FGR / D-Ticket / "letzte fahrplanmäßige Verbindung d. Tages" (Allgemeines Forum)

Anders, Dienstag, 07.05.2024, 20:10 (vor 12 Tagen)

Liebes Forum,

akute Fragestellung: Ich will heute Abend mit meinem D-Ticket von Erlangen nach München fahren.
RE 19 (20:29 Uhr ab Erlangen) fährt planmäßig, der folgende RE 1 (21:07 ab Nürnberg, 22:54 Uhr Ankunft in München) fällt aber aus. Alle Alternativverbindungen kommen erst nach Mitternacht und dazu auch >60min nach der planmäßigen Ankunft meiner eigentlichen Verbindung an.

Dadurch fällt meiner Meinung nach die "letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages" aus und die FGR kommen ins Spiel. Am einfachsten wäre es sicherlich, mit einem der ICEs von Nürnberg nach München zu fahren, Hotel oder Taxi fände ich übertrieben, da es sich ja einfacher lösen lässt.

Meine Fragen:
1. Sehe ich das mit dem Ausfall der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" heute korrekt?
2. Wie soll ich in Nürnberg Hbf vorgehen: Ans ServiceCenter wenden und eine Bescheinigung ausstellen lassen?

Vielen Dank!

FGR / D-Ticket / "letzte fahrplanmäßige Verbindung d. Tages"

611 040, Erfurt, Dienstag, 07.05.2024, 20:51 (vor 12 Tagen) @ Anders

Du musst für den ICE eine normale Fahrkarte kaufen und die dann beim SC FGR einreichen zur Erstattung. Einfach in den ICE einsteigen mit NV-Ticket und FGR ist eigentlich nicht richtig und manche ZuBs schreiben eine FN.
Falls du das Geld aber nicht vorstrecken kannst oder willst bleibt m.E. nur Taxi oder Hotel. Wobei ich denke (gerade bei der Inkompetenz der Service Points) dass falls es noch Verbindungen mit Ankunft von 1-4 Uhr gibt man dir trotz Anspruch keine Gutscheine geben wird.
Hatte mal einen ähnlichen Fall: wollte (an einem Samstag, sonst gibt's die Verbindung so nicht) von Treuchtlingen nach Erfurt. RE80 hatte Verspätung und in Würzburg wurde der letzte RE7 nach Erfurt (Ankunft dort 22.32 Uhr) wurde verpasst. Nächste Möglichkeit wäre mit RBs mit Umstieg über Schweinfurt und Meiningen, Ankunft in Erfurt um 00.53 Uhr. Da sehe ich genauso die Bedingungen erfüllt zumal es auch mehr als 120min sind und die Verbindung deutlich nach Mitternacht ankommt. An der Info meinte die freundliche Dame aber es gäbe noch diese Verbindung und somit leider kein Hotel. Ein anderes Mal hatte ich genau diese Verbindung wegen eines PUs auf der RB80 verpasst und dann tatsächlich ein Hotelzimmer bekommen. (und das noch während Corona)

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

FGR / D-Ticket / "letzte fahrplanmäßige Verbindung d. Tages"

OnkelTom, Dienstag, 07.05.2024, 21:24 (vor 12 Tagen) @ 611 040

Hatte mal einen ähnlichen Fall: wollte (an einem Samstag, sonst gibt's die Verbindung so nicht) von Treuchtlingen nach Erfurt. RE80 hatte Verspätung und in Würzburg wurde der letzte RE7 nach Erfurt (Ankunft dort 22.32 Uhr) wurde verpasst. Nächste Möglichkeit wäre mit RBs mit Umstieg über Schweinfurt und Meiningen, Ankunft in Erfurt um 00.53 Uhr. Da sehe ich genauso die Bedingungen erfüllt zumal es auch mehr als 120min sind und die Verbindung deutlich nach Mitternacht ankommt. An der Info meinte die freundliche Dame aber es gäbe noch diese Verbindung und somit leider kein Hotel. Ein anderes Mal hatte ich genau diese Verbindung wegen eines PUs auf der RB80 verpasst und dann tatsächlich ein Hotelzimmer bekommen. (und das noch während Corona)

Dein o.g. Fallbeispiel interessiert mich sehr . Ich hatte vor ein paar Wochen einen sachlich gleich gelagerten Fall und auf Nachfrage hier im Forum war die klare Tendenz: da es kein tatsächlicher Ausfall der letzten Verbindung ist, sondern lediglich ein Anschlussverlust, der die Ankunft vor Mitternacht verhindert, gilt der besagte Passus der FGR nicht.

