Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 15:57 (vor 52 Tagen)
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 15:58

Hallo

da ja nun auch unangekündigte Streiks angekündigt sind, stellt sich eine Frage, von der ich unmittelbar betroffen bin.

Ausgangslage: Ich habe eine Fahrtkarte für den NJ nach Österreich. Diese ist bezahlt und kann ja ab Datum des PDF Drucks nicht erstattet werden.

Lage am Fahrtag: Der Streik wird am Tag der Fahrt angekündigt und der gebuchte NJ fällt aus. Somit kann ich meine Fahrt nicht antreten und das Hotelzimmer in Österreich am Tag der Buchung (nächster Tag nach Ankunft des NJ in Österreich) nicht beziehen.
Somit sind mir Kosten entstanden in nicht unerheblichem Umfang, die ich nicht ersetzt bekomme. FGR greifen nach der Aktuellen EU Verordnung nicht mehr.

Frage: Ist die Gewerkschaft dann in dem Fall mir gegenüber regresspflichtig? Es gibt entsprechende BAG Urteile, die Unternehmen eine gewisse Ansprüche zu billigen. Gilt das auch für Privatpersonen? Gibt es einschlägige Rechtsprechung?

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Gruß
Waldbahn

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte.

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 10.03.2024, 16:12 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 10.03.2024, 16:14

FGR greifen nach der Aktuellen EU Verordnung nicht mehr.

Warum sollten die nicht greifen?

Grundsätzlich ist dein Vertragspartner - also der Beförderer - für dich verantwortlich. Inwieweit der sich dann an der Gewerkschaft (mit der du ja keine Beziehung hast, außer du wärst zufällig Mitglied) schadlos halten kann, ist nicht mehr deine Sache.

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Weg mit dem 4744!

Weil es eine Ticket Bedingung ist - keine Erstattung bei PDF

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:20 (vor 52 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:22

Wer im Vorfeld ein Mietauto oder Flugticket bucht, kann aber nicht darauf hoffen, dass dieses Geld erstattet wird. „Man kann versuchen, sich die vorgestreckten Kosten erstatten zu lassen – aber im Zweifel wird die Bahn ablehnen“, lautet die Einschätzung von Schulze-Wethmar. Einfacher wäre es, sich den Preis für das Bahnticket erstatten zu lassen und sich auf eigene Kosten um die Alternative zu kümmern.

Die ÖBB schreiben explizit, sobald das PDF Ticket vorliegt - keine Erstattung. Also kann ich mich da nicht hinwenden. Egal ob ich das am Tag der Reise ausdrucke, oder zehn Wochen vorher. Also bleibe ich auf diesen Kosten sitzen. Und genau darum dreht sich meine Frage.

Deine anderen Einlassungen sind also nicht mehr als ein allgemeiner Hinweis.

Und da keine Einigung oder Verhandlungswille vorliegt, ist das für mich kein schon ein Grund, mich an die Gewerkschaft zu wenden, um meine mir entstandenen Kosten zurückzubekommen.

--
Gruß
Waldbahn

Weil es eine Ticket Bedingung ist - keine Erstattung bei PDF

Fulda_NBS, Sonntag, 10.03.2024, 16:23 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Unabhängig davon ob die PDF-Klausel tatsächlich wirksam ist oder nicht: Wozu brauchst du das Pdf? Heutzutage lässt sich doch alles per App klären.

Weil es eine Ticket Bedingung ist - keine Erstattung bei PDF

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 10.03.2024, 17:10 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Die ÖBB schreiben explizit, sobald das PDF Ticket vorliegt - keine Erstattung. Also kann ich mich da nicht hinwenden. Egal ob ich das am Tag der Reise ausdrucke, oder zehn Wochen vorher. Also bleibe ich auf diesen Kosten sitzen. Und genau darum dreht sich meine Frage.

Die DB schreibt auf Supersparpreise auch, dass für diese eine Erstattung ausgeschlossen sei. Das gilt aber selbstverständlich alles nur für tarifliche Erstattungen, nicht für Erstattungen auf Basis der gesetzlichen Fahrgastrechte. Hat bei mir vorletztes Jahr (bei sturmbedingtem Ausfall) auch problemlos funktioniert.

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Weg mit dem 4744!

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

JanZ, HB, Sonntag, 10.03.2024, 16:50 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Ich verstehe auch das Problem nicht. Der Rücktritt von einer Fahrt, wenn diese unmöglich wird, ist ein gesetzliches Fahrgastrecht, das entgegen nicht totzukriegender Gerüchte auch bei Streik und höherer Gewalt gilt. Unabhängig davon, ob und wie das Ticket unter normalen Umständen umtauschbar wäre. Du solltest es einfach bei den ÖBB oder einer anderen zuständigen Stelle einreichen und dein Geld zurückbekommen können.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:55 (vor 52 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:57

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.

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Gruß
Waldbahn

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 10.03.2024, 17:09 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.

Ausserdem wird die öbb nicht bestreikt sondern einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
ÖBB Pv ist ein zugelassenes EVU in Deutschland und ist berechtigt die Leistungen selber zu fahren.
Ist zwar sehr schwierig aber nicht unmöglich. Sie sagen die Züge von sich aus ab. Damit ist die ÖBB dein Ansprechpartner, genau so wie man SSP Fahrkarten der DB dann ja auch zurück geben kann.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 17:13 (vor 52 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.


