Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof (Fahrkarten und Angebote)

Christiann58, Freitag, 01.03.2024, 05:27 (vor 74 Tagen)

Hallo zusammen,

welche Fahrgastrechte gelten bei Haltentfall am Startbahnhof? Konkret wird mein ICE ab Bonn Hbf Richtung Norrdeich von Koblenz kommend über Bonn Beuel ohne Halt umgeleitet. Nächster Einstieg in Köln Deutz möglich. Zugbindung wurde aufgehoben. Gilt für die Fahrgastrechte die Verbindung auf der Fahrkarte oder der aktuelle Fahrplan?

Fall 1: Ich fahre zur auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrtszeit mit dem nächsten Zug meine Verbindung ab. Dann komme ich aufgrund einer Baustelle Brühl-Köln mind. 2h später an. Dann gelten die Fahrgastrechte vollumfänglich, oder (anteilige Erstattung möglich; alternativ Fahrtabbruch möglich)?

Fall 2: Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?

Besten Dank für eure Antworten.

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

Elefant01, Freitag, 01.03.2024, 07:49 (vor 74 Tagen) @ Christiann58

Guten Morgen Christiann58,

Es ist so wie Du es schreibst.
Im zweiten Fall kannst Du die Kosten ggf. erstatten lassen, wenn Dir der Aufwand nicht zu hoch ist im Vergleich zu den Kosten.
Dritte Möglichkeit: Fahrt nicht antreten und Kosten für die Fahrkarte erstatten lassen.

Beste Grüße

Elefant01

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

bushcamper, Hamburg, Freitag, 01.03.2024, 12:53 (vor 74 Tagen) @ Christiann58

Moin,

oder Du fährst am Reisetag früher los, wenn das für Dich möglich und ggf. besser ist.
"Zugbindung aufgehoben" heisst ja genau nicht, dass man später (am Reisetag) fahren muss.
Dann gibt es natürlich keine Entschädigung, aber Du kommst eben nicht zwei Stunden zu spät an.

Da die Verspätung ja heute schon bekannt ist (Du kannst Dein Ziel lt. Fahrkarte nicht ohne Verspätung erreichen), beginnt die "nächste Gelegenheit" nach meiner Lesart am Fahrttag ab 00:01 Uhr.

"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"

oder noch besser der dritte Aufzählungspunkt (ohne "Gelegenheitsangabe"):
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

LG bushcamper

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 13:14 (vor 74 Tagen) @ Christiann58
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 13:16

Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen

Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.

und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?

Nein, zwischen Siegburg und Köln ist die ICE-Fahrkarte anzuerkennen.

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 01.03.2024, 17:00 (vor 74 Tagen) @ Barzahlung

Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen


Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.

Ist das so? Früher waren für solche Fälle in Bonn VRS-Fahrkarten vom Block vorrätig, die auf Nachfrage ausgegeben wurden...

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Weg mit dem 4744!

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 19:13 (vor 74 Tagen) @ JeDi

Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen


Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.


Ist das so? Früher waren für solche Fälle in Bonn VRS-Fahrkarten vom Block vorrätig, die auf Nachfrage ausgegeben wurden...

Mir fällt jedenfalls keine Regelung ein, nach der ich (tagsüber) im Verspätungsfall Straßenbahn fahren kann. Wobei ich mir vorstellen kann, dass das SC FGR hier kulant entscheidet.

Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof

AlbertP, Ulm, Freitag, 01.03.2024, 13:28 (vor 74 Tagen) @ Christiann58

Fall 2: Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?

DB-Fahrkarten gelten auf der Linie 66 in Bonn um nach Siegburg/Bonn zu kommen. Wenn sich mit der Linie 66 und Fahrt im ICE oder S-Bahn ab Siegburg/Bonn eine sinnvolle Fahrt ergibt, kannst du das machen.

Nach Beuel müsste man mit der 66 und dann zu Fuß vom Konrad-Adenauer-Platz, oder ein zusätzliches Ticket kaufen und erstatten lassen.

In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.

Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 13:35 (vor 74 Tagen) @ AlbertP
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 13:40

Eine solche liegt aber nicht vor.

In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.

Christiann58, Freitag, 01.03.2024, 13:42 (vor 74 Tagen) @ Barzahlung

Das hätte ich auch gesagt: Die Fahrt gilt ab Bonn Hbf ohne Angabe der Tarifzone 2600, die sonst bei Fahrten über Siegburg aufgeführt ist. Fahrt mit der 66 daher mit der Ausgangsfahrkarte nicht möglich, oder?

In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.

AlbertP, Ulm, Freitag, 01.03.2024, 13:51 (vor 74 Tagen) @ Christiann58

Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.

Wenn ein City-Ticket vorliegt würde ich die Fahrt nach Beuel immerhin als unkritisch sehen.

In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.

Barzahlung, Freitag, 01.03.2024, 13:54 (vor 74 Tagen) @ AlbertP

Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.

Nicht nur wahrscheinlich. ;-)

Bonn+City dürfte aber nicht in Siegburg im ÖPNV gelten?

Bahngenießer, Freitag, 01.03.2024, 20:17 (vor 74 Tagen) @ AlbertP

Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.

Wenn ein City-Ticket vorliegt würde ich die Fahrt nach Beuel immerhin als unkritisch sehen.

Ohne im VRS-Tarif graben zu wollen, behaupte ich jetzt einfach mal:
Steht auf der Fahrkarte "Bonn+City" als Start- oder Zielbahnhof, dürfte es zwischen Bonn Hbf und Bonn-Beuel sicher in der Stadtbahnlinie 66 keine Probleme geben, aber im Bereich Siegburg/Bonn würde ich Probleme vermuten, da der Bahnhof Siegburg/Bonn doch in Siegburg liegt und nicht in Bonn.

ÖPNV-Tarif-Wirrwarr

Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 02.03.2024, 06:03 (vor 73 Tagen) @ Bahngenießer

da der Bahnhof Siegburg/Bonn doch in Siegburg liegt und nicht in Bonn.

Je nach Lesart könnte es gerade für Ausheimische auch umgekehrt sein. Was bin ich in solchen Fällen froh um mein D-Ticket.

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