Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Mittwoch, 03.04.2024, 00:40 (vor 47 Tagen)

Hey.

Gerade gesehen:

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Darf ich das als Befehl verstehen? Oder nur als gutgemeinten Hinweis für Paniker?

Muss ich damit rechnen, wenn ich mit einem Ticket für den nicht verkehrenden IC 141 im IC 2845 sitze, dass ich dann des Fahrens ohne Fahrschein angeklagt werde?

Ist das neu? Oder gibt's das schon länger?

Hat die DB eine der hier üblichen WELTFERNEN Diskussionen von Theoretikern bzw Abzockern mitgelesen und dann ist da wer auf ne Idee gekommen? Normale Fahrgäste interessieren sich dafür nämlich überhaupt nicht - die bleiben 'so nah' am Ursprungszug wie eben möglich.

Ja, bald macht Bahnfahren wirklich keinen Spaß mehr - wenn es so gar nichts mehr zu tricksen gibt. No gute Vibrations mehr.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

KBD_1880, Mittwoch, 03.04.2024, 09:24 (vor 46 Tagen) @ Der Blaschke

Die App zeigt so manche Dinge an, die nicht explizit "Zugbindung aufgehoben" bedeuten. So ist mir gestern aufgefallen, dass eine Reise nach Dänemark im Sommer wegen Bauarbeiten komplett umgeplant werden muss (inkl. zwei Stunden Fahrtverlängerung und Wechsel des Grenzübergangs!).

Da heißt es auch nur "Ihre ursprüngliche Fahrt fällt aus. Bitte suchen Sie sich eine neue Verbindung für Ihre Reise." Bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Aber: während das hier im Forum zum Grundwissen gehört, habe ich tatsächlich zuletzt in einem Sozialen Netzwerk die Frage eines Bahnkunden gelesen, wie das denn zu verstehen sei.

Also: in meinen Augen alles Kalkül der Bahn, damit in deinem Fall möglichst viele Kunden in den Ersatzzug steigen und sich nicht auf andere Züge verteilen. Faktisch ist aber die Wegevorschrift nicht fahrbar (IC 141 existiert an diesem Tag schließlich nicht) und damit logischerweise die Zugbindung aufgehoben.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 10:02 (vor 46 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 10:07

Faktisch ist aber die Wegevorschrift nicht fahrbar (IC 141 existiert an diesem Tag schließlich nicht) und damit logischerweise die Zugbindung aufgehoben.

Ich wüsste nicht gemäß welcher Passage in den BB der Kunde die Nutzung eines anderen Zuges als den 2843 verlangen könnte.

Bisher war es ja so, dass sich die Aufhebung der Zugbindung nur daraus ableitet, dass im Falle des Fortbestehens der Zugbindung zunächst mal auch der Ersatzzug gar nicht genutzt werden könnte und der Kunde nach Abfahrt des Ersatzzuges mit einer Ankunftsverspätung rechnen müsste. Daher kann er auf Alternativen ausweichen, bei denen der Ersatzzug nur eine von vielen ist.

Das ist nun ja aber nicht mehr der Fall, wenn die DB die Kunden mit Fahrkarten für den IC 141 mit Bekanntgabe des Ausfalls direkt auf den zeitgleich verkehrenden Ersatzzug verweist.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

KBD_1880, Mittwoch, 03.04.2024, 10:45 (vor 46 Tagen) @ Barzahlung

Schau dir doch einmal mal die PDF-Datei eines Onlinetickets mit Zugbindung an: da steht unter Zugbindung ein konkreter Zug genannt. Fährt dieser nicht, kannst du deine Fahrkarte gar nicht wie vereinbart nutzen. Der Bahn steht ja nicht das Recht zu einseitig die Bedingungen der Beförderungen nach Vertragsschluss zu verändern.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 12:47 (vor 46 Tagen) @ KBD_1880

Schau dir doch einmal mal die PDF-Datei eines Onlinetickets mit Zugbindung an: da steht unter Zugbindung ein konkreter Zug genannt. Fährt dieser nicht, kannst du deine Fahrkarte gar nicht wie vereinbart nutzen.

Ich finde, die Fahrkarte kann im Wesentlichen wie vereinbart genutzt werden.

Der Bahn steht ja nicht das Recht zu einseitig die Bedingungen der Beförderungen nach Vertragsschluss zu verändern.

Ich bin kein Jurist, meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 03.04.2024, 21:14 (vor 46 Tagen) @ Barzahlung

Ich bin kein Jurist, meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.