Siehst Du das anders? Hattest Du und jemand anderes hier schon mal so einen Fall bei SC FGR?

FGR / D-Ticket: Hotelkosten (später) erstatten lassen?

Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 08.05.2024, 15:50 (vor 11 Tagen) @ 611 040

Ein anderes Mal hatte ich genau diese Verbindung wegen eines PUs auf der RB80 verpasst und dann tatsächlich ein Hotelzimmer bekommen. (und das noch während Corona)

Bedarf es für die Hotelübernachtung eines Gutscheins oder kann man auch, analog zum Taxi, in Vorleistung gehen?

Vorleistung geht. Achte auf korrekt ausgestellte Rechnung.

sibiminus, Mittwoch, 08.05.2024, 16:18 (vor 11 Tagen) @ Tobs

- kein Text -

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

FGR / D-Ticket / "letzte fahrplanmäßige Verbindung d. Tages"

Barzahlung, Dienstag, 07.05.2024, 20:58 (vor 12 Tagen) @ Anders

1. Sehe ich das mit dem Ausfall der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" heute korrekt?

Meiner Meinung nach ist das die letzte Verbindung des Tages. Die nächste kommt ja erst nach 24 Uhr an, was nicht mehr am selben Tag ist.

Und es ist ein Zugausfall auf der gewählten Verbindung, von dem Du betroffen bist.

Somit sehe ich die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EVO erfüllt.

Ich hatte so einen Fall ein Mal. Es kam zuerst ne Ablehnung, nach Verweis auf Ausfall letzte Verbindung des Tages ist gezahlt worden.

2. Wie soll ich in Nürnberg Hbf vorgehen: Ans ServiceCenter wenden und eine Bescheinigung ausstellen lassen?

Ich hab mir bisher keine Bescheinigungen geholt und bin vom SC FGR auch noch nie danach gefragt worden, wenn ich ICE-Zusatzkosten nach den Nachtregelungen geltend gemacht hab.

FGR / D-Ticket / "letzte fahrplanmäßige Verbindung d. Tages"

VT642, Dienstag, 07.05.2024, 21:05 (vor 12 Tagen) @ Anders
bearbeitet von VT642, Dienstag, 07.05.2024, 21:07

2. Wie soll ich in Nürnberg Hbf vorgehen: Ans ServiceCenter wenden und eine Bescheinigung ausstellen lassen?

Wenn du keine Lust auf das SC FGR hast: gehe zu einem der nächsten nach München fahrenden ICE und sprich den Zugführer (den Zugchef) an. Erkläre freundlich die Situation und bitte um Mitfahrt. Wenn er nein sagt, kannst du immer noch einen Flexpreis online kaufen.

Zur DB Information oder ins Reisezentrum brauchst du nicht gehen, die können sowieso nichts machen.

Notfalls kannst du dir auch noch eine beliebige Anschlussverbindung ab München raussuchen, um es noch "dramatischer" wirken und die Alternative mit der RB16 weiter abwegig erscheinen zu lassen

Kontaktaufnahme vor Ort

Barzahlung, Dienstag, 07.05.2024, 23:01 (vor 12 Tagen) @ VT642

Zur DB Information oder ins Reisezentrum brauchst du nicht gehen, die können sowieso nichts machen.

Die DB schreibt dazu folgendes:

(...)

  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt
  • und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,

  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt
  • und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Nr. 8.2.4 Teil A TB DT:

Das Eisenbahnunternehmen bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist.

Dies gilt:

(...)

wenn ein Zug ausfällt, es sich bei dem von den Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Aus-falls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Ver-kehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann.

