? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Samstag, 30.05.2020, 11:48 (vor 1429 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe im Februar eine Fahrkarte von Miltenberg nach Rostock Hbf, Reisedatum 31.7. gekauft. Nun wurde die Abfahrt um 3min auf 6.07h vorgelegt, somit existiert bei strenger Auslegung die gebuchte Verbindung nicht mehr. Hinzu kommt die "Corona-Kulanz", dass Zugbindungen für vor dem 13.3. gebuchte Fahrten aufgehoben sind.

Meine Frage: Die gebuchte Verbindung führt über Hamburg. Dürfte ich auch auf eine Verbindung über Berlin (ist durchaus ein verkehrsüblicher Weg und wird ohne via-Eingabe vorgeschlagen) ausweichen?

Vielen Dank!

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

br752, Samstag, 30.05.2020, 11:55 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Hallo zusammen,

ich habe im Februar eine Fahrkarte von Miltenberg nach Rostock Hbf, Reisedatum 31.7. gekauft. Nun wurde die Abfahrt um 3min auf 6.07h vorgelegt, somit existiert bei strenger Auslegung die gebuchte Verbindung nicht mehr. Hinzu kommt die "Corona-Kulanz", dass Zugbindungen für vor dem 13.3. gebuchte Fahrten aufgehoben sind.

Meine Frage: Die gebuchte Verbindung führt über Hamburg. Dürfte ich auch auf eine Verbindung über Berlin (ist durchaus ein verkehrsüblicher Weg und wird ohne via-Eingabe vorgeschlagen) ausweichen?

Unter uns: Ich wuerde nicht auf den 3 Minuten rumreiten.
Hast du einen Grund ueber Berlin zu fahren oder passt dir die Verbindung nur besser?

Ich wuerde mich bei der Ticketkontrolle bedanken, dass durch die Coronafreigabe nun auch der andere Weg ueber Berlin moeglich war. Solange du nicht was ganz schraeges vor hast wird auch keiner was sagen.


BR752

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

VT642, Samstag, 30.05.2020, 12:00 (vor 1429 Tagen) @ br752

Über Berlin wäre es 1 Umstieg weniger, zum Kaufzeitpunkt war es über Hamburg allerdings wesentlich günstiger :)

Bei Coronakulanz ist ohne Streckenänderung, bei FGR ja

Hansjörg, Samstag, 30.05.2020, 15:02 (vor 1429 Tagen) @ br752

- kein Text -

Die Kulanzumwandlung in ein Flexticket gilt doch hier auch

Power132, Samstag, 30.05.2020, 12:12 (vor 1429 Tagen) @ VT642

weil vor dem 13.03.20 gekauft und bis 31.10. gefahren wird.

Hier sind ja auch keine exorbitanten Umwege geplant.

Die Kulanzumwandlung in ein Flexticket gilt doch hier auch

VT642, Samstag, 30.05.2020, 12:13 (vor 1429 Tagen) @ Power132

Hi Power132,

ja richtig, allerdings ist das auf bahn.de so formuliert, dass die Strecke nicht geändert werden darf - sprich Zugbindung aufgehoben, Wegevorschrift aber weiterhin einzuhalten.

Super-Sparpreis hat KEINE Wegevorschrift.

br752, Samstag, 30.05.2020, 12:38 (vor 1429 Tagen) @ VT642

ja richtig, allerdings ist das auf bahn.de so formuliert, dass die Strecke nicht geändert werden darf - sprich Zugbindung aufgehoben, Wegevorschrift aber weiterhin einzuhalten.

Denk dran: Ein Super-Sparpreis hat KEINE Wegevorschrift. ;-)
Wenn du im obigen Fahrkartenfeld mal die Zugbindungszuege rausstreichst, dann bleibt ein "*" uebrig. ;-) *grins*


BR752

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 13:31 (vor 1429 Tagen) @ br752

ja richtig, allerdings ist das auf bahn.de so formuliert, dass die Strecke nicht geändert werden darf - sprich Zugbindung aufgehoben, Wegevorschrift aber weiterhin einzuhalten.


Denk dran: Ein Super-Sparpreis hat KEINE Wegevorschrift. ;-)
Wenn du im obigen Fahrkartenfeld mal die Zugbindungszuege rausstreichst, dann bleibt ein "*" uebrig. ;-) *grins*

Interessanterweise wurde ja der Passus mit der gleichen Strecke erst Anfang Mai ergänzt. Vorher hieß es nicht mehr und nicht weniger als "flexibel reisen".

In der Bahn-Community wurde die Frage in den letzten Wochen immer wieder hin und her gewendet, und nachdem die Auslegungen zuerst eher restriktiv waren, gab es jetzt, noch eher "unbemerkt", folgende Aussage einer Moderatorin: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.

Im Übrigen ist die Moderation der Community keine "DB-Schiedsgerichtsstelle", sodass die Diskussion damit nicht für beendet erklärt werden soll.

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

keksi, Samstag, 30.05.2020, 16:10 (vor 1429 Tagen) @ Co_Tabara-98

ja richtig, allerdings ist das auf bahn.de so formuliert, dass die Strecke nicht geändert werden darf - sprich Zugbindung aufgehoben, Wegevorschrift aber weiterhin einzuhalten.


Denk dran: Ein Super-Sparpreis hat KEINE Wegevorschrift. ;-)
Wenn du im obigen Fahrkartenfeld mal die Zugbindungszuege rausstreichst, dann bleibt ein "*" uebrig. ;-) *grins*


Interessanterweise wurde ja der Passus mit der gleichen Strecke erst Anfang Mai ergänzt. Vorher hieß es nicht mehr und nicht weniger als "flexibel reisen".

In der Bahn-Community wurde die Frage in den letzten Wochen immer wieder hin und her gewendet, und nachdem die Auslegungen zuerst eher restriktiv waren, gab es jetzt, noch eher "unbemerkt", folgende Aussage einer Moderatorin: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.

Im Übrigen ist die Moderation der Community keine "DB-Schiedsgerichtsstelle", sodass die Diskussion damit nicht für beendet erklärt werden soll.

Ganz einfach erklärt. Den gebuchten Zug aufrufen und die Zwischenhalte sich anschauen. Somit weiß ich dann ja wo ich langfahren darf :-)

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 17:24 (vor 1429 Tagen) @ keksi

In der Bahn-Community ...: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.
...

Ganz einfach erklärt. Den gebuchten Zug aufrufen und die Zwischenhalte sich anschauen. Somit weiß ich dann ja wo ich langfahren darf :-)

Also, ich kriege das schon hin. Und wenn mir die Sache dann immer noch nicht klar ist, schaue ich auf die Eisenbahnen-in-Deutschland-Karte. Sowas hat sicher auch jeder zu Hause rumliegen ;-)

Mal ehrlich: In der Bahn-Community kriegt man besser mit, welche Fragen die breite Masse quälen. Es ging um die Strecke von Erfurt nach Freiburg. Da war die Frage, ob statt dem gebuchten Umstieg in Mannheim auch ein Umstieg in Frankfurt erlaubt ist.

Oder nehmen wir an, jemand hat für den 31.7. eine Fahrkarte von Frankfurt Hbf nach Köln Messe/Deutz um 7.10 Uhr/ICE 824. Der Termin in Köln fällt aus und der Reisende möchte einen Stopp in Koblenz in die nun flexible Fahrkarte einbauen. Siehe da, manche Züge halten nicht nur am Frankfurter Flughafen, sondern sogar zusätzlich in Koblenz, z.B. der ICE 1022 um 7.42 Uhr.

Allgemein: Hältst du die Aussage für falsch, dass man sich an die Raumbegrenzung eines für die entsprechenden Züge (fiktiv) gebuchtes Flexticket halten darf? (Unabhängig von der konkreten Frage von VT642. Würde die Raumbegrenzung Berlin einschließen?)

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

keksi, Samstag, 30.05.2020, 18:08 (vor 1429 Tagen) @ Co_Tabara-98

In der Bahn-Community ...: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.
...

Ganz einfach erklärt. Den gebuchten Zug aufrufen und die Zwischenhalte sich anschauen. Somit weiß ich dann ja wo ich langfahren darf :-)


Also, ich kriege das schon hin. Und wenn mir die Sache dann immer noch nicht klar ist, schaue ich auf die Eisenbahnen-in-Deutschland-Karte. Sowas hat sicher auch jeder zu Hause rumliegen ;-)

Mal ehrlich: In der Bahn-Community kriegt man besser mit, welche Fragen die breite Masse quälen. Es ging um die Strecke von Erfurt nach Freiburg. Da war die Frage, ob statt dem gebuchten Umstieg in Mannheim auch ein Umstieg in Frankfurt erlaubt ist.

