? Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 13:20 (vor 60 Tagen)

Moin,

wie ist der aktuelle Stand bei Fahrgastrechten nach Ausfall des Brüssel-ICE?

Konkret:

- ICE Brüssel-NRW fällt aus, weil kaputt
- Der Folge-Eurostar genau 60 Min später hat noch Plätze, fährt direkt an den Ziel-Bhf der ICE-Fahrkarte und ist buchbar.
- DB-Stand in Brüssel Midi verweist auf die IC/Regio-Verbindung via Lüttich mit 3 Umstiegen und deutlich späterer Ankunft

a) Ist das das übliche Vorgehen?
b) Würde die DB gleichwohl einen ES-Fahrschein erstatten?
c) Wäre die DB nach EU-Verordnung zur Erstattung des ES-Fahrscheins verpflichtet? Die Verordnung gibt der DB ja 100 Minuten Zeit für alternative Verbindungen. Es gibt evident eine, die auch verfügbar wäre. Die DB präsentiert aber auf Nachfrage nur eine massiv schlechtere Verbindung.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 13:25 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015
bearbeitet von VT642, Dienstag, 19.03.2024, 13:29

Moin,

wie ist der aktuelle Stand bei Fahrgastrechten nach Ausfall des Brüssel-ICE?

Konkret:

- ICE Brüssel-NRW fällt aus, weil kaputt
- Der Folge-Eurostar genau 60 Min später hat noch Plätze, fährt direkt an den Ziel-Bhf der ICE-Fahrkarte und ist buchbar.
- DB-Stand in Brüssel Midi verweist auf die IC/Regio-Verbindung via Lüttich mit 3 Umstiegen und deutlich späterer Ankunft

a) Ist das das übliche Vorgehen?
b) Würde die DB gleichwohl einen ES-Fahrschein erstatten?
c) Wäre die DB nach EU-Verordnung zur Erstattung des ES-Fahrscheins verpflichtet? Die Verordnung gibt der DB ja 100 Minuten Zeit für alternative Verbindungen. Es gibt evident eine, die auch verfügbar wäre. Die DB präsentiert aber auf Nachfrage nur eine massiv schlechtere Verbindung.

Problem: HOTNAT gilt nur bei Anschlussverlust, nicht aber bei Zugausfall am Startbahnhof. Wenn deine Fahrt erst in Brüssel beginnt und du nicht z.B. aus London angekommen bist, hast du keinen Anspruch auf HOTNAT, womit du bei Verfügbarkeit von Plätzen den Thalys/EST hättest nutzen können. Erschwerend kommt hinzu, dass per FGR die Weiterfahrt in gleichwertigen, nicht reservierungspflichten Zügen stattfinden muss. Der Eurostar ist reservierungspflichtig, fällt also weg und eine selbst gekaufte Fahrkarte würde nicht erstattet werden, es sei denn, es handelt sich um die letzte Verbindung des Tages, dann würde es als Ersatzbeförderung bis max. 120€ akzeptiert werden können.

Kurzum: Du wirst mit der IC/RE Verbindung fahren müssen.

EDIT: Ich sehe gerade, die IC/RE Verbindung wurde massiv verschlechtert. Man verpasst nun mit dem IC aus Brüssel den Anschluss in Verviers Central um 2min, früher hatte man rund 10min Umstiegszeit. Was man sich dabei gedacht hat...

Fahrgastrechte Brüssel - DE

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 19.03.2024, 13:41 (vor 60 Tagen) @ VT642

EDIT: Ich sehe gerade, die IC/RE Verbindung wurde massiv verschlechtert. Man verpasst nun mit dem IC aus Brüssel den Anschluss in Verviers Central um 2min, früher hatte man rund 10min Umstiegszeit. Was man sich dabei gedacht hat...

Der RE 29 nach/von Aachen fährt nun so um 30 Minuten versetzt, deswegen ist die Übergangszeit länger geworden. Mann kann schon in Lüttich umsteigen, dann ist die Wartezeit nicht so lang.

