Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:12 (vor 117 Tagen)
bearbeitet von KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:12

Hallo zusammen,

das Servicecenter Fahrgastrechte bereitet mir aktuell Kopfzerbrechen: bei einer Intervall-Reise im Januar lief auf dem Rückweg einiges schief: während in Frankreich noch alles super lief, fiel aufgrund eines Feuerwehreinsatzes die RB von Lauterbourg nach Wörth stundenlang aus. Man ließ mich (und nur einen weiteren Fahrgast :-D) über zwei Stunden in der Kälte stehen, bis ich auf eigene Initiative ein Taxi bestellte, da mittlerweile auch klar war, dass die letztmögliche Verbindung des Tages ab Lauterbourg ausfallen sollte.

Die weitere Verbindung war im Eimer und aus einer geplanten Ankunft um 23:30 wäre in etwa 3:30 geworden, wenn ich nicht auch noch auf meinem letzten Stück der Reise ein alternatives Beförderungsmittel in Anspruch genommen hätte. Insgesamt sind mir Auslagen iHv 80€ entstanden, die ich natürlich von der DB zurückbekommen möchte.

Allerdings scheitert es noch nicht einmal daran, dass das SC FGR die geltend gemachten Ansprüche in Frage stellt, die Probleme liegen noch einen Schritt davor: man akzeptiert meinen Screenshot aus der Interrail-App nicht als Fahrkarte und fordert stattdessen etwas, was man "auslesen" könne. Allerdings gibt es nichts, was ich habe, was vom Informationsgehalt her über das hinausgeht, was ich bereits geschickt habe, nämlich zwei ausgedruckte Screenshots mit dem UIC-Aztec-Code, der Passnummer und der gewählten Verbindung von Frankreich bis ins Rheinland.

Kann mir jemand weiterhelfen, also hat jemand Erfahrungen damit wie man das SC FGR bei FGR-Anträgen mit Intervall Mobile Pässen zufriedenstellt?

Vielen Dank und Frohe Ostern

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 01.04.2024, 13:19 (vor 117 Tagen) @ KBD_1880

Warum möchtest du das Geld von der DB? Verantwortlich ist der Beförderer, bei dem du strandest - in diesem Fall also die SNCF.

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Weg mit dem 4744!

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:32 (vor 117 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:33

Die RB von Lauterbourg nach Wörth ist ausgefallen, Beförderer ist DB Regio AG Mitte.

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 01.04.2024, 13:37 (vor 117 Tagen) @ KBD_1880

Die RB von Lauterbourg nach Wörth ist ausgefallen, Beförderer ist DB Regio AG Mitte.

Im Bahnhof Lauterbourg noch nicht, ab Berg (Pfalz) ist sie das.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 01.04.2024, 13:31 (vor 117 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von EK-Wagendienst, Montag, 01.04.2024, 13:32

Hallo zusammen,

das Servicecenter Fahrgastrechte bereitet mir aktuell Kopfzerbrechen: bei einer Intervall-Reise im Januar lief auf dem Rückweg einiges schief: während in Frankreich noch alles super lief, fiel aufgrund eines Feuerwehreinsatzes die RB von Lauterbourg nach Wörth stundenlang aus. Man ließ mich (und nur einen weiteren Fahrgast :-D) über zwei Stunden in der Kälte stehen, bis ich auf eigene Initiative ein Taxi bestellte, da mittlerweile auch klar war, dass die letztmögliche Verbindung des Tages ab Lauterbourg ausfallen sollte.


Wie JeDi schon schrieb, bis zur Grenze ist die SNCF der Beförderer, auch wenn der Zug von DB Regio gefahren wird.
Was für eine Fahrkarte war denn in Deutschland vorhanden?
Auch das Interrail Ticket als Inbound Journey, oder eine andere Fahrkarte, etwa Deutschlandticket?

Du bist auf einem französischen Bahnhof gestrandet, wo es auch wohl kein Personal gibt.

Hier sehe ich wieder einen Vorteil des Papierpasses.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:33 (vor 117 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 13:35

Das Interrail Ticket als Inbound Journey. Es handelt sich somit um eine Durchgangsfahrkarte. War ein Deutsch-Französischer Freundschaftspass, den gab es ja nur ein Mobile Pass.