Oder nehmen wir an, jemand hat für den 31.7. eine Fahrkarte von Frankfurt Hbf nach Köln Messe/Deutz um 7.10 Uhr/ICE 824. Der Termin in Köln fällt aus und der Reisende möchte einen Stopp in Koblenz in die nun flexible Fahrkarte einbauen. Siehe da, manche Züge halten nicht nur am Frankfurter Flughafen, sondern sogar zusätzlich in Koblenz, z.B. der ICE 1022 um 7.42 Uhr.

Allgemein: Hältst du die Aussage für falsch, dass man sich an die Raumbegrenzung eines für die entsprechenden Züge (fiktiv) gebuchtes Flexticket halten darf? (Unabhängig von der konkreten Frage von VT642. Würde die Raumbegrenzung Berlin einschließen?)

Man kann die Sachen auch immer weiter schön ausreizen uns ausnutzen. Es ist doch klar geregelt das man um die Verspätung abzubauen, dann auch andere Züge nutzen kann.. Da steht das Wort flexibel. Da steht aber nirgends sie haben einen Flexpreis und ich darf überall aussteigen und ein Tagesausflug machen... Das ist ganz sicher damit nicht abgedeckt...

Keine Ahnung was du immer allea rausholen willst... Am besten denn noch FGR einreichen, weil man absichtlich Verspätung gemacht hat...

Und wenn ich ne Fahrkarte von Würzburg über Hamburg nach Rostock habe, ist der Weg über Erfurt, Halle und Berlin nicht der übliche Weg, also nicht erlaubt. Was is daran nicht zu verstehen?

Mfg

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

bahnfahrerofr., Samstag, 30.05.2020, 18:32 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Auch wenn wirklich drin steht dass die Strecke einzuhalten ist, bin ich gestern ne andere (kürzere) Strecke gefahren als beim ursprünglichen Sparpreis gebucht. Beide Zubs haben nix gesagt - Glück gehabt.

Ich finde es insofern verwirrend, weil ja drin steht Zugbindug aufgehoben. Und das hieß früher bei der DB immer, andere Stecke möglich wenn verkehrsüblich, dh. ohne Via-Angabe in der Auskunft zu finden.

Schauen wir mal nach dem 'üblichen Weg'

Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 18:52 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Huhu.

Und wenn ich ne Fahrkarte von Würzburg über Hamburg nach Rostock habe, ist der Weg über Erfurt, Halle und Berlin nicht der übliche Weg

Mal testen. Würzburg Rostock. 15.07. um 7:35 Uhr ab Würzburg. Keine Vorgaben/Einschränkungen etc.

Das Ergebnis:

[image]


[image]


[image]


[image]


Sogar 3x der identische Sparpreis. Da dir das Argument nicht reichen wird, darfst du gern auch den Flexpreis vergleichen. Ich verrate ihn dir: 137,60€ in der 2. Klasse. Und zwar sowohl über Hamburg als auch über Berlin.


Die Auskunft ist übrigens die der DB und nicht meine eigene. Aber wahrscheinlich hat die auch keine Ahnung.

'keksi' würde als kundenfreundliche Maßnahme einem möglichen Reisenden über Berlin dann einen 60er verpassen, weil er betrügt und abzockt.


Schöne Grüße von jörg

Dann geb auch die richtige Strecke ein :-)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 18:57 (vor 1429 Tagen) @ Der Blaschke

Huhu.

Und wenn ich ne Fahrkarte von Würzburg über Hamburg nach Rostock habe, ist der Weg über Erfurt, Halle und Berlin nicht der übliche Weg


Mal testen. Würzburg Rostock. 15.07. um 7:35 Uhr ab Würzburg. Keine Vorgaben/Einschränkungen etc.

Das Ergebnis:

[image]


[image]


[image]


[image]


Sogar 3x der identische Sparpreis. Da dir das Argument nicht reichen wird, darfst du gern auch den Flexpreis vergleichen. Ich verrate ihn dir: 137,60€ in der 2. Klasse. Und zwar sowohl über Hamburg als auch über Berlin.


Die Auskunft ist übrigens die der DB und nicht meine eigene. Aber wahrscheinlich hat die auch keine Ahnung.

'keksi' würde als kundenfreundliche Maßnahme einem möglichen Reisenden über Berlin dann einen 60er verpassen, weil er betrügt und abzockt.


Schöne Grüße von jörg

Doof nur das die Reise in Miltenberg anfängt :-) Geb das doch mal ein :-)

Und dann reden wir mal weiter.....denkst ich bin doof und habe nicht selber vorher geschaut?

Fahrt geht schließlich nicht in Würzburg los, sondern in Miltenberg :-)

Also bitte nicht die Tatsachen verdrehen mein Lieber.....

Dann geb auch die richtige Strecke ein :-)

VT642, Samstag, 30.05.2020, 19:00 (vor 1429 Tagen) @ keksi

die Fahrt geht auch überhaupt nicht über Würzburg, frage mich, wie du überhaupt auf diesen Bahnhof gekommen bist.

Dann geb auch die richtige Strecke ein :-)

Ede, Samstag, 30.05.2020, 19:05 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Da ist Blaschke/Der Blaschke drauf gekommen, nicht Keksi.

Dann geb auch die richtige Strecke ein :-)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 19:07 (vor 1429 Tagen) @ VT642

die Fahrt geht auch überhaupt nicht über Würzburg, frage mich, wie du überhaupt auf diesen Bahnhof gekommen bist.

Sry ich meinte Hanau natürlich....wobei trotzdem die Verbindung mir da über Hanau/Kassel/Hamburg angezeigt....

Die nächsten Verbindungen sind auch dann alle über Hamburg und nicht Berlin...

Sehe also keine Begründung über Berlin zu fahren :-)

P.S. die anderen Verbindungen sind teilweise über Aschaffenburg oder Würzburg, immer aber Richtung Hamburg.

Ich halte mich an deinen Text!

Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 20:10 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Huhu.

Fahrt geht schließlich nicht in Würzburg los, sondern in Miltenberg :-)

Hat jetzt was mit deiner von mir zitierten Aussage zu tun? Genau: nichts! Du schriebst von einer Fahrt VON Würzburg und nicht von einer Fahrt VON xxxx ÜBER WÜRZBURG.

Formuliere korrekt und schreibe nicht ganz andere Dinge, als du meinst. Wenn du schon so viel Wert auf Genauigkeit legst, dann lege den Maßstab auch an dein eigenes Geschreibsel an ...

Also bitte nicht die Tatsachen verdrehen mein Lieber ...

Musst du MIR nicht schreiben. Meine Aussage zu deinem zitierten Statement stimmt ja.


Schöne Grüße von jörg

Das war ein Beispiel :-)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 20:58 (vor 1429 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Okay - aber dann ein etwas suboptimales ... ;-)

Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 21:14 (vor 1429 Tagen) @ keksi

- kein Text -

Okay - ich hab's gemacht. Und es klappt auch.

Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 21:13 (vor 1429 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 21:13

Huhu.

Doof nur das die Reise in Miltenberg anfängt :-) Geb das doch mal ein :-)

Ohne via fand sich bei einigen Tests keine Verbindung über Erfurt. Allerdings diverse über Braunschweig Berlin! Also gibt es auch da schon mal Wege-Vielfalt und so eindeutig, wie du es suggerierst, ist der Weg nicht. Man kann dann schon über Hamburg oder Berlin fahren. Das erste Stück Freiheit. ;-)

Nun darf man 2 Unterwegspunkte IN RICHTUNG FAHRTZIEL eingeben. Auf Würzburg und Erfurt trifft das beim Blick auf eine Deutschlandkarte ganz ohne Verrenkungen zu.

Mit den beiden Vias werden ausschließlich auch bepreisbare Verbindungen angezeigt. Im SSP manchmal sogar deutlich günstiger als bei Fahrten ohne Via. In einem Fall wurde mir sogar ein Weg über Nürnberg (!!) angezeigt und bepreist. Bei den Reisezeiten ist kein Unterschied zu den Zeiten bei Eingabe ohne Via zu erkennen - da tut sich nix.

Das zusammengefasst hieße also:

Miltenberg Würzburg Erfurt Berlin Rostock wäre demzufolge EBENFALLS EIN ABSOLUT VERKEHRSÜBLICHER WEG UND PROBLEMLOS FAHRBAR.

Interessant wäre nun eine Raumbegrenzung bei einem Flexpreis auf der Relation. Das kann ich nun leider nicht testen. Und eine alte gefundene Raumbegrenzungstafel von 2014 bietet auch keine Hilfe, weil da selbst Hamburg und Berlin, sprich alle Verbindungen, untersagt wären.