Aus Richtung Mönchengladbach wird man als schnellste Verbindung nicht mehr über Aachen geschickt, sondern über Herzogenrath, und dann über Maastricht nach Lüttich.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Neuer Fahrplan RE29

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 19.03.2024, 14:34 (vor 60 Tagen) @ EK-Wagendienst

Aus Richtung Mönchengladbach wird man als schnellste Verbindung nicht mehr über Aachen geschickt, sondern über Herzogenrath, und dann über Maastricht nach Lüttich.

Zu Halten des RE4 ist das ca. 10 Minuten schneller, zu Halten, an denen nur die RB33 hält, ist es über Aachen weiterhin schneller.

Die Drehung killt halt den (bislang eher zu großzügigen) Anschluss RE4 <> RE29, wohingegen RE4 <> RE18 in Herzogenrath zwar knapp ist, aber grundsätzlich funktioniert.

--
Weg mit dem 4744!

Neuer Fahrplan RE29

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 19.03.2024, 15:49 (vor 60 Tagen) @ JeDi

Aus Richtung Mönchengladbach wird man als schnellste Verbindung nicht mehr über Aachen geschickt, sondern über Herzogenrath, und dann über Maastricht nach Lüttich.


Zu Halten des RE4 ist das ca. 10 Minuten schneller, zu Halten, an denen nur die RB33 hält, ist es über Aachen weiterhin schneller.

Die Drehung killt halt den (bislang eher zu großzügigen) Anschluss RE4 <> RE29, wohingegen RE4 <> RE18 in Herzogenrath zwar knapp ist, aber grundsätzlich funktioniert.

genau so ist es.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:38 (vor 60 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:39

Erschwerend kommt hinzu, dass per FGR die Weiterfahrt in gleichwertigen, nicht reservierungspflichten Zügen stattfinden muss.

In der Verordnung (Art. 18) steht:

Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird

-> ist erfüllt.

so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt

Das ist die DB.

dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen: [...] b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit

Die DB bietet die Weiterreise mit deutlich mehr Umstiegen und deutlich längerer Fahrtzeit überwiegend in Regionalzügen statt Fernverkehrszügen an. Gilt das noch als "vergleichbare Beförderungsbedingungen"? Meines Erachtens nicht. Vergleichbare Beförderungsbedingungen bietet der Eurostar. Und die Mitfahrt dort ist möglich, denn der Zug hat noch freie Plätze. Reservierungspflicht ist kein Ausschlusskriterium in der EU-Verordnung. Es steht auch nicht drin, dass die DB alles erstatten muss - jedoch fordert die Verordnung auch: "Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind."

Im Prinzip wäre man hier dann bei der Frage, wie beschissen eine Ersatzverbindung sein darf, bevor die DB das Ticket einer Konkurrenzbahn erstatten müsste.

Problem: HOTNAT gilt nur bei Anschlussverlust, nicht aber bei Zugausfall am Startbahnhof. Wenn deine Fahrt erst in Brüssel beginnt und du nicht z.B. aus London angekommen bist, hast du keinen Anspruch auf HOTNAT, womit du bei Verfügbarkeit von Plätzen den Thalys/EST hättest nutzen können.

Bonus I: Die Fahrt begann in London und die HOTNAT-Bedingungen wären erfüllt. Darauf weist aber am Bahnhof das Personal nicht hin und am DB-Stand wurde das auch nicht abgefragt. Jedenfalls gab's keinen Stempel. Stattdessen die klare Aussage: Fahren Sie über Lüttich und weiter mit den Regios.

Im Zweifel hätte man aktiv bei der DB nach dem HOTNAT-Stempel fragen müssen, richtig? Damit dann einfach in den ES setzen oder müsste man damit eine Reservierung bei ES erstehen?

Bonus II: Der anschließend am Bahnsteig gefragte ES-Zugchef sagte: "Steigen Sie ein! Wenn Sie sich ein neues Ticket bei uns kaufen, bekommen Sie es von der DB erstattet!"