Bietet das Eisenbahnunternehmen den Reisenden nicht die Weiterbeförderung in einem an-deren Verkehrsmittel an und ist es den Reisenden aus vom Eisenbahnunternehmen zu vertre-tenden Gründen nicht möglich, mit dem Eisenbahnunternehmen in Kontakt zu treten (Kon-taktaufnahme vor Ort mit einer Verkaufsstelle bzw. Informationsstelle oder Personal des ge-nutzten Zuges) und nutzen die Reisenden daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so haben sie einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 €.

https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2023/12/20231201_A_1_TB-DTV-Grund...

Man müsste sich also einmal beim Eisenbahnunternehmen vorstellen.
Wenn das nicht möglich ist, womöglich auch bei der Erfüllungsgehilfin im Bahnhof: Schalter (DB Fernverkehr AG, DB Information (DB InfraGO AG).

Eine Pflicht, sich eine Bescheinigung einzuholen, dass kein Gutschein ausgegeben wurde, sehe ich aber nicht. Es dürfte im Falle einer Ablehnung also genügen, glaubhaft zu machen, dass auf Anfrage kein Gutschein ausgegeben wurde.

Notfalls kannst du dir auch noch eine beliebige Anschlussverbindung ab München raussuchen, um es noch "dramatischer" wirken und die Alternative mit der RB16 weiter abwegig erscheinen zu lassen

Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

@Anders
Wie haben wir uns denn nun entschieden?

Kontaktaufnahme vor Ort

Hamburger2015, Mittwoch, 08.05.2024, 07:10 (vor 12 Tagen) @ Barzahlung

Notfalls kannst du dir auch noch eine beliebige Anschlussverbindung ab München raussuchen, um es noch "dramatischer" wirken und die Alternative mit der RB16 weiter abwegig erscheinen zu lassen


Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

Rechtlich m.E. nur, wenn bis ans tatsächliche Fahrtziel gar kein oder bloß ein geringerer Anspruch auf FGR-Leistungen besteht, § 263 StGB.

Kontaktaufnahme vor Ort

Speedy, München, Mittwoch, 08.05.2024, 17:32 (vor 11 Tagen) @ Barzahlung


Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

Betrug setzt im Sinne des § 263 StGB immer u.a. eine Vermögensverfügung voraus. Nachdem der Fragesteller aber nach der hier hM wohl Anspruch auf FGR hat, wird durch seine Täuschungshandlung, also der Angabe, er würde noch einen Anschluss in München brauchen, kein Vermögensschaden bei der Deutschen Bahn AG eintreten.

Kontaktaufnahme vor Ort

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 08.05.2024, 20:17 (vor 11 Tagen) @ Speedy
bearbeitet von brandenburger, Mittwoch, 08.05.2024, 20:18

Betrug setzt im Sinne des § 263 StGB immer u.a. eine Vermögensverfügung voraus. Nachdem der Fragesteller aber nach der hier hM wohl Anspruch auf FGR hat, wird durch seine Täuschungshandlung, also der Angabe, er würde noch einen Anschluss in München brauchen, kein Vermögensschaden bei der Deutschen Bahn AG eintreten.

Hallo,

wenn der Fragesteller den Anspruch auch so hat, muss er auch keine Anschlussverbindung angeben, die er nie vorhatte zu benutzen. Ich finde es unanständig und dem Niveau dieses Forums abträglich, hier so einen Ratschlag zu geben.

+1

Garfield_1905, Mittwoch, 08.05.2024, 20:26 (vor 11 Tagen) @ brandenburger

- kein Text -

Kontaktaufnahme vor Ort

Speedy, München, Mittwoch, 08.05.2024, 20:29 (vor 11 Tagen) @ brandenburger

Hallo,

wenn der Fragesteller den Anspruch auch so hat, muss er auch keine Anschlussverbindung angeben, die er nie vorhatte zu benutzen. Ich finde es unanständig und dem Niveau dieses Forums abträglich, hier so einen Ratschlag zu geben.

