegen Dir Informationen/Quellen vor, die belegen, dass sie deswegen noch nicht verklagt worden sind?

Hab jetzt nur mal dieses hier gefunden,
geklagt hat da nicht direkt ein Kreditkarteunternehmen, aber immerhin Verbraucherschützer:

16.06.2009
Urteil gegen Ryanair

Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Ryanair Erfolg: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen.

Berlin - Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Die Richter des Berliner Kammergerichts erklärten damit die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig, wie die Justizpressestelle am Dienstag bestätigte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden...

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,630705,00.html


Das ist korrekt zitiert, aber ein völlig anderer Sachverhalt, als wir diskutieren: Bei Ryanair war überhaupt kein Zahlungsweg kostenfrei. Egal welches Zahlungsmittel man wählte, eine Gebühr wurde immer fällig. `Ne veritable Sauerei, nebenbei bemerkt.

Das ist bei Lufthansa und Germanwings anders, da Lastschrifteinzug als Zahlungsweg kostenfrei ist. Also muß es das deutsche Gesetzeswerk hergeben, daß eine Gebühr für KK-Einsatz möglich ist. Bei Germanwings immerhin 8,- €, da verteuert sich ein 19,99 €-Ticket schon drastisch. Damit sind wir zwar einen Schritt weiter, die Frage des Mindestumsatzes haben wir aber noch zu lösen. Vielleicht gibt es ja einen kompetenten Juristen unter den Usern...


heinz

Urteil:Flugticketkauf per Kreditkarte darf nich extra kosten

Henrik, Freitag, 15.10.2010, 19:07 (vor 4960 Tagen) @ heinz11

Und das ist falsch. Ein Mindestbetrag ist sehr wohl verboten:

Liegen Dir Informationen/Quellen vor, die belegen, dass sie deswegen noch nicht verklagt worden sind?

Hab jetzt nur mal dieses hier gefunden,
geklagt hat da nicht direkt ein Kreditkarteunternehmen, aber immerhin Verbraucherschützer:

16.06.2009
Urteil gegen Ryanair

Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Ryanair Erfolg: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen.

Berlin - Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Die Richter des Berliner Kammergerichts erklärten damit die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig, wie die Justizpressestelle am Dienstag bestätigte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden...

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,630705,00.html

Das ist korrekt zitiert, aber ein völlig anderer Sachverhalt, als wir diskutieren: Bei Ryanair war überhaupt kein Zahlungsweg kostenfrei. Egal welches Zahlungsmittel man wählte, eine Gebühr wurde immer fällig. `Ne veritable Sauerei, nebenbei bemerkt.

Das ist bei Lufthansa und Germanwings anders, da Lastschrifteinzug als Zahlungsweg kostenfrei ist. Also muß es das deutsche Gesetzeswerk hergeben, daß eine Gebühr für KK-Einsatz möglich ist.

Die Schlussfolgerung halte ich für nicht nachvollziehbar.
Grade der oben verlinkte Artikel zeigt deutlich, dass eine erhobene Gebühr auf Kreditkartenumsatz nicht zwingend rechtlich zulässig sein muss, nur weil sie eben erhoben wird.

Bei Germanwings immerhin 8,- €, da verteuert sich ein 19,99 €-Ticket schon drastisch. Damit sind wir zwar einen Schritt weiter, die Frage des Mindestumsatzes haben wir aber noch zu lösen. Vielleicht gibt es ja einen kompetenten Juristen unter den Usern...

Wie gesagt, wenn es in den Verträgen so drin steht, dann wird mit einem Mindestumsatz klar gegen die Verträge verstoßen.
VISA bittet drum sich bei Ihnen zu melden.
Tue das doch einfach - dazu bedarf es keine Juristen.

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

RolfN, Donnerstag, 14.10.2010, 23:26 (vor 4961 Tagen) @ Fabian318

Wie gesagt, hier werden verschiedene Vertragsverhältnisse gemischt. Der Vertrag der Akzeptanzstelle mit dem Kreditkartenunternehmen kann dir als Kunde zum Zeitpunkt des Bezahlens recht egal sein. Interessant wird es im Restaurant, wenn du außer der Kreditkarte nix dabei hast und der Wirt diese nicht akzeptiert (ob Mindestbetrag oder warum auch immer, "Unterschrift stimmt nicht überein" wäre auch so eine interessante Behauptung, kann man ja nicht widerlegen). Ich denke, dass der Wirt mit eine Anzeige wegen Betrug da eine gute Aussicht auf Erfolg hätte, da die Leistung ja nicht mehr rückabgewickelt werden kann.

Aber mal zurück zum Zug: Ne Frage an die Spezialisten: Wäre eine Regelung, die mit der eigenen DB-gebrandeten Karte keinen Mindestumsatz, für alle anderen (nicht CoBa) Karten aber sehr wohl einen, eine zulässige in den AGB verankerbare Bedingung?