Jetzt warten wir mal ab.

Leider wieder eine Sternstunde, wie Europas Bahnen internationale Reisen so richtig kompliziert machen können.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 14:58 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015

Erschwerend kommt hinzu, dass per FGR die Weiterfahrt in gleichwertigen, nicht reservierungspflichten Zügen stattfinden muss.


In der Verordnung (Art. 18) steht:

Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird


-> ist erfüllt.

so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt


Das ist die DB.

dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen: [...] b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit


Die DB bietet die Weiterreise mit deutlich mehr Umstiegen und deutlich längerer Fahrtzeit überwiegend in Regionalzügen statt Fernverkehrszügen an. Gilt das noch als "vergleichbare Beförderungsbedingungen"? Meines Erachtens nicht. Vergleichbare Beförderungsbedingungen bietet der Eurostar. Und die Mitfahrt dort ist möglich, denn der Zug hat noch freie Plätze. Reservierungspflicht ist kein Ausschlusskriterium in der EU-Verordnung. Es steht auch nicht drin, dass die DB alles erstatten muss - jedoch fordert die Verordnung auch: "Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind."

Nein, der Eurostar bietet eben keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen, da es sich um einen reservierungspflichtigen Zug handelt! De facto steht der Eurostar in diesem Fall auf einer Ebene mit z.B. einem selbst gekauften Flug- oder Fernbusticket oder einer Taxifahrt. Die Reservierungspflicht ist in diesem Fall ausschlaggebend, nicht der Fahrgastkomfort.


Im Prinzip wäre man hier dann bei der Frage, wie beschissen eine Ersatzverbindung sein darf, bevor die DB das Ticket einer Konkurrenzbahn erstatten müsste.

Die Ersatzverbindung muss vorhanden sein. Wenn du mit der angebotenen Alternative nicht zufrieden bist, darfst du natürlich auch auf den nächsten ICE warten, daran wird dich niemand hindern!

Problem: HOTNAT gilt nur bei Anschlussverlust, nicht aber bei Zugausfall am Startbahnhof. Wenn deine Fahrt erst in Brüssel beginnt und du nicht z.B. aus London angekommen bist, hast du keinen Anspruch auf HOTNAT, womit du bei Verfügbarkeit von Plätzen den Thalys/EST hättest nutzen können.


Bonus I: Die Fahrt begann in London und die HOTNAT-Bedingungen wären erfüllt. Darauf weist aber am Bahnhof das Personal nicht hin und am DB-Stand wurde das auch nicht abgefragt. Jedenfalls gab's keinen Stempel. Stattdessen die klare Aussage: Fahren Sie über Lüttich und weiter mit den Regios.

Welcher DB-Stand überhaupt? In Brüssel Midi gibt es ein internationales Reisezentrum (Betreiber SNCB), dort wird der HOTNAT-Stempel vergeben. Dazu müssten allerdings die Foren-Experten mir helfen: Es könnte sein, dass HOTNAT nur bei Anschlussverlust gilt, nicht aber bei Zugausfall - ich meine, diesbezüglich mal etwas gehört zu haben.


Im Zweifel hätte man aktiv bei der DB nach dem HOTNAT-Stempel fragen müssen, richtig? Damit dann einfach in den ES setzen oder müsste man damit eine Reservierung bei ES erstehen?

HOTNAT heißt "hop on the next AVAILABLE train" - ergo: Du musst mit der gestempelten Fahrkarte das Zugpersonal des Eurostar fragen, ob du mitfahren darfst. Oft werden HOTNAT-Fahrgäste dann im Bistro "abgestellt".


Bonus II: Der anschließend am Bahnsteig gefragte ES-Zugchef sagte: "Steigen Sie ein! Wenn Sie sich ein neues Ticket bei uns kaufen, bekommen Sie es von der DB erstattet!"

Auf diese Aussage würde ich nichts geben.


Jetzt warten wir mal ab.