Hallo,
ich würde an deiner Stelle meine Aussage nochmal genau lesen. Ich habe den Straftatbestand des Betruges anhand eines Beispiels genauer erläutert. Ich habe keinen Ratschlag erteilt. Dem Fragesteller wurde hier nur Betrug vorgeworfen und im strafrechtlichen Sinne ist dies numal falsch. Eine Situation rechtlich zu analysieren und hier über einen rechtlichen Irrglauben im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Betruges aufzuklären als unanständig zu bezeichnen, finde ich unangemessen.

Ich habe den Fragesteller weder in seinem Vorhaben bestärkt, noch dazu aufgerufen, eine fiktive Anschlussverbindung anzugen, um etwaigen Druck zu erzeugen.

Daher verbitte ich mir deine Art und Weise des Kommentars.

FGR, D-Ticket: Nachtregelung, anderes Verkehrsmittel

Des, Donnerstag, 09.05.2024, 07:50 (vor 11 Tagen) @ Barzahlung

Moin zusammen,

ich war vor zwei Tagen mit dem Deutschlandticket von Münster nach Bremen unterwegs und ich habe aufgrund von einer Verspätung in Münster meinen Anschluss verpasst. Damit war nach meiner Interpretation die letzte sinnvolle Verbindung mit dem Nahverkehr nach Bremen in der Nacht nicht mehr erreichbar. Meine planmäßige Ankunft war 0:20. Durch verpassen des Anschluss ist die nächste Verbindung so, dass ich 5:18 nach Plan angekommen wäre. (Also deutlich über +60, aber planmäßige Ankunft meiner Verbindung zwischen 0 und 5 Uhr, die der Alternative nach 5 Uhr)

Zu den FGR schreibt die Bahn:

Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 120 Euro erstattet.

[...]

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative.

Ich bin also in Münster zum ServicePoint gegangen und habe die Situation geschildert. Ich wollte gerne als anderes Verkehrsmittel den ICE nutzen. Zitat der beiden Mitarbeitenden vor Ort: "Beim Deutschlandticket machen wir sowas nicht mehr. Das heißt, sie können ja mit dem nächsten RE fahren. Wir bieten ihnen die RE Verbindung mit Ankunft 5:18 Uhr als anderes Verkehrsmittel an. Sie können ja auch weiter fahren, eine Übernachtung ist damit nicht notwendig.

(Ich habe jetzt trotzdem den ICE genommen, Kostenerstattung des Fernverkehrstickets ist beantragt.)

Gibt es eine genauere Definition was das "alternative Verkehrsmittel" für Mindestanforderungen hat? Und wann genau ist eine Übernachtung "notwendig"?

FGR, D-Ticket: Nachtregelung, anderes Verkehrsmittel

sflori, Donnerstag, 09.05.2024, 10:53 (vor 10 Tagen) @ Des

(Ich habe jetzt trotzdem den ICE genommen, Kostenerstattung des Fernverkehrstickets ist beantragt.)

Klingt gut. Ich hätte das genauso gemacht.

Gibt es eine genauere Definition was das "alternative Verkehrsmittel" für Mindestanforderungen hat? Und wann genau ist eine Übernachtung "notwendig"?

"alternatives Verkehrsmittel"=Taxifahrt oder Ersatzzug im gleichen Zeitraum. Also natürlich NICHT RE um 5 Uhr morgens. :D

Wenn das EVU keine Lösung anbietet, kannst Du selbst entscheiden, ob Du übernachten möchtest oder ein alternatives Verkehrsmittel nutzen möchtest.


Bye. Flo.

Kontaktaufnahme vor Ort

Anders, Donnerstag, 09.05.2024, 12:15 (vor 10 Tagen) @ Barzahlung

Liebe alle,

vielen Dank für eure ausführlichen Ratschläge.