Mindestbetrag Kreditkartenzahlung

Henrik, Freitag, 15.10.2010, 00:21 (vor 4961 Tagen) @ RolfN

Wie gesagt, hier werden verschiedene Vertragsverhältnisse gemischt. Der Vertrag der Akzeptanzstelle mit dem Kreditkartenunternehmen kann dir als Kunde zum Zeitpunkt des Bezahlens recht egal sein.

Zunächst einmal ja und auch erst recht dann, wenn es keine Probleme gibt beim Bezahlen.
Aber wenn der Händler dann auf einmal die Annahme der Bezahlung mit Kreditkarte verweigert mit Begründung eines Mindestbetrages, dann kann ich sehr wohl auf den übergeordneten Vertrag mit MasterCard/VISA/... verweisen und der Händler sieht dann wahrlich alt aus und wird klein bei geben......müssen.

Interessant wird es im Restaurant, wenn du außer der Kreditkarte nix dabei hast und der Wirt diese nicht akzeptiert (ob Mindestbetrag oder warum auch immer, "Unterschrift stimmt nicht überein" wäre auch so eine interessante Behauptung, kann man ja nicht widerlegen). Ich denke, dass der Wirt mit eine Anzeige wegen Betrug da eine gute Aussicht auf Erfolg hätte, da die Leistung ja nicht mehr rückabgewickelt werden kann.

Das bezweifle ich aber sehr stark. Ganz im Gegenteil, wird der ganz schnell selbst eine kräftige Anzeige einkassieren. Schließlich wird man sich ja ausweisen können und entsprechend glasklar nachweisen können, dass es sich eben um die eigene Kreditkarte handelt. Bei der BahnCard ist zudem ein Foto drauf.
Wenn der Wirt das Kreditkarten-Logo an der Tür kleben hat, dann hat er sie auch anzunehmen, ansonsten bleibt er auf seinen Kosten hängen und geht womöglich gar leer aus.

Aber mal zurück zum Zug: Ne Frage an die Spezialisten: Wäre eine Regelung, die mit der eigenen DB-gebrandeten Karte keinen Mindestumsatz, für alle anderen (nicht CoBa) Karten aber sehr wohl einen, eine zulässige in den AGB verankerbare Bedingung?

Nein.
Vertragspartner ist da nicht die Commerzbank, sondern MasterCard.
Wenn denn könnte Deine Fragestellung lauten, bei MasterCard keinen Mindesbetrag zu verlangen, bei VISA und ggf. weiteren hingegen schon.
Läuft aber eben auch ins Leere.
Mindestbeträge sind nicht drin.

Leider sachlich falsch, sorry.

GUM, Donnerstag, 14.10.2010, 20:31 (vor 4961 Tagen) @ mausgalaxy99

... also ob die DB AG 'nen Mindestzahlungsbetrag hat weiß ich nicht, aber ein Unternehmen kann immer noch selbst entscheiden wann sie welche Zahlungsart akzeptiert. Es ist wohl durchaus möglich und auch richtig wenn man z. B. Kreditkartenzahlungen erst ab einem Volumina von 20 EUR akzeptiert, natürlich unter der Berücksichtigung was das Unternehmen mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbart hat und was für ein Disagio fällig ist. Pauschal stimmt es jedenfalls nicht, ein Mindestbetrag ist grundsätzlich erstmal OK.

<

Nein, ist leider sachlich falsch. Die Verträge zwischen den Einzelhändlern und der Kreditkartenfirma sehen explizit keinen Mindestbetrag vor. Jeder Einzelhändler -auch die Bahn- hat dies unterschrieben. Zugleich verwendet er in Werbematerialien und der Eingangstür z. B. das Firmenlogo bzw. die geschützten Marken des Kreditkartenunternehmens. Deshalb besteht auch eine Akzeptanzpflicht.

Meine Lieblingskreditkartenfirma hat auch einen hoch motivierten Außendienst, der dem Kreditkartenverweigerer einen höflichen Besuch binnen der nächsten Werktage abstattet und Klartext redet. Denn meist handelt es sich um eine Ausrede eines Mitarbeiters, der gerade keine Lust hat. Besonders schlimm ist dies, wenn noch ein "ritsch-ratsch" offline Gerät verwendet wird und zufällig der Beleg der entsprechenden Firma angeblich nicht verfügbar ist.

Besonders absurd finde ich aber, wenn ein Unternehmen selbst eine Co-branding Karte herausgibt und dann so etwas zulässt..

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

heinz11, Donnerstag, 14.10.2010, 21:09 (vor 4961 Tagen) @ fabs

Moin!
Nein, die Kreditkarteninstitute wiederholen gebetsmühlenartig, daß Mindestbeträge vertragswidrig (Vertrag Einzelhändler <-> Kreditkarteninstitut) sind. KEIN Händler weltweit darf einen Mindestbetrag bei Kreditkartenzahlung verlangen.