Leider wieder eine Sternstunde, wie Europas Bahnen internationale Reisen so richtig kompliziert machen können.

Naja, das ist eben der immer geforderte Wettbewerb. Es gibt an diesem Tag noch Verbindungen, auf denen dein Ticket Gültigkeit hat, also sind diese zu benutzen. Wäre der Eurostar die einzige Möglichkeit, das Fahrtziel noch zu erreichen, dann dürfte er wie geschrieben benutzt werden, wenn zuvor ein neues Ticket gekauft wird.

Was du jedoch machen kannst, wenn es sich finanziell lohnt: Das ICE-Ticket als nicht angetreten einreichen (da die Fahrt wegen des Zugausfalls sinnlos geworden ist) und stattdessen mit dem Eurostar-Ticket zum Ziel fahren.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 15:06 (vor 60 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 15:09

Nein, der Eurostar bietet eben keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen, da es sich um einen reservierungspflichtigen Zug handelt!

Ja. Hast du mal eine Quelle da, dass sich die Beförderungsbedingungen nicht auf Reisezeiten, Umstiege oder Komfort beziehen, sondern damit primär eine Reservierungspflicht gemeint ist? Wenn im Sommer die DB-FV-Leistungen ins Ausland auch alle reservierungspflichtig werden, ist dann der Eurostar nach der Logik unter "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" unterwegs? Das wäre doch irgendwie witzlos. Umgedreht: Wenn der Flixtrain am Morgen ausfällt und der nächste Flix erst 10 Stunden später fährt, dann darf Flix mir den Abendzug als Ersatz nennen und ich muss halt die 10 Stunden auf dem Bahnhof rumsitzen, weil die DB-ICE nicht als "vergleichbare Beförderungsbedingungen" laufen, weil sie keine Reservierungspflicht haben? Hätten sie aber eine Reservierungspflicht, dann könnte Flix mit der Nummer nicht durchkommen?

Die Ersatzverbindung muss vorhanden sein. Wenn du mit der angebotenen Alternative nicht zufrieden bist, darfst du natürlich auch auf den nächsten ICE warten, daran wird dich niemand hindern!

Die DB-Info in Brüssel soll gesagt haben, dass man sich nicht sicher sei, ob der Folge-ICE auch fahre. Man soll dringend den Regio-Trip empfohlen haben. Im Übrigen wäre mit dem Folge-ICE eine Verspätung von mind. 120 Minuten eingetreten.

Welcher DB-Stand überhaupt? In Brüssel Midi gibt es ein internationales Reisezentrum (Betreiber SNCB), dort wird der HOTNAT-Stempel vergeben.

Es soll da einen Stand mit 1 Mitarbeiter und DB-Logo gegeben haben.

Naja, das ist eben der immer geforderte Wettbewerb.

Richtig. Hier konkurrieren zwei EU-Staatsbahnen miteinander, die auch noch in der selben "Allianz" sind. Losgelöst von der eventuell zutreffenden Rechtslage ist der Zustand aus Fahrgastsicht absolut besch***.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 15:40 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015
bearbeitet von VT642, Dienstag, 19.03.2024, 15:40

Nein, der Eurostar bietet eben keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen, da es sich um einen reservierungspflichtigen Zug handelt!


Ja. Hast du mal eine Quelle da, dass sich die Beförderungsbedingungen nicht auf Reisezeiten, Umstiege oder Komfort beziehen, sondern damit primär eine Reservierungspflicht gemeint ist? Wenn im Sommer die DB-FV-Leistungen ins Ausland auch alle reservierungspflichtig werden, ist dann der Eurostar nach der Logik unter "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" unterwegs? Das wäre doch irgendwie witzlos. Umgedreht: Wenn der Flixtrain am Morgen ausfällt und der nächste Flix erst 10 Stunden später fährt, dann darf Flix mir den Abendzug als Ersatz nennen und ich muss halt die 10 Stunden auf dem Bahnhof rumsitzen, weil die DB-ICE nicht als "vergleichbare Beförderungsbedingungen" laufen, weil sie keine Reservierungspflicht haben? Hätten sie aber eine Reservierungspflicht, dann könnte Flix mit der Nummer nicht durchkommen?