Schöne Grüße von jörg

"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 21:29 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Ich vergaß, dass keksi schon kundgetan hatte, dass Zubs seiner Meinung nach ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt wird, bei der Frage, was flexibles Reisen in Bezug auf die "gleiche Strecke" bedeutet. Nicht zuletzt solle Missbrauch ausgeschlossen werden.

In der Bahn-Community ...: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob das die offizielle Leitlinie der DB ist. Vielleicht hätte die Anweisung auch geheim gehalten werden sollen?

Man kann die Sachen auch immer weiter schön ausreizen uns ausnutzen. Es ist doch klar geregelt das man um die Verspätung abzubauen, dann auch andere Züge nutzen kann.. Da steht das Wort flexibel. Da steht aber nirgends sie haben einen Flexpreis und ich darf überall aussteigen und ein Tagesausflug machen...

Oh ja, ich darf ja nur zwei Vias einbauen in meine Abfrage. Wehe, ich mache jetzt drei längere Pausen, womöglich noch an kleineren Bahnhöfen...

Wenn ich ursprünglich eine Pause eingebaut habe und der Anlass entfällt corona-bedingt, hat keksi sicher auch was dagegen, wenn ich an dem Ort ohne auszusteigen weiterfahre.

Keine Ahnung was du immer allea rausholen willst...

Ich hätte ja schon noch ein paar Ideen, wie man "flexibel reisen" auch deuten könnte, aber mein einziges "jetzt flexibles" Ticket gilt nur für eine eher kurze Strecke.

Hat hier nix mit dem Thema zu tun :-)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 21:58 (vor 1429 Tagen) @ Co_Tabara-98

- kein Text -

Die Kulanzumwandlung in ein Flexticket gilt doch hier auch

keksi, Samstag, 30.05.2020, 16:08 (vor 1429 Tagen) @ Power132

weil vor dem 13.03.20 gekauft und bis 31.10. gefahren wird.

Hier sind ja auch keine exorbitanten Umwege geplant.

Das hat nix mit Umweg zu tun, sondern es ist ne andere Strecke und somit nicht erlaubt. Steht auch ganz klar drin :-) Da brauch man halt auch nicht diskutieren.

Die Kulanzumwandlung in ein Flexticket gilt doch hier auch

Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 13:23 (vor 1428 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 13:24

https://community.bahn.de/questions/2289707-zugbindung-geanderter-nahverkehrverbindung-...

Hallo,

wie hier schon richtig geschrieben wurde, entfällt die Zugbindung, wenn die gebuchte Verbindung nicht mehr besteht. Voraussetzung ist, dass die komplette Fahrt auf einem Ticket gebucht wurde. /ni


@keksi: Und die haben da alle unrecht, sogar die DB selbst?

! "FGR" bei 3min früherer Abfahrt

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 30.05.2020, 12:23 (vor 1429 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Berlin-Express, Samstag, 30.05.2020, 12:23

Hallo zusammen,

ich habe im Februar eine Fahrkarte von Miltenberg nach Rostock Hbf, Reisedatum 31.7. gekauft. Nun wurde die Abfahrt um 3min auf 6.07h vorgelegt, somit existiert bei strenger Auslegung die gebuchte Verbindung nicht mehr. Hinzu kommt die "Corona-Kulanz", dass Zugbindungen für vor dem 13.3. gebuchte Fahrten aufgehoben sind.

Meine Frage: Die gebuchte Verbindung führt über Hamburg. Dürfte ich auch auf eine Verbindung über Berlin (ist durchaus ein verkehrsüblicher Weg und wird ohne via-Eingabe vorgeschlagen) ausweichen?

Vielen Dank!

Du darfst über Berlin fahren, allerdings nicht wegen der Corona-Kulanz, da muss der ursprüngliche Weg zwingend eingehalten werden, aber auf Grund der früheren Abfahrt.

--
[image] #FreeAssange

! "FGR" bei 3min früherer Abfahrt

br752, Samstag, 30.05.2020, 12:40 (vor 1429 Tagen) @ Berlin-Express

Du darfst über Berlin fahren, allerdings nicht wegen der Corona-Kulanz, da muss der ursprüngliche Weg zwingend eingehalten werden, aber auf Grund der früheren Abfahrt.

Welcher Weg ist das denn bei einem Sparpreis? Der Laufweg der urspruenglichen Zuege? Was ist wenn die neuen Zuege einen Umweg fahren wegen einer Baustelle? Muss ich dann NV fahren oder zu Fuss durch die Baustelle gehen?


BR752

! "FGR" bei 3min früherer Abfahrt

brandenburger, Perleberg, Samstag, 30.05.2020, 14:25 (vor 1429 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von brandenburger, Samstag, 30.05.2020, 14:26

Du darfst über Berlin fahren, allerdings nicht wegen der Corona-Kulanz, da muss der ursprüngliche Weg zwingend eingehalten werden, aber auf Grund der früheren Abfahrt.

Das mag rein rechtlich so sein, aber moralisch: Wenn ich den Zug nehme, hat mich die frühere Abfahrt offensichtlich nicht gestört.

Also, lieber VT642, fahr doch über Hamburg und fertig. Und wenn du über Berlin fährst, werden wir es eh nicht verhindern. :)

Mir wäre es da zu viel Aufwand, 1. im Forum zu diskutieren und 2. noch einen Stempel irgendwo zu holen. Falls du länger schlafen willst oder an einem anderen Tag fahren, gut, aber für einmal weniger umsteigen??

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

VT642, Samstag, 30.05.2020, 14:16 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Danke für alle Antworten. Ich versuche am Dienstag mal im Reisezentrum einen "Zugbindung aufgehoben" Stempel und den Vermerk "über Berlin gültig" zu erhalten ;)

Viel Erfolg. Lass uns das Ergebnis wissen

Power132, Samstag, 30.05.2020, 14:22 (vor 1429 Tagen) @ VT642

damit man für später Fragen eine Antwort parat hat.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Samstag, 30.05.2020, 16:12 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Danke für alle Antworten. Ich versuche am Dienstag mal im Reisezentrum einen "Zugbindung aufgehoben" Stempel und den Vermerk "über Berlin gültig" zu erhalten ;)

Da der NV keine Zugbindung hat und nur dein ICE, ist da nix mit Zugbindung aufgehoben. Ea steht ja extra drauf, das du flexibel zum Bahnhof fahren kannst bis die Zugbindung dann stattfindet.

FGR sind dann nur greifbar, wenn du tatsächlich dann deinen Anschluss verpasst und dann halt anders fahren muss.

Wenn du die Corona Kulanz mit einbeziehen magst, dann musst du defintiv deine Strecke fahren und keine andere.

Mfg

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

VT642, Samstag, 30.05.2020, 16:58 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Auf meinem Ticket steht als Abfahrt 6.10h. Würde ich mich um diese Zeit am Bahnhof einfinden, wäre der Zug bereits abgefahren und der ICE nicht mehr erreichbar. Insofern existiert die Verbindung nicht mehr wie gebucht.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Samstag, 30.05.2020, 18:01 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Auf meinem Ticket steht als Abfahrt 6.10h. Würde ich mich um diese Zeit am Bahnhof einfinden, wäre der Zug bereits abgefahren und der ICE nicht mehr erreichbar. Insofern existiert die Verbindung nicht mehr wie gebucht.

Auf deinem Ticket steht NV und nicht die Abfahrt des REs... Die Reiseauskunft ist nicht bindend zum Ticket.. Alleine was direkt auf dem Ticket steht ist wichtig.. Von daher ist es so wie ich beschrieben habe :-)

Quatsch!

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.05.2020, 18:27 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Schau bitte Mal in den Leitfaden, was da unter Fahrplanänderungen steht...

--
Weg mit dem 4744!

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

bahnfahrerofr., Samstag, 30.05.2020, 18:28 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Die Ansicht, die Keksi vertritt, wurde mir vor ein paar Wochen auch mal von einer FV-Zubine erklärt.

Der gebuchte NV Vorlauf fiel aus, wäre ich zur gebuchten Zeit am Bahnhof gewesen wären es +60 geworden.

Ich bin dann zwei Stunden früher los gefahren, weil die durch Bauarbeiten die unmittelbar nächste und vorige Verbindung wesentlich länger gedauert hat.

Die Zubine meinte, bei NV gibt es keine Zugbindung und daher hätte ich einfach mit dem NV Zug eine Stunde vorher losfahren müssen, weil ich den gebuchten FV Zug dann erreicht hätte. Zugbindung ist nicht aufgehoben.

