Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
welche Fahrgastrechte gelten bei Haltentfall am Startbahnhof? Konkret wird mein ICE ab Bonn Hbf Richtung Norrdeich von Koblenz kommend über Bonn Beuel ohne Halt umgeleitet. Nächster Einstieg in Köln Deutz möglich. Zugbindung wurde aufgehoben. Gilt für die Fahrgastrechte die Verbindung auf der Fahrkarte oder der aktuelle Fahrplan?
Fall 1: Ich fahre zur auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrtszeit mit dem nächsten Zug meine Verbindung ab. Dann komme ich aufgrund einer Baustelle Brühl-Köln mind. 2h später an. Dann gelten die Fahrgastrechte vollumfänglich, oder (anteilige Erstattung möglich; alternativ Fahrtabbruch möglich)?
Fall 2: Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?
Besten Dank für eure Antworten.