Die DB-Züge sind nicht reservierungspflichtig, daher darfst du dir wie in der EU FGR vorgesehen einen Fahrschein für eine ICE-Verbindung kaufen, wenn du mit Flix mindestens 60min verspätet ankommen würdest. Ich habe die Regel nicht gemacht und äußere mich daher nicht zu deren Sinnhaftigkeit. Es ist jedenfalls so, dass eine Reservierungspflicht grundsätzlich keine vergleichbare Beförderungsbedingung ist. Wenn ein reservierungspflichtiger DB-Zug ausfällt (z.B. Paris), darfst du auch nicht einfach den Folgezug nutzen. Da es sich aber um Züge desselben EVU handelt, kann man dir kostenfrei eine Reservierung für den Folgetakt ausstellen.

Fahrgastrechte Brüssel - DE

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 18:14 (vor 60 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 18:16

Die DB-Züge sind nicht reservierungspflichtig, daher darfst du dir wie in der EU FGR vorgesehen einen Fahrschein für eine ICE-Verbindung kaufen, wenn du mit Flix mindestens 60min verspätet ankommen würdest.

Das ergibt logisch keinen Sinn.

Ich habe die Regel nicht gemacht und äußere mich daher nicht zu deren Sinnhaftigkeit.

Ja. Ich verstehe es so, dass die DB für sich beschlossen hat, dass Reservierungspflicht ein Ausschlussgrund ist. Und entsprechend die EU-VO und die EVO interpretiert. Es steht aber halt nirgendwo explizit. Es gab eventuell auch noch kein Urteil dazu. Es ist die Rechtsinterpretation der DB. Flix könnte ebenso auf die Idee kommen und nur reservierungspflichtige Verbindungen erstatten - das würde dann auch funktionieren, bis es ein Urteil gibt.

Es ist jedenfalls so, dass eine Reservierungspflicht grundsätzlich keine vergleichbare Beförderungsbedingung ist. Wenn ein reservierungspflichtiger DB-Zug ausfällt (z.B. Paris), darfst du auch nicht einfach den Folgezug nutzen.

Aber dann fällt doch ein reservierungspflichtiger Zug aus und ich fahre stattdessen mit einem reservierungspflichtigen Zug?

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 19.03.2024, 14:32 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015

a) Ist das das übliche Vorgehen?

ja.

b) Würde die DB gleichwohl einen ES-Fahrschein erstatten?

Nur zu den üblichen Bedingungen für alternative Verkehrsmittel.

c) Wäre die DB nach EU-Verordnung zur Erstattung des ES-Fahrscheins verpflichtet? Die Verordnung gibt der DB ja 100 Minuten Zeit für alternative Verbindungen. Es gibt evident eine, die auch verfügbar wäre. Die DB präsentiert aber auf Nachfrage nur eine massiv schlechtere Verbindung.

Du wurdest ja offensichtlich innerhalb von 100 Minuten über alternative Verbindungen informiert (ansonsten könntest du den Thalys ja nicht mehr erreichen). Insofern sehe ich hier keine Chance auf Basis der "100 Minuten-Regel".

Ebenfalls keine Chance sehe ich auf eine Erstattung der Thalys-Fahrkarte als alternativer Zug, da Reservierungspflichtige Züge regelmäßig nicht als Züge unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen angesehen werden. Also auch hier Pech gehabt.

--
Weg mit dem 4744!

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:45 (vor 60 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:49

Du wurdest ja offensichtlich innerhalb von 100 Minuten über alternative Verbindungen informiert (ansonsten könntest du den Thalys ja nicht mehr erreichen). Insofern sehe ich hier keine Chance auf Basis der "100 Minuten-Regel".