Eventuell ist das die neue DB-Lehrmeinung, ich sehe es jedenfalls anders und werde ggf. auch weiterhin abweichend fahren.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Samstag, 30.05.2020, 18:45 (vor 1429 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die Ansicht, die Keksi vertritt, wurde mir vor ein paar Wochen auch mal von einer FV-Zubine erklärt.

Der gebuchte NV Vorlauf fiel aus, wäre ich zur gebuchten Zeit am Bahnhof gewesen wären es +60 geworden.

Ich bin dann zwei Stunden früher los gefahren, weil die durch Bauarbeiten die unmittelbar nächste und vorige Verbindung wesentlich länger gedauert hat.

Die Zubine meinte, bei NV gibt es keine Zugbindung und daher hätte ich einfach mit dem NV Zug eine Stunde vorher losfahren müssen, weil ich den gebuchten FV Zug dann erreicht hätte. Zugbindung ist nicht aufgehoben.

Eventuell ist das die neue DB-Lehrmeinung, ich sehe es jedenfalls anders und werde ggf. auch weiterhin abweichend fahren.

Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.

Und das was hier ausgehebelt werden soll, wegen !!!!! 3min !!!! ist so wie letztens das andere Thema, einfach nur aushebeln der Bedingungen....was definitiv nicht in Ordnung ist.

P.S. Der Zug um 3min früher gibt es in 2 verschiedenen Versionen - einmal die ursprüngliche Verbindung...und einmal dann halt über Berlin - wenn ich nun aber eh schon 3min früher losfahre und meinen PLANZUG in Würzburg bekomme, dann kann ich nicht einfach über BERLIN fahren :-) Leuchtet doch normal ein :-)

KUNDENORIENTIERUNG

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Samstag, 30.05.2020, 20:24 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.

Meine Güte, wenn die DB eine Fahrkarte verkauft mit einer Reiseverbindung und dann nicht in der Lage ist, dem Kunden zu kommunizieren, dass sich etwas geändert hat, dann ist NICHT dem Kunden die Schuld zu zu schieben. Können wir uns darauf bitte einfach mal einigen?

KUNDENORIENTIERUNG

keksi, Samstag, 30.05.2020, 21:35 (vor 1429 Tagen) @ Paladin

Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.


Meine Güte, wenn die DB eine Fahrkarte verkauft mit einer Reiseverbindung und dann nicht in der Lage ist, dem Kunden zu kommunizieren, dass sich etwas geändert hat, dann ist NICHT dem Kunden die Schuld zu zu schieben. Können wir uns darauf bitte einfach mal einigen?

Nein kann man sich nicht :-)

1. Weiß der Fahrkarteninhaber ja von der 3min früheren Abfahrt
2. Züge fahren ja auch mit den geplanten Umstiegen
3. Reiseverlauf - insbesondere der NV ist nicht zugegebunden -
4. Reiseverbindung vorher überprüfen. Steht immer drauf :-)

Also sollte man es den Kunden auch mal zuzumuten, mal bissel selbst was zu unternehmen.

Weil Tricks und Kniffe funktionieren....Aber mal bissel mitdenken und korrekt sein, das sollte sich jeder auch mal überlegen :-)

Kundenorientierung

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 21:55 (vor 1429 Tagen) @ keksi

1. Weiß der Fahrkarteninhaber ja von der 3min früheren Abfahrt

In diesem Fall wissen wir, dass er es weiß...

4. Reiseverbindung vorher überprüfen. Steht immer drauf :-)

Man sollte das wohl als gut gemeinten Ratschlag verstehen. Der ist ja auch durchaus sinnvoll. Zum Beispiel für alle, die möglichst pünktlich und problemlos ankommen wollen und dafür gerne drei Minuten früher einsteigen. Falls so ein Hinweis als zwingende Aufforderung gemeint sein soll (mit der Folge, dass das Ticket ungültig werden könnte, wenn man es unterlässt, den Fahrplan zu prüfen), müsste er allerdings ganz anders formuliert sein und auch nicht nur im Kleingedruckten auf dem Online-Ticket stehen.

Leider doch keine Kundenorientierung

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Samstag, 30.05.2020, 22:16 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.


Meine Güte, wenn die DB eine Fahrkarte verkauft mit einer Reiseverbindung und dann nicht in der Lage ist, dem Kunden zu kommunizieren, dass sich etwas geändert hat, dann ist NICHT dem Kunden die Schuld zu zu schieben. Können wir uns darauf bitte einfach mal einigen?


Nein kann man sich nicht :-)

Schade. Ich habe mich auch nicht auf den expliziten Fall bezogen, sondern eher im Allgemeinen.

1. Weiß der Fahrkarteninhaber ja von der 3min früheren Abfahrt
2. Züge fahren ja auch mit den geplanten Umstiegen
3. Reiseverlauf - insbesondere der NV ist nicht zugegebunden -
4. Reiseverbindung vorher überprüfen. Steht immer drauf :-)

Also sollte man es den Kunden auch mal zuzumuten, mal bissel selbst was zu unternehmen.

Daher sind 1. und 2. schon egal, da sie nur auf diesen Fall bezogen sind, ich glaube 3. ebenso. Und 4. ... Reiseverbindungen halt so verkaufen, dass sie eingehalten werden. Sollte man annehmen, dass es eh der Fall wäre ... Naja. Ich klicke auch beim Onlinekauf immer den Verspätungsalarm an, aber diese Infos kommen wenn überhaupt auch nur mit Verspätung und sind dementsprechend nutzlos, von Änderungen in der gebuchten Verbindung will ich gar nicht erst anfangen ...

Also sollte man dem Dienstleister auch mal zumuten, mal bissel was zu unternehmen.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

JumpUp, Samstag, 30.05.2020, 21:31 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Die Ansicht, die Keksi vertritt, wurde mir vor ein paar Wochen auch mal von einer FV-Zubine erklärt.

Der gebuchte NV Vorlauf fiel aus, wäre ich zur gebuchten Zeit am Bahnhof gewesen wären es +60 geworden.

Ich bin dann zwei Stunden früher los gefahren, weil die durch Bauarbeiten die unmittelbar nächste und vorige Verbindung wesentlich länger gedauert hat.

Die Zubine meinte, bei NV gibt es keine Zugbindung und daher hätte ich einfach mit dem NV Zug eine Stunde vorher losfahren müssen, weil ich den gebuchten FV Zug dann erreicht hätte. Zugbindung ist nicht aufgehoben.

Eventuell ist das die neue DB-Lehrmeinung, ich sehe es jedenfalls anders und werde ggf. auch weiterhin abweichend fahren.


Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.

Und das was hier ausgehebelt werden soll, wegen !!!!! 3min !!!! ist so wie letztens das andere Thema, einfach nur aushebeln der Bedingungen....was definitiv nicht in Ordnung ist.

P.S. Der Zug um 3min früher gibt es in 2 verschiedenen Versionen - einmal die ursprüngliche Verbindung...und einmal dann halt über Berlin - wenn ich nun aber eh schon 3min früher losfahre und meinen PLANZUG in Würzburg bekomme, dann kann ich nicht einfach über BERLIN fahren :-) Leuchtet doch normal ein :-)


Wäre er eine Stunde später gefahren - weil der NV im Vorlauf ausgefallen ist - wäre dann sonst das FV-Ticket für den folgenden ICE ungültig gewesen? Der gebuchte ICE ist ja schließlich pünktlich gefahren, nur der Vorlauf im NV ist ausgefallen (und der hat keine Zugbindung)

Oder wie muss ich keksi verstehen?

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Samstag, 30.05.2020, 22:07 (vor 1429 Tagen) @ JumpUp

Die Ansicht, die Keksi vertritt, wurde mir vor ein paar Wochen auch mal von einer FV-Zubine erklärt.

Der gebuchte NV Vorlauf fiel aus, wäre ich zur gebuchten Zeit am Bahnhof gewesen wären es +60 geworden.

Ich bin dann zwei Stunden früher los gefahren, weil die durch Bauarbeiten die unmittelbar nächste und vorige Verbindung wesentlich länger gedauert hat.

Die Zubine meinte, bei NV gibt es keine Zugbindung und daher hätte ich einfach mit dem NV Zug eine Stunde vorher losfahren müssen, weil ich den gebuchten FV Zug dann erreicht hätte. Zugbindung ist nicht aufgehoben.

Eventuell ist das die neue DB-Lehrmeinung, ich sehe es jedenfalls anders und werde ggf. auch weiterhin abweichend fahren.


Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.