(Und bitte jetzt nicht kommen mit "war ja eh umsonst deine Fahrt": trotzdem gibt es FGR und wenn die letzten drei RB des Tages ausfallen muss man da trotzdem irgendwie wegkommen, insbesondere bei -5 Grad)

Fahrgastrechte beantragen mit Interrail Mobile Pass

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 01.04.2024, 13:43 (vor 117 Tagen) @ KBD_1880

Das Interrail Ticket als Inbound Journey. Es handelt sich somit um eine Durchgangsfahrkarte. War ein Deutsch-Französischer Freundschaftspass, den gab es ja nur ein Mobile Pass.

(Und bitte jetzt nicht kommen mit "war ja eh umsonst deine Fahrt": trotzdem gibt es FGR und wenn die letzten drei RB des Tages ausfallen muss man da trotzdem irgendwie wegkommen, insbesondere bei -5 Grad)

Fahrgastrechte stehen einen zu,
aber hier habe ich auch kein genau Idee, weil der Ausfall eben in Frankreich war.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

PhilippK, Montag, 01.04.2024, 14:37 (vor 117 Tagen) @ KBD_1880

Wieso nicht direkt bei Interrail?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 01.04.2024, 16:33 (vor 117 Tagen) @ PhilippK

https://www.interrail.eu/de/support/delay-compensation

Gruß Philipp

Wie du korrekt verlinkst sind die nur für die Verspätungsentschädigungen zuständig, und nicht für Erstattungen bei nicht erfolgter Hilfeleistung.

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Weg mit dem 4744!

Wieso nicht direkt bei Interrail?

bahnfahrerofr., Montag, 01.04.2024, 19:36 (vor 116 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 01.04.2024, 19:37

Wie du korrekt verlinkst sind die nur für die Verspätungsentschädigungen zuständig, und nicht für Erstattungen bei nicht erfolgter Hilfeleistung.

Das war mal so, hat sich aber wohl seit Mitte 2023 geändert. Die genaue Rechtslage ist für mich weiterhin undurchsichtig. Fakt ist aber, dass auf der englischen Seite von der Erstattung "Zusätzlicher Kosten zum Erreichen des Zielbahnhofes" die Rede ist.

Mir hat Eurail B.V. letztes Jahr die Kosten für einen Flixbus Perpignan-Barcelona und neue Reservierungen in Spanien relativ problemlos erstattet. Ich würde es definitiv dort zuerst probieren, insbesondere weil sie zeitnah antworten.

Ansonsten wäre möglicherweise die SNCF Anspruchsgegner, was in dem Fall jedoch nahezu aussichtlos sein dürfte.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

KBD_1880, Montag, 01.04.2024, 20:16 (vor 116 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Woher eigentlich die Annahme, dass die SNCF Beförderer also Anspruchsgegner ist? Die SCNF hat doch mit der Zugfahrt der RB52 rein gar nichts zu tun.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 01.04.2024, 20:55 (vor 116 Tagen) @ KBD_1880

Woher eigentlich die Annahme, dass die SNCF Beförderer also Anspruchsgegner ist? Die SCNF hat doch mit der Zugfahrt der RB52 rein gar nichts zu tun.

Doch die SNCF ist das EVU in Frankreich, der Wechsel findet auf der Staatsgrenze statt.
DB Regio fährt dort als Subunternehmer.
Wissembourg liegt nun mal in Frankreich.

Genau das gleich wie die S-Bahn Offenburg - Strasbourg, auch hier findet der Wechsel auf der Staatsgrenze statt.

Grenzverkehr ist heute was ganz kompliziertes geworden, die Fahrzeuge die dort fahren müssen auch eine Zulassung haben, man kann da nicht mal eben mit irgend was über die Grenze fahren.

Diese Feinheiten, bekommt der "normale Fahrgast" nicht mit.

Versuche mal von Deutschland eine Fahrkarte nach Wissembourg zu buchen, nur der KVV hat da was im Angebot, aber der Deutschlandtarif kann es nicht.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

gnampf, Dienstag, 02.04.2024, 08:06 (vor 116 Tagen) @ EK-Wagendienst

Doch die SNCF ist das EVU in Frankreich, der Wechsel findet auf der Staatsgrenze statt.
DB Regio fährt dort als Subunternehmer.
Wissembourg liegt nun mal in Frankreich.