Ausserdem wird die öbb nicht bestreikt sondern einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
ÖBB Pv ist ein zugelassenes EVU in Deutschland und ist berechtigt die Leistungen selber zu fahren.
Ist zwar sehr schwierig aber nicht unmöglich. Sie sagen die Züge von sich aus ab. Damit ist die ÖBB dein Ansprechpartner, genau so wie man SSP Fahrkarten der DB dann ja auch zurück geben kann.

Dann erläutere mal, wie man fahren soll, wenn die Stellwerke an der Strecke während der Nachtschicht bestreikt werden. Ich denke nicht das man ad hoc einen großräumigen Umleiterfahrplan Köln-Wien bekommt.

--
Gruß
Waldbahn

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 10.03.2024, 17:19 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.


Ausserdem wird die öbb nicht bestreikt sondern einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
ÖBB Pv ist ein zugelassenes EVU in Deutschland und ist berechtigt die Leistungen selber zu fahren.
Ist zwar sehr schwierig aber nicht unmöglich. Sie sagen die Züge von sich aus ab. Damit ist die ÖBB dein Ansprechpartner, genau so wie man SSP Fahrkarten der DB dann ja auch zurück geben kann.


Dann erläutere mal, wie man fahren soll, wenn die Stellwerke an der Strecke während der Nachtschicht bestreikt werden. Ich denke nicht das man ad hoc einen großräumigen Umleiterfahrplan Köln-Wien bekommt.

Bis jetzt ist man auch nachts immer durch gekommen, sogar viel besser als wenn die Roten und Weißen mehr unterwegs sind
Was ist wenn linker Rhein wegen Baustelle gesperrt ist und Troisdorf wegen einem PU
Gründe damit es nicht geht findet man immer, nur eben die anderen fahren

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

JanZ, HB, Sonntag, 10.03.2024, 17:18 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von JanZ, Sonntag, 10.03.2024, 17:19

Das ist richtig. Das hat aber nichts mit der neuen Verordnung zu tun, ein Recht auf die Erstattung von Folgekosten gab es auch nach der alten nicht. Und da auch die Rede von den Stornobedingungen des Tickets war (die, wie gesagt, hier irrelevant sind), dachte ich, ich stelle das mal richtig.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Barzahlung, Sonntag, 10.03.2024, 17:10 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Den Beförderungsvertrag hast Du mit den ÖBB geschlossen, nicht mit der GDL.

Ausgangslage: Ich habe eine Fahrtkarte für den NJ nach Österreich. Diese ist bezahlt und kann ja ab Datum des PDF Drucks nicht erstattet werden.

Das ÖBB-Ticket kann nicht tariflich erstattet werden.
Eine Fahrpreiserstattung gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. a VO (EG) 2021/782 steht Dir selbstverständlich zu.

Lage am Fahrtag: Der Streik wird am Tag der Fahrt angekündigt und der gebuchte NJ fällt aus. Somit kann ich meine Fahrt nicht antreten und das Hotelzimmer in Österreich am Tag der Buchung (nächster Tag nach Ankunft des NJ in Österreich) nicht beziehen.
Somit sind mir Kosten entstanden in nicht unerheblichem Umfang, die ich nicht ersetzt bekomme. FGR greifen nach der Aktuellen EU Verordnung nicht mehr.

Das Schadensersatz-Thema hat mit der neuen EU-Verordnung nichts zu tun.
Wenn Du Dir das Recht vorbehalten willst, in so einem Fall vom gesamten Urlaub zurücktreten zu können, musst Du halt zwingend Pauschalreisen buchen.

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 17:18 (vor 52 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 17:18

Den Beförderungsvertrag hast Du mit den ÖBB geschlossen,

soweit richtig

nicht mit der GDL.

die aber mit einem Streik die Vertragserfüllung verhindert.

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Gruß
Waldbahn

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 10.03.2024, 17:21 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Den Beförderungsvertrag hast Du mit den ÖBB geschlossen,

soweit richtig

nicht mit der GDL.


die aber mit einem Streik die Vertragserfüllung verhindert.

Eben nicht DBFernverkehr läßt die ÖBB hängen
Aber das wird hier sinnlos

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Hamburger2015, Sonntag, 10.03.2024, 18:12 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

die aber mit einem Streik die Vertragserfüllung verhindert.

Ist egal. Wenn der Hund die Hausaufgaben frisst, bleibt weiterhin Schüler Max verantwortlich und Ansprechpartner des Lehrers - nicht Hasso.

Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL

Hamburger2015, Sonntag, 10.03.2024, 18:08 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

Frage: Ist die Gewerkschaft dann in dem Fall mir gegenüber regresspflichtig?

Nein. Dein Vertragspartner ist die Bahn (ggf: ÖBB). Wenn der Zug nicht fährt, erfüllt diese erst einmal den Vertrag nicht.

Es gibt entsprechende BAG Urteile, die Unternehmen eine gewisse Ansprüche zu billigen.

Nicht bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft; und davon ist hier bis zu einem gegenteiligen Gerichtsentscheid auszugehen.

Danke für alle Antworten.

Administrator, Sonntag, 10.03.2024, 18:13 (vor 52 Tagen) @ Waldbahn

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