Und das was hier ausgehebelt werden soll, wegen !!!!! 3min !!!! ist so wie letztens das andere Thema, einfach nur aushebeln der Bedingungen....was definitiv nicht in Ordnung ist.

P.S. Der Zug um 3min früher gibt es in 2 verschiedenen Versionen - einmal die ursprüngliche Verbindung...und einmal dann halt über Berlin - wenn ich nun aber eh schon 3min früher losfahre und meinen PLANZUG in Würzburg bekomme, dann kann ich nicht einfach über BERLIN fahren :-) Leuchtet doch normal ein :-)

Wäre er eine Stunde später gefahren - weil der NV im Vorlauf ausgefallen ist - wäre dann sonst das FV-Ticket für den folgenden ICE ungültig gewesen? Der gebuchte ICE ist ja schließlich pünktlich gefahren, nur der Vorlauf im NV ist ausgefallen (und der hat keine Zugbindung)

Oder wie muss ich keksi verstehen?

Bei Ausfall des NV Vorlaufs ist es doch ganz klar geregelt und wurde schon mehrfach so wie schon beschrieben wurde, geregelt :-)

So ein Schwachsinn wird nur von wenigen Exemplaren erzählt.

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 30.05.2020, 19:32 (vor 1429 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Mindestens eines davon treibt sich hier im Forum und sogar in diesem Thread rum.

--
[image] #FreeAssange

So ein Schwachsinn wird nur von wenigen Exemplaren erzählt.

keksi, Samstag, 30.05.2020, 19:48 (vor 1429 Tagen) @ Berlin-Express

Mindestens eines davon treibt sich hier im Forum und sogar in diesem Thread rum.

Mehr als Beleidigungen hast de dann nicht mehr auf Lager, wenn die Wahrheit einem nicht so gefällt ? Echt sehr sehr schade...

So ein Schwachsinn wird nur von wenigen Exemplaren erzählt.

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 30.05.2020, 22:07 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Mindestens eines davon treibt sich hier im Forum und sogar in diesem Thread rum.


Mehr als Beleidigungen hast de dann nicht mehr auf Lager,

Wen soll ich denn beleidigt haben? Ich habe nur geäußert, dass es Mitarbeiter im DB Konzern gibt, die ihre eigenen Regeln aufstellen, statt die Regeln ihres Arbeitgebers zu akzeptieren. Wenn du dich zu dieser Gruppe zugehörig fühlst, könnte die Einsicht deiner Fehler zumindest der erste Schritt zur Besserung sein.

wenn die Wahrheit einem nicht so gefällt ?

Okay, die oben genannte Hoffnung zerbricht dann doch leider mal wieder sehr schnell.

Echt sehr sehr schade...

Dem kann ich nichts hinzufügen.

--
[image] #FreeAssange

Habe nix falsches geschrieben :-)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 22:13 (vor 1429 Tagen) @ Berlin-Express

- kein Text -

Doch

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 30.05.2020, 23:00 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Da der NV keine Zugbindung hat und nur dein ICE, ist da nix mit Zugbindung aufgehoben. Ea steht ja extra drauf, das du flexibel zum Bahnhof fahren kannst bis die Zugbindung dann stattfindet.

Das ist halt völliger Schwachsinn und solltest du eigentlich auch wissen.

--
[image] #FreeAssange

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

IT19, Samstag, 30.05.2020, 20:27 (vor 1429 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Leider wirklich häufiger in letzter Zeit, man kann sich auf gar nichts mehr bei diesem Konzern verlassen. Kundenfreundlichkeit steht leider immer häufiger an der aller letzten Stelle. Es geht einfach nicht, wenn der Kunde für den Verkauf einer ungültigen Fahrkarte als Schwazfahrer abgestempelt wird. Ich finde es auch nicht ok, wenn ich mich rechtfertigen darf, wenn der DB eine Woche vor Fahrtantritt einfällt, das die Verbindung doch nicht ok ist. Da war die Reiseverbindung im NV dann auf einmal doch bindend nach Aussage der Zubine.
Ganz ehrlich, meine Meinung ist, wenn die DB sich zu einem Zugausfall entscheidet, ist es egal, ob das NV oder sonst was ist, die Fahrkarte wird dann flexibel.

Es gibt aber auch Zubs, denen die gesamte Geschichte komplett egal ist und die sich freuen, wenn sie irgendwas in die Hand kriegen, wo die Himmelsrichtung und das Datum passen.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

VT642, Samstag, 30.05.2020, 18:54 (vor 1429 Tagen) @ keksi

würde also der NV Vorlauf ausfallen, bestünden keinerlei Ansprüche, da man ja früher hätte losfahren können?

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Samstag, 30.05.2020, 19:10 (vor 1429 Tagen) @ VT642

würde also der NV Vorlauf ausfallen, bestünden keinerlei Ansprüche, da man ja früher hätte losfahren können?

Nein eben nicht, entweder du fährst früher los, oder du fährst mit dem nächsten Zug.

Variante 1: Du erreichst deinen FV Zug planmäßig

Variante 2: Du bist halt später dran, daher dein Zug weg, dann suchst du dir halt die nächste Verbindung die am besten ist ( in deinem Fall, wäre dann eben trotzdem über HAMBURG :-) Vorrausgesetzt du hast nicht irgendwie da Besonderheiten eingebaut in der Fahrkarte.

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

JumpUp, Samstag, 30.05.2020, 21:28 (vor 1429 Tagen) @ keksi

würde also der NV Vorlauf ausfallen, bestünden keinerlei Ansprüche, da man ja früher hätte losfahren können?


Nein eben nicht, entweder du fährst früher los, oder du fährst mit dem nächsten Zug.

Variante 1: Du erreichst deinen FV Zug planmäßig

Variante 2: Du bist halt später dran, daher dein Zug weg, dann suchst du dir halt die nächste Verbindung die am besten ist ( in deinem Fall, wäre dann eben trotzdem über HAMBURG :-) Vorrausgesetzt du hast nicht irgendwie da Besonderheiten eingebaut in der Fahrkarte.

Nach der von Dir genannten Logik wäre die Fahrkarte doch für den FV ungültig - weil der NV-Zug im Vorlauf keine Zugbindung haben kann und er ja planmäßig abgefahren ist? (Also außerhalb der Corona-Kulanz?)

Wichtig, Richtig oder Sinnvoll.

br752, Samstag, 30.05.2020, 20:14 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Auf deinem Ticket steht NV und nicht die Abfahrt des REs... Die Reiseauskunft ist nicht bindend zum Ticket.. Alleine was direkt auf dem Ticket steht ist wichtig.. Von daher ist es so wie ich beschrieben habe :-)

<Gute Laune an>

Wichtig ist das was Sinn ergibt. ;-) Sie ist nicht bindend, aber hilfreich. ;-)

Wenn ich aus einem Sparpreisticket, bei Zugbindungsaufhebung, die Zuege aus der FAHRKARTE rausstreiche, dann bleibt ein NV uebrig. Also ist das Ticket nur im NV gueltig? Sicherlich nicht. :-) :-)

Wenn ich nur die ZUGNUMMER aus der FAHRKARTE rausstreiche und dann die Umsteigebahnhoefe (Z.B. Koeln und Mannheim) aus Wegpunkte nehme ist aber nicht klar ob ich via Koblenz oder F-Flughafen fahren kann/muss/soll. :-) :-)

An dieser Stelle hilft oft ein Blick in die Reiseverbindung. Die ja nicht Teil des Tickets ist.

Man sollte nicht jede Ziffer einer Fahrkarte auf die Goldwaage legen. Auf beiden Seiten! Wichtig ist auch, dass man nicht versucht das Zugpersonal fuer b***d zu verkaufen!


BR752

<Gute Laune aus>

Was macht keksi beruflich?

Norddeich, Samstag, 30.05.2020, 22:18 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Auf deinem Ticket steht NV und nicht die Abfahrt des REs... Die Reiseauskunft ist nicht bindend zum Ticket.. Alleine was direkt auf dem Ticket steht ist wichtig.. Von daher ist es so wie ich beschrieben habe :-)

Moin Leute,
ich bin nicht so oft in diesem Forum, deshalb meine ernstgemeinte Frage:
Bestehen irgendwelche Belege/Anhaltspunkte dafür, dass keksi im echten Leben tatsächlich das ist, was er im Internet zu sein vorgibt?
Ich lese hier hin und wieder Beiträge wie den zitierten, die mich daran zweifeln lassen, es hier nicht mit einem Troll zu tun zu haben...

Ich würde ihm wirklich gerne mal im Zug begegnen.

