Entschädigung bei Verspätung mit SEV? (Fahrkarten und Angebote)

BC-100, Montag, 13.09.2010, 19:11 (vor 4997 Tagen)

Gibt es bei Verspätung mit SEV auch eine Entschädigung?

Bin gestern von Garmisch nach München gefahren, SEV zwischen Garmisch und Murnau. Lt. Fahrplanauskunft Abfahrt mit SEV in Garmisch 17:15, Anschluss in Murnau dann um 17:55 zum RE, Ankunft in München 18:46

Tatsächlich standen wir dann um 17:55 noch irgendwo mitten im Garmisch im Stau :-) Ankunft in Murnau dann so gegen 19:00, Weiterfahrt mit der RB um 19:31, Ankunft in München dann ca. 20:30

Also ne Verspätung von deutlich über 60 Min.

Oder ist der Stau auf der Straße kein anerkannter Verspätungsgrund? Der eigentliche Grund lag aber doch wohl bei der Bahn (Bauarbeiten). Ohne Bauarbeiten kein SEV und somit kein Stau und (normalerweise) keine Verspätung.

Wenns ne Entschädigung gibt: Hätte ich mir das im Zug irgendwie bestätigen lassen müssen (hat sich aber auf der ganzen Fahrt kein Kontrolleur blicken lassen), auf der Fahrkarte (BC 100) steht ja nicht drauf wo und wann ich gefahren bin - oder kann ich den Antrag jetzt noch stellen? Evtl. wg. RFID-Chip? Oder vertrauen die einfach darauf dass man in dem Formular richtige Angaben macht?

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Steffen, Montag, 13.09.2010, 19:18 (vor 4997 Tagen) @ BC-100

Stell den Antrag einfach und sag uns wie es ausging ;))

Mein Laienverstand sagt, dass SEV=Bahnverkehr ist und Stau keine höhere Gewalt (wobei mir mal wegen einem Unfall auf der Autobahn nördlich von Aachen, der zur Folge hatten dass auf dem Weg "meines" Linienbusses ein Stau war (weit bevor ich eingestiegen bin), eine Verspätungsentschädigung (Verbundregelung) nicht nicht gegeben wurde mit der Begründung man könne nichts dafür - einfach probieren).
An der fehlenden Bescheinigung wird es jedenfalls nicht scheitern - da kann man Dich nicht für verantwortlich machen.

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Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Matze86, München, Montag, 13.09.2010, 19:22 (vor 4997 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Matze86, Montag, 13.09.2010, 19:23

Stell den Antrag einfach und sag uns wie es ausging ;))

Zustimmung!
Bin der Meinung, dass das schon Entschädigung geben sollte.

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

BC-100, Montag, 13.09.2010, 19:29 (vor 4997 Tagen) @ Matze86

ok danke, dann werde ich mal mein Glück versuchen und euch dann berichten ;-)

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Matze86, München, Montag, 13.09.2010, 19:33 (vor 4997 Tagen) @ BC-100

ok danke, dann werde ich mal mein Glück versuchen und euch dann berichten ;-)

Am Besten du schreibst einen eigens geschriebenen Brief, denn mit dem Formular wird das wohl nicht so einfach...

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 13.09.2010, 22:21 (vor 4997 Tagen) @ Matze86

Am Besten du schreibst einen eigens geschriebenen Brief, denn mit dem Formular wird das wohl nicht so einfach...

Oder ein Formular mit handschriftlichen Anmerkungen. Ein frei formulierter Brieft kommt meiner Erfahrung nach entweder mit Bitte um fehlende Angaben zurück, oder wird an den Kundendialog weitergeleitet.

Gruß,
Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Matze86, München, Montag, 13.09.2010, 22:26 (vor 4997 Tagen) @ JanKrohn

Oder ein Formular mit handschriftlichen Anmerkungen.

Hm, das gleicht dann fast einem normalen Brief.

Ein frei formulierter Brieft kommt meiner Erfahrung nach entweder mit Bitte um fehlende Angaben zurück, oder wird an den Kundendialog weitergeleitet.

Kann ich nicht bestätigen. Zwei Briefe habe ich frei formuliert und beide wurden bestätigt. Gut, bei einem habe ich die Bankverbindung nicht angegeben, die wollten sie dann haben, aber ich bin davon ausgegangen, dass ich dann einen Gutschein bekomme.

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Regiosprinter, Montag, 13.09.2010, 23:18 (vor 4997 Tagen) @ Matze86

ok danke, dann werde ich mal mein Glück versuchen und euch dann berichten ;-)


Am Besten du schreibst einen eigens geschriebenen Brief, denn mit dem Formular wird das wohl nicht so einfach...

Oh ja, da hast du allerdings Recht!
Im Formular fehlt eindeutig das Verkehrsmittel "Bus".
Es sind zwar die kleinsten Privatbahnen verzeichnet, aber ein einfacher Bus fehlt.
Dabei gibt es Strecken, auf denen die ersten bzw. letzten Fahrten planmäßig mit Bussen durchgeführt werden... (bspw. Murnau-Oberammergau oder Ulm-Langenau)
Klaus

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Steffen, Montag, 13.09.2010, 23:19 (vor 4997 Tagen) @ Regiosprinter

Hallo Klaus,

Dabei gibt es Strecken, auf denen die ersten bzw. letzten Fahrten planmäßig mit Bussen durchgeführt werden... (bspw. Murnau-Oberammergau oder Ulm-Langenau)

fährt man da dann mit einem DB-(Zug-)Fahrschein?