Ja... und? Koeln liegt in Deutschland, wenn der Thalys oder Flix ausfaellt ist also die DB zustaendig? Noe!
Und woher soll der Kunde also wissen, dass die SNCF zustaendig ist? Die DB selbst fuehrt entweder gar keine Info dazu auf (neue Seite) oder sich selbst (alte Seite).
Aber auch das SC FGR hat die Regulierung ja nicht abgelehnt aufgrund Zustaendigkeit, sondern aufgrund "fehlender Fahrkarte". Waeren sie nur nicht zustaendig haetten sie einen ja auf das zustaendige EVU verweisen muessen.

Genau das gleich wie die S-Bahn Offenburg - Strasbourg, auch hier findet der Wechsel auf der Staatsgrenze statt.

Entweder man kommuniziert das dann auch offensichtlich fuer den Kunden (und zwar nicht versteckt in Befoerdererkuerzeln auf der Fahrkarte), oder das ist fuer den Kunden irrelevant. Wuerden die Gerichte der DB dann wohl auch genau so erklaeren, wenn man sie einschaltet.

Grenzverkehr ist heute was ganz kompliziertes geworden, die Fahrzeuge die dort fahren müssen auch eine Zulassung haben, man kann da nicht mal eben mit irgend was über die Grenze fahren.

Und was hat das mit den Befoerderern, ausfuehrenden EVUs,... zu tun, oder ist fuer den Kunden und seine Fahrgastrechte relevant? Eben, gar nicht. Ausser das man bei den Bahnen immer mal wieder meint der Kunde solle sich doch gefaelligst ans System anpassen und all seine Eigenheiten auswendig lernen, anstatt dass das System sich an den Kunden anpasst und seine Eigenheiten intern behandelt. Ist ja das gleiche wie bei Ersatzzugnummern & Co, die man ueberhaupt nicht gegenueber dem Kunden kommunizieren sollte.

Diese Feinheiten, bekommt der "normale Fahrgast" nicht mit.

Wenn das so ist: gut. Denn sie brauchen ihn auch nicht interessieren. Meist laeuft es leider anders, er bekommt all die damit verbunden Nachteile zu spueren, ohne die notwendige Aufklaerung / Information zu erhalten, wie man hier sieht.

Versuche mal von Deutschland eine Fahrkarte nach Wissembourg zu buchen, nur der KVV hat da was im Angebot, aber der Deutschlandtarif kann es nicht.

Auch das spielt keine Rolle, ein gueltiges Ticket lag mit dem Interrail-Pass ja vor.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

KBD_1880, Dienstag, 02.04.2024, 14:56 (vor 116 Tagen) @ gnampf

Danke für deinen Beitrag, genau in diese Kerbe wollte ich auch einschlagen.

Zumal im europäischen Recht ja auch das "Verbraucherleitbild" gilt. Auf dieser Vorstellung bauen Verordnungen wie FahrgastrechteVO oder FluggastrechteVO auf und in diesem Licht sind ihre Vorschriften auch auszulegen. Die DB (und andere Beförderer, gerade in der Luftfahrt) wissen das auch, sonst würde es nicht zu so wenigen Gerichtsentscheidungen kommen. Ja, weil wenige klagen, aber auch weil die Bahn meistens irgendwann aufgibt und anerkennt.

Für die Bahn wäre es ohnehin ein Desaster, wenn ein Amtsrichter mal ein Verfahren aussetzen und wegen solcher Fragen den EuGH in Luxemburg im Wege der Vorabentscheidung anrufen würde, um so etwas bindend zu klären. Diese (negative) mediale Publicity kann man nicht gebrauchen.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.04.2024, 15:29 (vor 116 Tagen) @ KBD_1880


Zumal im europäischen Recht ja auch das "Verbraucherleitbild" gilt. Auf dieser Vorstellung bauen Verordnungen wie FahrgastrechteVO oder FluggastrechteVO auf und in diesem Licht sind ihre Vorschriften auch auszulegen. Die DB (und andere Beförderer, gerade in der Luftfahrt) wissen das auch, sonst würde es nicht zu so wenigen Gerichtsentscheidungen kommen. Ja, weil wenige klagen, aber auch weil die Bahn meistens irgendwann aufgibt und anerkennt.

