? Hotelzug / Übernachtungszug FGR (Allgemeines Forum)

Rook, Donnerstag, 07.03.2024, 10:26 (vor 53 Tagen)

Hallo,

bezüglich Übernachtungs-Fahrgastrechten schreibt die Deutsche Bahn:

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Bedeutet das, dass wenn ein Hotelzug / Übernachtungszug (also abgestellter Zug / Waggons zum Übernachten) zur Verfügung gestellt wird, dass dann kein Hotel erstattet werden muss?


Danke und viele Grüße
Rook

? Hotelzug / Übernachtungszug FGR

sflori, Donnerstag, 07.03.2024, 10:33 (vor 53 Tagen) @ Rook

Bedeutet das, dass wenn ein Hotelzug / Übernachtungszug (also abgestellter Zug / Waggons zum Übernachten) zur Verfügung gestellt wird, dass dann kein Hotel erstattet werden muss?

Diese Züge sind keine Übernachtungsmöglichkeit im Sinne eines Hotels, auch wenn sie so benannt werden. Sie sind ein Angebot, falls man nicht ins Hotel möchte oder keine Hotels verfügbar sind.


Bye. Flo.

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

Rook, Donnerstag, 07.03.2024, 11:05 (vor 53 Tagen) @ sflori

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, sflori.

Das beruhigt mich, auch im Hinblick auf die anstehenden Wellenstreiks.

--
Viele Grüße
Rook

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

markman, Donnerstag, 07.03.2024, 11:19 (vor 53 Tagen) @ Rook

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, sflori.

Das beruhigt mich, auch im Hinblick auf die anstehenden Wellenstreiks.

man sollte immer Ladekabel, Ohrenstöpsel, Energieriegel, Zahnbürste, Zahnpasta und Deo dabei haben, das reicht für den worst case :-)

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

Barzahlung, Donnerstag, 07.03.2024, 12:56 (vor 53 Tagen) @ markman

Zahnbürste, Zahnpasta und Deo

hat zur Not jedes normale Hotel vorrätig.

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.03.2024, 14:09 (vor 53 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Bremer, Donnerstag, 07.03.2024, 14:09

Ich war neulich in Duisburg gestrandet und wurde von der DB Info im ibis Duisburg Hauptbahnhof untergebracht. Dort gab es keine Zahnbürsten, auch nicht an der Rezeption.

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

Barzahlung, Donnerstag, 07.03.2024, 14:56 (vor 53 Tagen) @ Bremer

Ich war neulich in Duisburg gestrandet und wurde von der DB Info im ibis Duisburg Hauptbahnhof untergebracht. Dort gab es keine Zahnbürsten, auch nicht an der Rezeption.

Hast Du auch geschaut, ob im Snackautomat (falls die in der Hotel-Lobby einen haben) welche drin waren? Da hab ich nämlich schon Dinge vorgefunden, von denen die Rezeption nicht wusste, dass sie sie im Haus haben.

Hotelzug / Übernachtungszug FGR

totga, Freitag, 08.03.2024, 18:46 (vor 51 Tagen) @ markman

Unterwäsche ist auch keine schlechte Idee.

? Hotelzug / Übernachtungszug FGR

Tim Nabel, Donnerstag, 07.03.2024, 12:53 (vor 53 Tagen) @ Rook

Ich hab schon oft Hotels genommen, ohne vorher an die Info gegangen zu sein, die haben immer bezahlt.
Die an der haben in der Vergangenheit sogar gesagt, suchen Sie doch bitte selber eins. Bis 150 € zahlen die gefühlt alles, inklusive Frühstück

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Dieter4711, Donnerstag, 07.03.2024, 12:56 (vor 53 Tagen) @ Rook

Hallo,

bezüglich Übernachtungs-Fahrgastrechten schreibt die Deutsche Bahn:

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Die Bahn verweist ja auch immer darauf, dass die Fahrt dann ggf. auch früher oder später angetreten werden kann.
Wie ist die Situation denn für folgenden Fall?
1. geplante Fahrt und wahrzunehmender Termin am 03.04.
2. Diese Fahrt fällt jetzt aus, darum muss zur Nutzung des Termins am Vortag angereist werden
3. Greifen die FGR dann auch für die zusätzlich nötige Übernachtung?
Nach dem was oben die "Deutsche Bahn" schreibt ja, aber ob das auch wirklich klappt?

Viele Grüße
Dieter

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Barzahlung, Donnerstag, 07.03.2024, 12:57 (vor 53 Tagen) @ Dieter4711

Wie ist die Situation denn für folgenden Fall?
1. geplante Fahrt und wahrzunehmender Termin am 03.04.
2. Diese Fahrt fällt jetzt aus, darum muss zur Nutzung des Termins am Vortag angereist werden
3. Greifen die FGR dann auch für die zusätzlich nötige Übernachtung?

Nein.

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Dieter4711, Donnerstag, 07.03.2024, 15:12 (vor 53 Tagen) @ Barzahlung

Wie ist die Situation denn für folgenden Fall?
1. geplante Fahrt und wahrzunehmender Termin am 03.04.
2. Diese Fahrt fällt jetzt aus, darum muss zur Nutzung des Termins am Vortag angereist werden
3. Greifen die FGR dann auch für die zusätzlich nötige Übernachtung?


Nein.

Danke für die Info. Auch wenn die nicht zur Bahn Einlassung vor oben passt.

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Rook, Donnerstag, 07.03.2024, 17:59 (vor 52 Tagen) @ Dieter4711

Das funktioniert schon deshalb nicht, weil es in der Regel (Ausnahme: Streik, wenn extra darauf hingewiesen wird) keinen Anspruch gibt, vor dem ersten Gültigkeitstag zu fahren.

--
Viele Grüße
Rook

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Dieter4711, Freitag, 08.03.2024, 08:44 (vor 52 Tagen) @ Rook

Das funktioniert schon deshalb nicht, weil es in der Regel (Ausnahme: Streik, wenn extra darauf hingewiesen wird) keinen Anspruch gibt, vor dem ersten Gültigkeitstag zu fahren.

An genau diese Situation hatte ich dabei allerdings gedacht.

Übernachtung FGR - ergänzende Frage

Rook, Freitag, 08.03.2024, 17:35 (vor 52 Tagen) @ Dieter4711

Du könntest versuchen, ob man Dir aus Kulanz das Ticket auf den Vortag umschreibt.

Und falls es dann zu Verspätungen kommt, dann gelten die Fahrgastrechte, z.B. die Übernachtung aus den Vor-Threads.

--
Viele Grüße
Rook

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