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Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Matze86, München, Montag, 13.09.2010, 23:21 (vor 4997 Tagen) @ Regiosprinter

ok danke, dann werde ich mal mein Glück versuchen und euch dann berichten ;-)


Am Besten du schreibst einen eigens geschriebenen Brief, denn mit dem Formular wird das wohl nicht so einfach...


Oh ja, da hast du allerdings Recht!
Im Formular fehlt eindeutig das Verkehrsmittel "Bus".

Und wie trägt man das im Formular ein, wenn man eine Fahrkarte kauft und anschließend der Fahrplan wegen Bauarbeiten angepasst wird? Dadurch war der Anschluß auch planmäßig nicht mehr erreichbar.

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 14.09.2010, 00:27 (vor 4997 Tagen) @ Steffen

Dabei gibt es Strecken, auf denen die ersten bzw. letzten Fahrten planmäßig mit Bussen durchgeführt werden... (bspw. Murnau-Oberammergau oder Ulm-Langenau)


fährt man da dann mit einem DB-(Zug-)Fahrschein?

Nehme ich an, aber es kann gut sein, dass es gar nichts gibt, weil es nun mal eine Busfahrt und keine Bahnfahrt ist (und auch kein SEV). Auch bei den Bahnbussen gibt es ja keine Entschädigung, obwohl da Bahnfahrkarten sehr oft gelten ;-)

Was im Formular so fehlt...

fjk, Dienstag, 14.09.2010, 10:42 (vor 4997 Tagen) @ Regiosprinter

... ist auch die simple Straßenbahn, in die man zum Beispiel (wenn sich der Ansager einigermaßen auskennt und nicht meint, auch noch nach Andernach zu kommen) verwiesen wird, wenn bei rechtsrheinischer Umleitung ratlose Unesco-Kunden mal wieder in Bonn-Beuel am Tiefbahnsteig abgesetzt werden. Bis man sich zum Hbf durchgeschlagen hat, wäre da immer 'ne Stunde auf dem Tacho, aber die Straßenbahn ist nur mit Formularungehorsam auf's Blatt zu kriegen.
Wobei nicht einmal die regulär eisenbahntarifliche Stadtbahn 66, mit der man von "Bonn" ICE in die Stadt gelangt, aufgeführt ist. Eigentlich noch viel schlimmer.

findet fjk

Was im Formular so fehlt...

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 14.09.2010, 15:14 (vor 4997 Tagen) @ fjk

Ebenso der gute alte Fußweg fehlt noch, der eine Zeit lang die einzige Möglichkeit war, nach Berlin-Tiergarten zu gelangen.

Das einzig Sinnvolle wäre wohl ein freies Feld, wo man alles eintragen kann, was sonst nicht erfassbar ist, also Fußweg, Tram, U-Bahn, Bus, Schiff, Fähre, Taxi, Interconnex. Hab ich sonst noch was vergessen?

Jan

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Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Regiosprinter, Dienstag, 14.09.2010, 16:38 (vor 4997 Tagen) @ Fabian318

Dabei gibt es Strecken, auf denen die ersten bzw. letzten Fahrten planmäßig mit Bussen durchgeführt werden... (bspw. Murnau-Oberammergau oder Ulm-Langenau)


fährt man da dann mit einem DB-(Zug-)Fahrschein?


Nehme ich an, aber es kann gut sein, dass es gar nichts gibt, weil es nun mal eine Busfahrt und keine Bahnfahrt ist (und auch kein SEV). Auch bei den Bahnbussen gibt es ja keine Entschädigung, obwohl da Bahnfahrkarten sehr oft gelten ;-)

Es muss noch nicht mal der Busfahrer den DB-Fahrschein aktzeptieren.
Wenn du bspw. in Ulm den Anschluss zum RE 22544 um 22:18 Uhr verpasst, bleibt dir nur noch der Bus um 23:15 Uhr. Ob DB-Tarif oder nicht - man muss die Ersatverbindung im Fahrgastrechteformular eintragen, und das ist nicht möglich.
Klaus

Entschädigung bei Verspätung mit SEV?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 15.09.2010, 00:22 (vor 4996 Tagen) @ Regiosprinter

Es muss noch nicht mal der Busfahrer den DB-Fahrschein aktzeptieren.
Wenn du bspw. in Ulm den Anschluss zum RE 22544 um 22:18 Uhr verpasst, bleibt dir nur noch der Bus um 23:15 Uhr. Ob DB-Tarif oder nicht - man muss die Ersatverbindung im Fahrgastrechteformular eintragen, und das ist nicht möglich.

Sieht das Formular Erstattungen von Aufwendungen nach Nutzung alt. Verkehrsmittel überhaupt vor?

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