Folgendermaßen lief es ab:

- Am ServiceCenter in Nürnberg Hbf wusste das Personal von nichts ("Beim Deutschlandticket gibts das seit letztem Jahr nicht mehr"), Bestätigung habe ich auch nicht bekommen. Daher selbst Screenshot der ausgefallenen Verbindung gemacht.
- Ich bin dann zum ICE 683 und habe - wie von euch empfohlen - beim einem der Zugbegleiter die Situation geschildert. Die Antwort war: "Sie brauchen auf jeden Fall ein Ticket". Euren Vorschlag, den Zugchef aufzusuchen, habe ich nicht wahrgenommen - war ein extrem langer Zug, und ich hätte mich geärgert, ihn in den ersten 10 Minuten nicht zu finden und am Ende dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen zu müssen, weil ich das Ticket nicht mehr nachbuchen konnte.
- Das ICE-Ticket reiche ich heute über das SC FGR ein und werde dann berichten.

Kontaktaufnahme vor Ort

KBD_1880, Donnerstag, 09.05.2024, 16:44 (vor 10 Tagen) @ Anders

- Am ServiceCenter in Nürnberg Hbf wusste das Personal von nichts ("Beim Deutschlandticket gibts das seit letztem Jahr nicht mehr"), Bestätigung habe ich auch nicht bekommen. Daher selbst Screenshot der ausgefallenen Verbindung gemacht.

Übliche Praxis: Hilfeleistung wird bei der DB Information regelmäßig rechtswidrig verweigert. Aber ohne Durchsetzungsmechanismus kann man da natürlich nicht viel dran ändern.

Kontaktaufnahme vor Ort

bahnfahrerofr., Donnerstag, 09.05.2024, 17:43 (vor 10 Tagen) @ KBD_1880

- Am ServiceCenter in Nürnberg Hbf wusste das Personal von nichts ("Beim Deutschlandticket gibts das seit letztem Jahr nicht mehr"), Bestätigung habe ich auch nicht bekommen.

Das scheint tatsächlich auch Anweisung bei allen DB Informationen zu sein. Oder kennt jemand irgendwen, der schon mal was auf Gutschein bekommen hat mit D-Ticket?

Ich finde, wenn sie das so offiziell durchziehen, sollen sie auch die Eier in der Hose haben und das offiziell bekanntgeben, dass es mit dem 49€ Ticket keine Gutscheine ausgegeben werden.
Als die erhebliche Ermäßigung fürs D-Ticket eingeführt wurde, hieß es in der DB Pressesprech noch so scheinheilig, dass Anspruch auf Hilfeleistung weiter besteht und so ungefähr "abends niemand stehen gelassen wird". Dass man aber per Order eine gegenteilige Arbeitsweise etabliert hat, ist irgendwie wenig seriös.

Wäre es generell so veröffentlicht, dass es nix gibt, hat wenigstens jeder Fahrgast die Chance für sich abzuwägen, ob er entsprechende Kosten selbst auslegen kann oder nicht, und ggf. ausreichend Zeitpuffer am Abend einzuplanen sowie Kontodeckung und/oder Bargeld mitzuführen.

Dem EBA ist es ja sowieso egal, weil es keinen Gutscheinanspruch gibt und der Beförderer seine Pflicht auch durch nachträgliche Erstattung erfüllen kann.

Dass man sich weigert einen Ausdruck über die ausgefallene Verbindung mitzugeben, habe ich jedoch auch noch nie erlebt.

Ausfallbestätigung

Barzahlung, Donnerstag, 09.05.2024, 21:22 (vor 10 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dass man sich weigert einen Ausdruck über die ausgefallene Verbindung mitzugeben, habe ich jedoch auch noch nie erlebt.

Das erinnert mich wieder an das Antwortschreiben, aus dem ich bereits zitiert hab.

Art. 20 Abs. 4 VO (EG) 2021/782 verpflichtet die Eisenbahnunternehmen lediglich dazu, die Fahrgäste darüber zu informieren, wie sie eine Bestätigung dafür beantragen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist.

Heißt für mich in der Konsequenz:
Die DB Information sagt dem Fahrgast auf Anfrage, dass er die Bestätigung in einem DB Reisezentrum beantragt.
Das DB Reisezentrum erzählt dem Fahrgast, dass er sich für Verspätung an die DB Information wenden kann.

Dass diese Stelle(n) dem Fahrgast tatsächlich auch eine Bestätigung aushändigt/en, dafür geht aus der EU-Verordnung (außer aus den CIV) ja keine Rechtspflicht hervor.

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