Das halte ich für ein Gerücht. Es ist so, daß die Kreditinstitute dem Händler keinen Mindestbetrag vorschreiben. Das jedoch ist ein ganz anderer Sachverhalt. Immerhin gilt Vertragsfreiheit. Und mir ist zumindest in Deutschland nicht bekannt, daß ein Händler wegen des Verlangens eines Mindestbetrages verurteilt wurde. Vodafone z.B. nimmt sich doch auch das Recht heraus, bei Umzug mit einer "Doppelflat" erneut eine 24monatige Vertragslaufzeit beginnen zu lassen. Kommentar der Bundesnetzagentur: Das ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt, hochgradig ärgerlich und im übrigen rechtens.

Bei meiner letzten Firma haben wir auch EC- und KK-Zahlung installiert. Mir ist nicht in Erinnerung, einen Passus gelesen zu haben, der uns einen Mindestbetrag verboten hätte. Ganz im Gegenteil, kaufmännisch macht das sogar Sinn. Die Gebühren für einen KK-Einsatz sind nicht umsatzabhängig, sondern vorgangsabhängig. Das heißt, geringe Umsätze per KK schmälern mir meine Marge deutlich, weil das richtig Geld kostet.

Im Zweifelsfall habe ich einfach kein anderes Zahlungsmittel dabei. Dann kann sich der Gewerbetreibende aussuchen, ob er mir die Ware verkauft oder ob die Kreditkartengebühren seine Gewinnmarge übersteigen und er mir nicht verkauft. In der Gastronomie ist das ganze zum Nachteil für den Gewerbetreibenden, da in der Regel erst nach inanspruchnahme der Leistung gezahlt wird.

Es ist vielleicht aufwendiger für den Gastronomen, aber nicht von Nachteil. Denn die Tatsache, kein anderes Zahlungsmittel mitzuführen, entbindet Dich letztendlich nicht von der Zahlungspflicht.


heinz

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

Dréke, Donnerstag, 14.10.2010, 22:53 (vor 4961 Tagen) @ atzkowski

Im Grunde muss jeder selbst wissen, ob er mit Kreditkarte bezahlen möchte oder nicht.
Auch ich nutze oft meine Kreditkarte, da sie für mich mehrere Vorteile aufweist.
Die monatliche Kartengebühr von 2 € habe ich immer mehr als rausgeholt.

a) das lange zinsfreie Zahlungsziel.
- das erklärt sich so: Rechnungslegung ist am 14. des Monats, danach habe ich 30 Tage Zeit, den Betrag auszugleichen.
am 15.07.2010 habe ich neue Reifen für meinen Wagen gekauft. Die Rechnung kam demzufolge am 14.08.2010. Ausgeglichen habe ich den Betrag in etwa am 10.09.2010
Bei mehr als 500 Euro, die so länger auf dem Tagesgeldkonto liegen blieben, sind damit bei 1,75% mageren Zins sogar 1,45 € Zinsen in meinen Geldbeutel gewandert.
Der Reifenhändler wollte mir keinen Rabatt bei Barzahlung einräumen - also durfte er brav Transaktionsgebühren zahlen - wie hoch die auch immer gewesen sind

b) ich bekomme bei Umsätzen an Tankstellen 5% Rabatt.
Bei 60 € Tanken sind das 3 € Nachlass. Und der Clou: das gilt auch für andere Umsätze an Tankstellen - Waschanlage, Prepaid-Auflade-Karte oder Zeitschriften.
Da lohnt es sich eben auch Kleinbeträge mit der Kreditkarte zu zahlen.

Wenn der Tankrabatt irgendwann abgeschafft wird, dann wird meine Wahl vermutlich auch so Richtung BahnCard KK oder Payback KK gehen. Weil auch dort bekommt man kleine Rabatte nachträglich in Form von Punkten. Bei Payback KK sind das wohl zwischen 0,25% und 2%. Man muss sich aber überlegen, ob die zu zahlende Jahresgebühr das Rabattergebnis unterschreitet. Dann lohnt es sich nicht.

Zustimmung zur Bonus/Payback-Rechnung (owT)

GUM, Samstag, 16.10.2010, 18:50 (vor 4959 Tagen) @ Dréke

nix

Mindestgebühr Kreditkartenzahlung

atzkowski, Berlin, Samstag, 16.10.2010, 20:15 (vor 4959 Tagen) @ Dréke

Falls es jemanden interessiert:

eben hat eine Dame von der Bahn angerufen, sich für den Vorfall entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es bei der DB keinen Mindestbetrag für Kreditkartenzahlung gibt.
Als Entschädigung gibt es zwei Genussgutscheine.

Gruß,
atzkowski

Danke für die Info!

heinz11, Samstag, 16.10.2010, 20:30 (vor 4959 Tagen) @ atzkowski

heinz

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