Hansjörg, Samstag, 30.05.2020, 22:22 (vor 1429 Tagen) @ Norddeich

- kein Text -

Alles tutti, alles echt. Das paßt schon!

Der Blaschke, Samstag, 30.05.2020, 22:28 (vor 1429 Tagen) @ Norddeich

Hey.

ich bin nicht so oft in diesem Forum, deshalb meine ernstgemeinte Frage:
Bestehen irgendwelche Belege/Anhaltspunkte dafür, dass keksi im echten Leben tatsächlich das ist, was er im Internet zu sein vorgibt?


Ja, gibt es.

Schöne Grüße von jörg

Was macht keksi beruflich?

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 30.05.2020, 22:36 (vor 1429 Tagen) @ Norddeich

Auf deinem Ticket steht NV und nicht die Abfahrt des REs... Die Reiseauskunft ist nicht bindend zum Ticket.. Alleine was direkt auf dem Ticket steht ist wichtig.. Von daher ist es so wie ich beschrieben habe :-)


Moin Leute,
ich bin nicht so oft in diesem Forum, deshalb meine ernstgemeinte Frage:
Bestehen irgendwelche Belege/Anhaltspunkte dafür, dass keksi im echten Leben tatsächlich das ist, was er im Internet zu sein vorgibt?

Was meinst du denn was er vorgibt zu sein?

Was macht keksi beruflich?

Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 12:18 (vor 1428 Tagen) @ Norddeich

Auch wenn ich hier defintiv noch nicht lange angemeldet bin, ein Troll ist er definitiv nicht.
Beschäftigt man sich mal mit der Kommentarenplattform vom DB Personenverkehr auf FB, siehe hier:
https://www.facebook.com/DBPersonenverkehr/posts_to_page/

Sieht man nach ein paar Tagen recht deutlich, dass der User "keksi" im wahrsten Sinne des Wortes einige Mitstreiter hat.
Da haben sich einige zum Hobby gemacht, für den "Schaden in der Oberleitung" einzustehn.
"Gefällt" Deutsche Bahn Personenverkehr.

Was macht keksi beruflich?

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 03.06.2020, 00:33 (vor 1426 Tagen) @ Norddeich

Moin Leute,
ich bin nicht so oft in diesem Forum, deshalb meine ernstgemeinte Frage:
Bestehen irgendwelche Belege/Anhaltspunkte dafür, dass keksi im echten Leben tatsächlich das ist, was er im Internet zu sein vorgibt?
Ich lese hier hin und wieder Beiträge wie den zitierten, die mich daran zweifeln lassen, es hier nicht mit einem Troll zu tun zu haben...

Dafür musst du nicht oft im Forum sein, das ist ganz einfach.

Keksi ist beruflich Miesepeter. Einer der enge Vorschriften enger auslegt als sie sind oder absurde Auslegungen erfindet. Man kann es auch Forentroll nennen.

Ob er im realen Leben bei der Bahn arbeitet oder nicht ist zweitrangig. Falls es so ist, dient ihm dieses Forum als Ventil- Ich schreibe hier mal, wie ich die lästigen Fahrgäste gerne behandeln würde, wenn ich dürfte.

Was macht keksi beruflich?

sflori, Mittwoch, 03.06.2020, 02:17 (vor 1426 Tagen) @ brandenburger

Man kann es auch Forentroll nennen.

Also unter einem "Forentroll" verstehe ich etwas anderes. :)


Bye. Flo.

Was macht keksi beruflich?

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 03.06.2020, 15:24 (vor 1425 Tagen) @ sflori

Alles klar, das Wort nehme ich zurück. Tut mir leid.

Was machen nerds beruflich?

Henrik, Mittwoch, 03.06.2020, 19:05 (vor 1425 Tagen) @ brandenburger

beruflich Miesepeter. [...] enge Vorschriften enger auslegt als sie sind oder absurde Auslegungen erfindet.

ist das nicht eh Zugangsvoraussetzung für dieses Forum?

Falls es so ist, dient ihm dieses Forum als Ventil

jo.

sehr schöne Selbstsatire! :)

immer schön locker bleiben. ;)

? "Rechtslage" wenn der Zug dann doch 3 Minuten Verspätung h

GibmirZucker, Samstag, 30.05.2020, 17:58 (vor 1429 Tagen) @ VT642

- kein Text -

? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

Ede, Samstag, 30.05.2020, 19:02 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Moin,


Meine Frage: Die gebuchte Verbindung führt über Hamburg. Dürfte ich auch auf eine Verbindung über Berlin (ist durchaus ein verkehrsüblicher Weg und wird ohne via-Eingabe vorgeschlagen) ausweichen?

und um über Berlin würdest du auch zufälligerweise den Zug um 6.07 nehmen?

Fassen wir mal zusammen

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 30.05.2020, 22:56 (vor 1429 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 30.05.2020, 22:58

Egal wie man es dreht und wendet auch bei verpassen des 06:07 Zuges geht es erstmal immer über Hamburg.

Miltenberg          ab 06:07 1 RB 23304RE 56 (23642) 
Hanau Hbf           an 07:15 101 
Hanau Hbf           ab 07:30 7 ICE 874 
Kassel-Wilhelmshöhe an 08:43 3 
Kassel-Wilhelmshöhe ab 08:54 3 ICE 1674 
Hamburg Hbf         an 11:29 14 
Hamburg Hbf         ab 11:42 12 IC 2212 
Rostock Hbf         an 13:32  
   
Miltenberg          ab 06:07 1 RB 23304RE 56 (23642) 
Hanau Hbf           an 07:15 101 
Hanau Hbf           ab 07:30 7 ICE 874 
Berlin Hbf          an 11:28 11 
Berlin Hbf (tief)   ab 11:38 7 IC 2270 
Rostock Hbf         an 13:36  
   
Miltenberg          ab 06:40 2 RE 23382 
Aschaffenburg Hbf   an 07:12 4 
Aschaffenburg Hbf   ab 07:23 6 ICE 523 
Würzburg Hbf        an 08:01   
Würzburg Hbf        ab 08:28   ICE 886 
Hamburg Hbf         an 11:56 11 
Hamburg Hbf         ab 12:21 7A-D RE 1 (4311) 
Rostock Hbf         an 14:50  
   

Zumal die Verbindung über Berlin bis auf 1x Umsteigen keinen Vorteil bietet...

Und da sowieso der 06:07 Zug angestrebt wird kann auch gefahren werden wie Angegeben und es erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Antwort: "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

mmandl, Samstag, 30.05.2020, 23:21 (vor 1429 Tagen) @ VT642

Die einzig sinnvolle Lösung ist folgende:

Grundlage der Überlegungen ist Art. 16 VO 1371/2007, der wie folgt lautet:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen [...]

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


Mit Fragen wie Zugbindung, Flexibilität der Fahrkarte etc. beschäftigt sich die VO nicht. Ausgangspunkt der Beurteilung ist immer die Verbindung, die Gegenstand des Beförderungsvertrags ist. Dabei kann es sich um die einzige zulässige Verbindung handeln (Zugbindung) oder um die Verbindung, die nach Ausübung eines Wahlrechts zum Gegenstand des Beförderungsvertrags wird. Auf Grundlage dieser Verbindung ist zu prüfen, ob am Zielort der Fahrt eine Verspätung iHv +60 zu erwarten ist. Das ist bei einer entsprechenden Verspätung des einzigen Zugs der Verbindung unproblematisch. Fällt ein Zug aus oder verpasst der Fahrgast den Anschlusszug, lautet die Prognose stets 60+, da der Fahrgast mit der vertragsgegenständlichen Verbindung den Zielort überhaupt nicht mehr erreichen kann (unendliche Verspätung). Fährt der Zug zu früh ab, kann ein Fahrgast, der sich pünktlich zur Abfahrt am Bahnstein einfindet, wie bei einem ausgefallenen Zug den Zielort mit der vertragsgegenständlichen Verbindung überhaupt nicht mehr erreichen. Verspätung daher +60.

Sobald zu erwarten ist, dass der Zug zu früh abfährt, stehen dem Fahrgast daher die Rechte aus Art. 16 zu. Er kann entweder bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindung mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen wählen (vergleichbare Fahrzeiten, Anzahl der Umstiege, Umsteigezeit, Produktkategorien etc.). Wann der Fahrgast fährt, steht im frei. Das muss nicht während der Geltungsdauer der Fahrkarte sein.

Das ist die einzig sinnvolle Lösung. Andernfalls würden bei einer (billigen) Fahrkarte mit Zugbindung sofort die Rechte aus Art. 16 ausgelöst, bei einer (teuren) flexiblen Fahrkarte aber erst, wenn der Beförderungsvertrag keine anderen Verbindungen zulässt, mit denen der Fahrgast höchstens 60 Minuten Verspätung hat.