Für die Bahn wäre es ohnehin ein Desaster, wenn ein Amtsrichter mal ein Verfahren aussetzen und wegen solcher Fragen den EuGH in Luxemburg im Wege der Vorabentscheidung anrufen würde, um so etwas bindend zu klären. Diese (negative) mediale Publicity kann man nicht gebrauchen.

Einfach mal versuchen DB Regio Mitte direkt anzuschreiben, wegen Erstattung der Kosten, denn eine Entschädigung von 50% von 0€ wird es nichts geben, zu mal das ja Interrail regeln müssen.

Hier wurde von verschiedener Seite beschrieben, warum der Fall kompliziert ist.
Inzwischen kommt ja noch der Passus hinzu, wegen der höheren Gewalt, weil es ja eine Behördliche Maßnahme (Feuerwehr Einsatz) war.

Ich hoffe du bekommst das Geld wieder, aber es stellt sich eben als kompliziert heraus, und gerichtlich ist da noch nie was entschieden worden.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

JanZ, HB, Dienstag, 02.04.2024, 15:41 (vor 116 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 02.04.2024, 15:42

Einfach mal versuchen DB Regio Mitte direkt anzuschreiben, wegen Erstattung der Kosten, denn eine Entschädigung von 50% von 0€ wird es nichts geben, zu mal das ja Interrail regeln müssen.

Erstens geht es doch gerade um eine Erstattung, zweitens weiß ich nicht, wie du auf 0 Euro kommst, denn das Interrailticket war ja nicht gratis und Interrail entschädigt sehr wohl bei Verspätungen.

Hier wurde von verschiedener Seite beschrieben, warum der Fall kompliziert ist.
Inzwischen kommt ja noch der Passus hinzu, wegen der höheren Gewalt, weil es ja eine Behördliche Maßnahme (Feuerwehr Einsatz) war.

Wie gesagt, geht es um eine Erstattung, und da ist der Grund nach wie vor irrelevant.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

bahnfahrerofr., Dienstag, 02.04.2024, 16:36 (vor 116 Tagen) @ JanZ

Erstens geht es doch gerade um eine Erstattung, zweitens weiß ich nicht, wie du auf 0 Euro kommst, denn das Interrailticket war ja nicht gratis und Interrail entschädigt sehr wohl bei Verspätungen.

Ich verstehe es so, dass der Pass ein Deutsch-frz. Freundschaftspass war, den man für 0 Euro gewinnen, aber niemals kaufen konnte

Sowohl diese Tatsache als auch höhere Gewalt als Ursache sollten aber den Anspruch auf Hilfeleistung nicht einschränken.

Interessant wäre es dennoch wie man dem SC FGR den Mobilpass mundgerecht vorlegen kann... Gibt ja auch Fälle, für die das SC eindeutig zuständig ist.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.04.2024, 16:41 (vor 116 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Erstens geht es doch gerade um eine Erstattung, zweitens weiß ich nicht, wie du auf 0 Euro kommst, denn das Interrailticket war ja nicht gratis und Interrail entschädigt sehr wohl bei Verspätungen.


Ich verstehe es so, dass der Pass ein Deutsch-frz. Freundschaftspass war, den man für 0 Euro gewinnen, aber niemals kaufen konnte.

Genau, hat nichts gekostet,


Sowohl diese Tatsache als auch höhere Gewalt als Ursache sollten aber den Anspruch auf Hilfeleistung nicht einschränken.

Ja stimmt, da ist es in diesem Fall unwichtig, damit zurück genommen.


Interessant wäre es dennoch wie man dem SC FGR den Mobilpass mundgerecht vorlegen kann... Gibt ja auch Fälle, für die das SC eindeutig zuständig ist.

Das interessiert mich auch mal, wenn man alles nur noch digital hat, deswegen fahre ich mit meinen Papierpass.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

JanZ, HB, Dienstag, 02.04.2024, 16:49 (vor 116 Tagen) @ EK-Wagendienst

Erstens geht es doch gerade um eine Erstattung, zweitens weiß ich nicht, wie du auf 0 Euro kommst, denn das Interrailticket war ja nicht gratis und Interrail entschädigt sehr wohl bei Verspätungen.