Die EU-Verordnung fordert eine Übersicht über die "verfügbaren" Alternativrouten. Ganz explizit fordert die VO: "Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind"

Der DB-Vorschlag ist: 3x Umsteigen, 98 Minuten Verspätung am Zielbhf.
Alternative ES (nicht genannt) wäre: 0x Umsteigen, 46 Minuten Verspätung am Zielbhf.

Genügt es, wenn man als EVU irgendeine Alternativroute nennt, und ist sie noch so schlecht?

Ebenfalls keine Chance sehe ich auf eine Erstattung der Thalys-Fahrkarte als alternativer Zug, da Reservierungspflichtige Züge regelmäßig nicht als Züge unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen angesehen werden.

Gibt's Gerichtsentscheidungen dazu oder ist es bloß DB-Ansicht, dass die vergleichbaren Beförderungsbedingungen eines ICE eher der Bimmelbahnverbindung entsprechen? :-)

Im Zweifel ist's jetzt eh zu spät - nach Ansage des ES-Zugchefs (vgl. Parallelantwort hier) wurde ein ES-Ticket gekauft und geht dann zur Erstattung. Gucken wir mal, was passiert.

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

JanZ, HB, Dienstag, 19.03.2024, 15:09 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015

Gibt's Gerichtsentscheidungen dazu oder ist es bloß DB-Ansicht, dass die vergleichbaren Beförderungsbedingungen eines ICE eher der Bimmelbahnverbindung entsprechen? :-)

Ich persönlich habe die Beförderungsbedingungen immer als Vertragsbedingungen verstanden und nicht im Sinne von Reisekomfort.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

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Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 15:14 (vor 60 Tagen) @ JanZ

Zur alten Verordnung gab es eine Definiton:

"Die „Beförderungsbedingungen“ sind die kennzeichnenden Merkmale von Verkehrsdiensten, die vom Beförderer auf grund eines zwischen einem Eisenbahnunternehmen oder Fahrkartenverkäufer und einem Fahrgast geschlossenen Beförderungsvertrags erbracht werden. [...] Die Vergleichbarkeit der Beförderungsbedingungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss von Fall zu Fall entschieden werden. Je nach Situation werden folgende bewährte Praktiken empfohlen:"

(vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015XC0704(01)&from=EN)

Eine 'Reservierungspflicht' als Ausschlussgrund vergleichbarer Beförderungsbedingungen wird gar nicht genannt.

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 15:29 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015

Die Reservierungspflicht muss nicht explizit genannt werden. Vergleichbar sind die Bedingungen nicht, wenn ohne vorherige Reservierung keine Mitfahrt möglich ist - das ist schließlich in den Bedingungen, unter denen die Fahrkarte gebucht wurde, nicht enthalten - ergo nicht vergleichbar.

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

Proeter, Dienstag, 19.03.2024, 15:41 (vor 60 Tagen) @ VT642

Die Reservierungspflicht muss nicht explizit genannt werden. Vergleichbar sind die Bedingungen nicht, wenn ohne vorherige Reservierung keine Mitfahrt möglich ist - das ist schließlich in den Bedingungen, unter denen die Fahrkarte gebucht wurde, nicht enthalten - ergo nicht vergleichbar.

Vorsicht: Bei der Weigerung, reservierungspflichtige Ersatzverbindungen zu erstatten, hebt die DB nicht auf die fehlende "Vergleichbarkeit" ab, sondern lediglich auf ihre selbst festgelegten Ausschluss in ihren FGR-Bedingungen.
Dies durfte ich bereits zweimal am eigenen Leibe spüren:

Ausfall des reservierungspflichtigen EC aus Zagreb nach München (und aller weiteren dieses Tages). Alternativ genutzter IC-Bus wurde nicht erstattet mit Verweis auf die Reservierungspflicht. Dass es überhaupt keine nicht-reservierungspflichtigen Verbindungen gab, interessierte das SC-FGR weder bei schriftlichem noch bei mündlichem Einspruch.

Ausfall des ICE aus Paris nach Deutschland (alle weiteren ICE am selben Tag ausgebucht). Genutzter SNCF-TGV nach Strasbourg wurde nicht erstattet weil (Überraschung): reservierungspflichtig.