Antwort: "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

keksi, Sonntag, 31.05.2020, 00:00 (vor 1429 Tagen) @ mmandl

Die einzig sinnvolle Lösung ist folgende:

Grundlage der Überlegungen ist Art. 16 VO 1371/2007, der wie folgt lautet:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen [...]

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


Mit Fragen wie Zugbindung, Flexibilität der Fahrkarte etc. beschäftigt sich die VO nicht. Ausgangspunkt der Beurteilung ist immer die Verbindung, die Gegenstand des Beförderungsvertrags ist. Dabei kann es sich um die einzige zulässige Verbindung handeln (Zugbindung) oder um die Verbindung, die nach Ausübung eines Wahlrechts zum Gegenstand des Beförderungsvertrags wird. Auf Grundlage dieser Verbindung ist zu prüfen, ob am Zielort der Fahrt eine Verspätung iHv +60 zu erwarten ist. Das ist bei einer entsprechenden Verspätung des einzigen Zugs der Verbindung unproblematisch. Fällt ein Zug aus oder verpasst der Fahrgast den Anschlusszug, lautet die Prognose stets 60+, da der Fahrgast mit der vertragsgegenständlichen Verbindung den Zielort überhaupt nicht mehr erreichen kann (unendliche Verspätung). Fährt der Zug zu früh ab, kann ein Fahrgast, der sich pünktlich zur Abfahrt am Bahnstein einfindet, wie bei einem ausgefallenen Zug den Zielort mit der vertragsgegenständlichen Verbindung überhaupt nicht mehr erreichen. Verspätung daher +60.

Sobald zu erwarten ist, dass der Zug zu früh abfährt, stehen dem Fahrgast daher die Rechte aus Art. 16 zu. Er kann entweder bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindung mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen wählen (vergleichbare Fahrzeiten, Anzahl der Umstiege, Umsteigezeit, Produktkategorien etc.). Wann der Fahrgast fährt, steht im frei. Das muss nicht während der Geltungsdauer der Fahrkarte sein.

Das ist die einzig sinnvolle Lösung. Andernfalls würden bei einer (billigen) Fahrkarte mit Zugbindung sofort die Rechte aus Art. 16 ausgelöst, bei einer (teuren) flexiblen Fahrkarte aber erst, wenn der Beförderungsvertrag keine anderen Verbindungen zulässt, mit denen der Fahrgast höchstens 60 Minuten Verspätung hat.

Ein Reiseplan ist die Empfehlung zu fahren.. Du kannst auch früher fahren oder auch nicht.. Von daher ist deine Verordnung hinfällig.. Besonders weil lange genug bekannt war das der Zug früher fährt. Wobei man eh am Bahnhof ja schon ist.. Und da man keine Verspätung am Zielort hat, muss man dann auch so fahren.. Die Reiseverbindung im Nahverkehr kannst du ja frei wählen. Warum steht sonst NV drauf und nicht der exakte Zug? Dürfte dann wohl einleuchtend sein. Und seit wann muss die Geltungsdauer nicht eingehalten werden? Ein Flexpreis ist auch net 7 Tage gültig :-) Die Ideen werden echt immer absteuser.. Aber macht ruhig mal ;-)

Flexibler NV hilft auch die Zugbindung aufzuheben.

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 00:34 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Der NV ist aber der erste Teil der Reisekette. Ganz im Gegenteil, man könnte sogar in einem ab Geltungstag verfügbaren Takt vor dem im Reiseplan fahren dort eine Verspätung generieren und schwupp ist der Zugbundungsteil aufgehoben.

Flexibler NV hilft auch die Zugbindung aufzuheben.

keksi, Sonntag, 31.05.2020, 09:13 (vor 1429 Tagen) @ Hansjörg

Der NV ist aber der erste Teil der Reisekette. Ganz im Gegenteil, man könnte sogar in einem ab Geltungstag verfügbaren Takt vor dem im Reiseplan fahren dort eine Verspätung generieren und schwupp ist der Zugbundungsteil aufgehoben.

Das hat doch garnix mit der Sache zu tun? Wenn der Nahverkehr ne Stunde früher Verspätung hat, bekommst doch dann trotzdem noch deinen FV Zug am nächsten Halt (außer bei mehr als x Std. Verspätung ^^ Man kann hier echt sich auch alles so reden, das man keine Zugbindung hat....

Flexibler NV hilft auch die Zugbindung aufzuheben.

Altmann, Sonntag, 31.05.2020, 09:42 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Man kann hier echt sich auch alles so reden, das man keine Zugbindung hat....

Stimmt. Und zwar dann, wenn die Bahn ihren Fahrplan nicht einhält. Das liegt aber dann nicht im Verschulden des Kunden (= König, richtig?).

Flexibler NV hilft auch die Zugbindung aufzuheben.

keksi, Sonntag, 31.05.2020, 10:27 (vor 1428 Tagen) @ Altmann

Man kann hier echt sich auch alles so reden, das man keine Zugbindung hat....


Stimmt. Und zwar dann, wenn die Bahn ihren Fahrplan nicht einhält. Das liegt aber dann nicht im Verschulden des Kunden (= König, richtig?).

Die Bahn fährt aber nunmal nun paar Minuten früher. Warum steht denn auch oft bitte Fahrplan überprüfen.. Oder beachten sie ggf. Fahrplanänderungen.. Und wenn man das nicht macht.. Hat auch mal der Fahrgast die Schuld.

Und der Kunde ist nicht immer der König.. Auch wenn er sich oft so verhält, obwohl er trotzdem eben nicht Recht hat.

Jeder hat nunmal auch ne gewisse Pflicht sich auch nochmal kurzfristig zu informieren..

Und das sollte ja kein Thema sein..

Besonders in dem Fall aktuell :-)

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 10:38 (vor 1428 Tagen) @ keksi

Man kann hier echt sich auch alles so reden, das man keine Zugbindung hat....


Stimmt. Und zwar dann, wenn die Bahn ihren Fahrplan nicht einhält. Das liegt aber dann nicht im Verschulden des Kunden (= König, richtig?).


Die Bahn fährt aber nunmal nun paar Minuten früher. Warum steht denn auch oft bitte Fahrplan überprüfen.. Oder beachten sie ggf. Fahrplanänderungen.. Und wenn man das nicht macht.. Hat auch mal der Fahrgast die Schuld.

Und der Kunde ist nicht immer der König.. Auch wenn er sich oft so verhält, obwohl er trotzdem eben nicht Recht hat.

Jeder hat nunmal auch ne gewisse Pflicht sich auch nochmal kurzfristig zu informieren..

Und das sollte ja kein Thema sein..

Besonders in dem Fall aktuell :-)

Wo steht die PFLICHT sich zu informieren? Es gibt einen Fahrplan. Ich habe vor einer Reise oft andere Sachen zu tun und man benötigt ein Internetzugang und Emofang.

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 10:43 (vor 1428 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 31.05.2020, 10:44

Man kann hier echt sich auch alles so reden, das man keine Zugbindung hat....


Stimmt. Und zwar dann, wenn die Bahn ihren Fahrplan nicht einhält. Das liegt aber dann nicht im Verschulden des Kunden (= König, richtig?).


Die Bahn fährt aber nunmal nun paar Minuten früher. Warum steht denn auch oft bitte Fahrplan überprüfen.. Oder beachten sie ggf. Fahrplanänderungen.. Und wenn man das nicht macht.. Hat auch mal der Fahrgast die Schuld.

Und der Kunde ist nicht immer der König.. Auch wenn er sich oft so verhält, obwohl er trotzdem eben nicht Recht hat.

Jeder hat nunmal auch ne gewisse Pflicht sich auch nochmal kurzfristig zu informieren..

Und das sollte ja kein Thema sein..

Besonders in dem Fall aktuell :-)


Wo steht die PFLICHT sich zu informieren? Es gibt einen Fahrplan. Ich habe vor einer Reise oft andere Sachen zu tun und man benötigt ein Internetzugang und Emofang.

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 11:10 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?

Ganz wertfrei. Wie kommt das "müsste" zustande. Entweder muss oder kann. Anderer Weg geht natürlich nur über die FGR Schiene. Aber eine Pflicht den nächsten Zug zu nehmen habe ich tatsächlich noch nirgends lesen können.

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 11:42 (vor 1428 Tagen) @ Hansjörg

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?