Ich verstehe es so, dass der Pass ein Deutsch-frz. Freundschaftspass war, den man für 0 Euro gewinnen, aber niemals kaufen konnte.


Genau, hat nichts gekostet,

Das hatte ich nun wiederum übersehen. Ob es nun damit auch keinen Anspruch auf Entschädigung gibt, weiß ich nicht, aber darum ging es hier ja wie gesagt auch gar nicht.

Interessant wäre es dennoch wie man dem SC FGR den Mobilpass mundgerecht vorlegen kann... Gibt ja auch Fälle, für die das SC eindeutig zuständig ist.


Das interessiert mich auch mal, wenn man alles nur noch digital hat, deswegen fahre ich mit meinen Papierpass.

Das kann doch aber nicht die Lösung sein. Ich sehe keinen Grund, warum ein digitaler Code als Fahrkarte gelten soll, zum Nachweis eines Erstattungsanspruchs dann aber plötzlich nicht mehr. Bei nationalen Fahrkarten geht es ja schließlich auch, inzwischen sogar im Regelfall ohne dass man das Onlineticket erst ausdrucken und per Post einschicken muss.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

KBD_1880, Dienstag, 02.04.2024, 19:07 (vor 116 Tagen) @ JanZ

Und genau das ist ja das Paradoxe. Deswegen habe ich den Thread eröffnet, weil ich genau das nicht nachvollziehen kann und mich frage, ob jemand anderes schon Erfahrungen mit dem SC FGR und Mobilpässen gemacht hat. Ich kann ja kein Einzelfall sein.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

gnampf, Dienstag, 02.04.2024, 19:37 (vor 115 Tagen) @ EK-Wagendienst

Genau, hat nichts gekostet,

Hat den Reisenden nichts gekostet. Die EU oder wer auch immer ihn spendiert hat schon. Ein Ticket für die Geschäftsreise kostet mich auch nichts, meinen Arbeitgeber schon. Trotzdem erhalte ich die Entschädigungszahlung. Und die Erstattung der Hilfeleistungen ja sowieso.
Davon ab ist das Interrail-Ticket eine Zeitkarte, und dementsprechend gibts einen Fixbetrag, ganz Wurscht wie teuer der Pass war.

Das interessiert mich auch mal, wenn man alles nur noch digital hat, deswegen fahre ich mit meinen Papierpass.

Gerade wenn alles digital ist reicht normal der Azteccode oder Buchungscode aus, denn es ist ja eben alles digital und nachvollziehbar. Beim Papierfahrschein hast du dagegen ohne das Original verloren... z:B. wenn selbiges auf dem Postweg oder in der Poststelle flöten geht.
Bei Interrail sprachen, zumindest vor 2 Jahren, aber ganz andere Gründe für die Papiervariante, nämlich die grausame schrottige App.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

AlbertP, Ulm, Dienstag, 02.04.2024, 16:49 (vor 116 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die Fahrkarte ist dann immerhin nicht 0€ wert. Der Preis, den Interrail bekommen hat für die Fahrkarte, ist halt nicht öffentlich bekannt, da eine dritte Partei die Karte für den Fahrgast beschafft hat.

Entschädigung gibt es in solchen Fällen immerhin. Für DiscoverEU gilt €12 bei über 1 Stunde Verspätung und €24 bei über 2 Stunden. Bei anderen Gewinn-Angeboten so wie dem Freundschaftspass dürfte es ähnlich sein.

Wieso nicht direkt bei Interrail?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.04.2024, 16:51 (vor 116 Tagen) @ AlbertP

Die Fahrkarte ist dann immerhin nicht 0€ wert. Der Preis, den Interrail bekommen hat für die Fahrkarte, ist halt nicht öffentlich bekannt, da eine dritte Partei die Karte für den Fahrgast beschafft hat.

Entschädigung gibt es in solchen Fällen immerhin. Für DiscoverEU gilt €12 bei über 1 Stunde Verspätung und €24 bei über 2 Stunden. Bei anderen Gewinn-Angeboten so wie dem Freundschaftspass dürfte es ähnlich sein.

Auch Interessant.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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