Nach meiner Beobachtung ist Reservierungspflicht das am strengsten befolgte Ausschlusskriterium überhaupt, sogar noch vor der 60-Minuten-Regel, die teilweise bereits bei 59 Minuten zur Entschädigung führt. Offenbar haben alle SC-FGR-Mitarbeiter die Anweisung, reservierungspflichtige Ersatzfahrscheine grundsätzlich abzulehen und dieses Thema am Telefon auch nicht lösungsorientiert zu diskutieren.

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

bahnfahrerofr., Mittwoch, 20.03.2024, 11:24 (vor 59 Tagen) @ Proeter

Dies durfte ich bereits zweimal am eigenen Leibe spüren:

Ausfall des reservierungspflichtigen EC aus Zagreb nach München (und aller weiteren dieses Tages). Alternativ genutzter IC-Bus wurde nicht erstattet mit Verweis auf die Reservierungspflicht. [...]
Ausfall des ICE aus Paris nach Deutschland (alle weiteren ICE am selben Tag ausgebucht). Genutzter SNCF-TGV nach Strasbourg wurde nicht erstattet weil (Überraschung): reservierungspflichtig.

In beiden Fällen hätte eine Erstattung als alternatives Verkehrsmittel so oder so erfolgen müssen, auf eine Reservierungspflicht kommt es dabei nicht an. Mir wurden auch schon Flixtickets erstattet, die ja bekanntlich auch reservierungspflichtig sind. Du hättest diese Fälle ans EBA abgeben sollen, dann wäre es wahrscheinlich sehr zeitnah erstattet worden. (Am Rande: welcher EC München - Zagreb war mal reservierungspflichtig?)

! Fahrgastrechte Brüssel - DE

Proeter, Dienstag, 19.03.2024, 15:45 (vor 60 Tagen) @ Hamburger2015
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 19.03.2024, 15:45

Im Zweifel ist's jetzt eh zu spät - nach Ansage des ES-Zugchefs (vgl. Parallelantwort hier) wurde ein ES-Ticket gekauft und geht dann zur Erstattung. Gucken wir mal, was passiert.

Mal aus Interesse: Kann man ES-Tickets an Bord kaufen? Was kostet sowas von Brüssel nach Köln?

Tatsächlich hast du nun die Wahl, das ES-Ticket nicht erstatten zu lassen und bei dem ICE-Ticket einen Fahrtabbruch geltend zu machen - oder "all in" zu gehen und die Erstattung zu versuchen. Bei ersterer Option bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit, schnell und nervenschonend dein ICE-Ticket erstattet.
Bei letzterer Option wirst nach meiner Erfahrung nichts bekommen, zumindest so lange du nicht den Rechtsweg beschreitest. Nachdem du Option 2 einmal versucht hast, ist eine Rückkehr auf Option 1 nicht mehr möglich. Daher wünsche ich dir eine weise Entscheidung.

Änderung im Sommer?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 20.03.2024, 11:31 (vor 59 Tagen) @ Hamburger2015

Ich finde den hier am Rande erwähnten Punkt eigentlich interessant. Im Sommer sind bekanntlich dieses Jahr erstmals fast alle grenzüberschreitenden DB-Fernzüge reservierungspflichtig. Was ändert dies an der FGR Praxis?

Ich denke da an folgende Fälle:
Ausfall Brüssel-ICE, Nutzung ES rot
Ausfall RJX Wien-München, Nutzung Westbahn
Ausfall Dänemark-IC, Nutzung SJ/Snällt. Nachtzug Sitzwagen
Ausfall EC Berlin-Prag, Nutzung Eurosleeper Sitzwagen

Bereits bisher möglich: SNCF-Unternehmenszug Freiburg bei Ausfall eines Alleozuges?

Kann die DB noch wegen Reservierungspflicht ablehnen, wenn ihre eigenen Züge reservierungspflichtig sind?

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