Naja, die Zugbindung ist ja in den BB definiert:

"3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Das zielt relativ klar auf einen bestimmten Zug (also IC 4711) und nicht auf eine bestimmte Abfahrtszeit (also "der Zug um 13:12") ab. Aus meiner Sicht regelt 9.1.1 daher hier, dass die Fahrt mit einem anderen Zug stattfinden darf.

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Weg mit dem 4744!

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

musicus, Donnerstag, 04.04.2024, 00:16 (vor 46 Tagen) @ JeDi

Naja, die Zugbindung ist ja in den BB definiert:

"3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Das zielt relativ klar auf einen bestimmten Zug

Begründung?
In meinen Augen zielt das relativ klar auf die 'Bezeichnung auf der Fahrkarte'. Zuletzt hatte ich da im SP-Fall Zugnummer und Abfahrtszeit stehen.

Aus meiner Sicht regelt 9.1.1 daher hier, dass die Fahrt mit einem anderen Zug stattfinden darf.

Aus meiner Sicht auch. Allerdings aufgrund der Lesart von BB 3.3.1.2 als mehrdeutige AGB-Klausel i.S.v. § 305c BGB.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

611 040, Erfurt, Freitag, 05.04.2024, 17:51 (vor 44 Tagen) @ JeDi

Genau so sehe ich das auch, sonst wäre ja bei Verspätung die Fahrkarte ungültig, da es einen Zug um nn:nn Uhr nicht gibt.
Natürlich kann die Zugbindung nur an die Zugnummer und das Datum gebunden sein. Und wenn der Zug mit der Nummer eben nicht fährt ist sie natürlich aufgehoben, da man sie nicht mehr einhalten kann.

Ist auch sinnvoll dass die Fahrgäste sich auch Alternativen suchen, da die Ersatzzüge oft deutlich weniger Kapazität haben und gar nicht alle mitkommen würden.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

gnampf, Donnerstag, 04.04.2024, 17:20 (vor 45 Tagen) @ Barzahlung

Ich bin kein Jurist,

Ich zum Glück auch nicht

meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.

und ich meine das es für die Bahn ein leichtes wäre den Ersatzzug gegenüber dem Kunden unter der Originalzugnummer mit dem Hinweis "Platzreservierungen entfallen" fahren zu lassen. Es gibt keinen Grund den internen Zwang einer neuen Zugnummer zum Kunden zu tragen.
Das die Bahn in solchen Sachen unfähig ist muß ja nicht das Problem des Kunden sein. Das dürften Richter in vielen Fällen genauso sehen. Davon ab: bei denen wird es nie landen, spätestens wenn du einen Rechtsanwalt einschaltest wird die Bahn einknicken, da sie wohl kein Interesse an einem Urteil haben dürfte.

Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung?

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 03.04.2024, 20:38 (vor 46 Tagen) @ KBD_1880

Die App zeigt so manche Dinge an, die nicht explizit "Zugbindung aufgehoben" bedeuten. So ist mir gestern aufgefallen, dass eine Reise nach Dänemark im Sommer wegen Bauarbeiten komplett umgeplant werden muss (inkl. zwei Stunden Fahrtverlängerung und Wechsel des Grenzübergangs!).

Da heißt es auch nur "Ihre ursprüngliche Fahrt fällt aus. Bitte suchen Sie sich eine neue Verbindung für Ihre Reise." Bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Aber: während das hier im Forum zum Grundwissen gehört, habe ich tatsächlich zuletzt in einem Sozialen Netzwerk die Frage eines Bahnkunden gelesen, wie das denn zu verstehen sei.

Alternativ kann ich auch folgenden Text aus der App bieten:
"Wir passen gerade unsere Fahrpläne an. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob sich Ihre Verbindung geändert hat."
Dabei ist die gebuchte Verbindung bereits seit dem Aufploppen dieses Hinweises nicht mehr existent, ergo Zugbindung aufgehoben.

Gruß, Ludo

Wie ist Zugbindung??ß?

musicus, Mittwoch, 03.04.2024, 10:04 (vor 46 Tagen) @ Der Blaschke

Ist Zugbindung Nummer? Oder vong Zeit her? Und was ist letzte Produktklasse?

Frage für Kuseng.

Gut gemeinte Hinweise begründen keine Ersatzzugbindung

michael_seelze, Mittwoch, 03.04.2024, 20:04 (vor 46 Tagen) @ Der Blaschke

Gerade gesehen:

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Darf ich das als Befehl verstehen? Oder nur als gutgemeinten Hinweis für Paniker?

Als letzteres darfst Du das verstehen. Die Gültigkeit einer Fahrkarte mit Zugbindung in einem Ersatzzug mit anderer Zugnummer dürfte, es sei denn, es handelte sich um einen reservierungspflichtigen Zug, nicht bestritten werden.

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