Ganz wertfrei. Wie kommt das "müsste" zustande. Entweder muss oder kann. Anderer Weg geht natürlich nur über die FGR Schiene. Aber eine Pflicht den nächsten Zug zu nehmen habe ich tatsächlich noch nirgends lesen können.

Ganz einfach, weil du schreibst das es keine Pflicht zum Informieren gibt. Demzufolge stehst du um 06:09 am Bahnsteig - da ist der Zug schon zwei Minuten weg dann fährst du ziemlich sicher um 06:40.

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 11:44 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 11:44

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?


Ganz wertfrei. Wie kommt das "müsste" zustande. Entweder muss oder kann. Anderer Weg geht natürlich nur über die FGR Schiene. Aber eine Pflicht den nächsten Zug zu nehmen habe ich tatsächlich noch nirgends lesen können.


Ganz einfach, weil du schreibst das es keine Pflicht zum Informieren gibt. Demzufolge stehst du um 06:09 am Bahnsteig - da ist der Zug schon zwei Minuten weg dann fährst du ziemlich sicher um 06:40.

Oder ich informiere mich erstmal was jetzt das Beste wäre nachdem der Tag schon so gut gestartet ist. Im Endeffekt ist die Hauptsache das es nicht verpflichtend ist dieses nächsten Zug zu nehmen.

Wozu gibt es einen Fahrplan nach dem der Kunde plant?

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 12:16 (vor 1428 Tagen) @ Hansjörg

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?


Ganz wertfrei. Wie kommt das "müsste" zustande. Entweder muss oder kann. Anderer Weg geht natürlich nur über die FGR Schiene. Aber eine Pflicht den nächsten Zug zu nehmen habe ich tatsächlich noch nirgends lesen können.


Ganz einfach, weil du schreibst das es keine Pflicht zum Informieren gibt. Demzufolge stehst du um 06:09 am Bahnsteig - da ist der Zug schon zwei Minuten weg dann fährst du ziemlich sicher um 06:40.


Oder ich informiere mich erstmal was jetzt das Beste wäre nachdem der Tag schon so gut gestartet ist. Im Endeffekt ist die Hauptsache das es nicht verpflichtend ist dieses nächsten Zug zu nehmen.

Klar darfst du auch nach Hause gehen und dann bei einer Tasse Tee oder Kaffee recherchieren wann du nun fahren kannst. Mal eherlich wer steht um 05:00 auf das er um 06:09 am Bahnhof ist stellt fest das sein zug zwei Minuten weg ist und geht dann wieder nach Hause.

Ok - dir traue ich das zu - außerdem hat Miltenberg ja nunmal auch keine Lounge da ist es natürlich völlig unzumutbar 30 Minuten auf den nächsten Zug zu warten.

Zugbindung aufgehoben

Norddeich, Sonntag, 31.05.2020, 23:25 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Norddeich, Sonntag, 31.05.2020, 23:26

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?


Ganz wertfrei. Wie kommt das "müsste" zustande. Entweder muss oder kann. Anderer Weg geht natürlich nur über die FGR Schiene. Aber eine Pflicht den nächsten Zug zu nehmen habe ich tatsächlich noch nirgends lesen können.


Ganz einfach, weil du schreibst das es keine Pflicht zum Informieren gibt. Demzufolge stehst du um 06:09 am Bahnsteig - da ist der Zug schon zwei Minuten weg dann fährst du ziemlich sicher um 06:40.

Entscheidest du das? Vielleicht beschließe ich ja – nachdem sowieso keine Zugbindung mehr besteht – z.B. erstmal nach Hause zu gehen, in Ruhe zu frühstücken und irgendwann im Laufe des Tages zu fahren?

Fruehstueck im Zug

br752, Montag, 01.06.2020, 00:49 (vor 1428 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von br752, Montag, 01.06.2020, 00:50

Vielleicht beschließe ich ja – nachdem sowieso keine Zugbindung mehr besteht – z.B. erstmal nach Hause zu gehen, in Ruhe zu frühstücken und irgendwann im Laufe des Tages zu fahren?

Na, so schlecht ist das Fruehstueck im Zug auch nicht! *erhobenerzeigefinger*


BR752

'Freiheit' einschränken; Thema erledigt.

Der Blaschke, Sonntag, 31.05.2020, 11:32 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel

Wo steht die PFLICHT sich zu informieren? Es gibt einen Fahrplan. Ich habe vor einer Reise oft andere Sachen zu tun und man benötigt ein Internetzugang und Emofang.

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?

Die nächste SCHNELLSTE Fahrt geht über Hamburg. Über Berlin geht aber auch und wird bepreist. Ist also nicht verboten. Zugbindung gibt's nicht mehr. Auch nicht etwas oder halb. Ich bin frei und kann fahren, wie ich will.

Soll die DB wegen Diskussionen wie dieser hier die FGR schärfer formulieren, dann und erst dann würde manche Freiheit illegal. Otto Normalfahrgästin ist da alles ohnehin egal.


Schöne Grüße vom jörg

'Freiheit' einschränken; Thema erledigt.

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 11:43 (vor 1428 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 31.05.2020, 11:43

Wo steht die PFLICHT sich zu informieren? Es gibt einen Fahrplan. Ich habe vor einer Reise oft andere Sachen zu tun und man benötigt ein Internetzugang und Emofang.

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?


Die nächste SCHNELLSTE Fahrt geht über Hamburg. Über Berlin geht aber auch und wird bepreist. Ist also nicht verboten. Zugbindung gibt's nicht mehr. Auch nicht etwas oder halb. Ich bin frei und kann fahren, wie ich will.

Wenn du noch Stunden am Bahnhof in Miltenberg verweilst klar.


Soll die DB wegen Diskussionen wie dieser hier die FGR schärfer formulieren, dann und erst dann würde manche Freiheit illegal. Otto Normalfahrgästin ist da alles ohnehin egal.


Schöne Grüße vom jörg

'Freiheit' nutzen ...

Der Blaschke, Sonntag, 31.05.2020, 12:15 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel

Moin.

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?

Die nächste SCHNELLSTE Fahrt geht über Hamburg. Über Berlin geht aber auch und wird bepreist. Ist also nicht verboten. Zugbindung gibt's nicht mehr. Auch nicht etwas oder halb. Ich bin frei und kann fahren, wie ich will.

Wenn du noch Stunden am Bahnhof in Miltenberg verweilst klar.

Könnte ich, muß ich aber nicht.

Wie ich schon schrieb: kein normaler Fahrgast interessiert sich für diese Diskussion.

Wie du drauf kommst, dass man mit Abfahrt 6.40h den 874 noch erreichst, ist mir aber grad ein Rätsel.


Schöne Grüße von jörg

'Freiheit' nutzen ...

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 12:35 (vor 1428 Tagen) @ Der Blaschke

Moin.

Die gibts nicht. Dann müsste er jedoch den nächsten Zug (06:40) nehmen und siehe da die Fahrt geht trotzdem über Hamburg - nicht wie man lustig ist und nun?

Die nächste SCHNELLSTE Fahrt geht über Hamburg. Über Berlin geht aber auch und wird bepreist. Ist also nicht verboten. Zugbindung gibt's nicht mehr. Auch nicht etwas oder halb. Ich bin frei und kann fahren, wie ich will.

Wenn du noch Stunden am Bahnhof in Miltenberg verweilst klar.


Könnte ich, muß ich aber nicht.

Wie ich schon schrieb: kein normaler Fahrgast interessiert sich für diese Diskussion.

Wie du drauf kommst, dass man mit Abfahrt 6.40h den 874 noch erreichst, ist mir aber grad ein Rätsel.

Darauf bis du gekommen, ich bezog mich auf den Post von Hansjörg um 10:38, in dem Fall kommt in der nächste Zug 06:40 in frage...

Pflicht zur Fahrplan-Überprüfung - Quelle?

just-in-sane, Sonntag, 31.05.2020, 12:57 (vor 1428 Tagen) @ keksi

Lieber keksi28,

ich verfolge deine Äußerungen häufiger, meist mit einem leichten Schmunzeln und ohne den Drang, mich zu äußern.

Hier muss ich dann aber noch einmal nachhaken, weil ich nicht recht glauben kann, dass du deine Äußerung so gemeint hast, wie ich sie verstanden habe. Zuerst wischt du die EG-Verordnung einfach beiseite - nunja, okay. Mich interessieren vor allen Dingen die rechtlichen Grundlagen zu zwei deiner Äußerungen.

1) Wenn ich es richtig verstanden habe argumentierst du, dass die Zugbindung bei ausfallendem NV im Vorlauf zu einem FV-Zug nicht aufgehoben sei, da man ja einfach einen früheren NV-Zug hätte nutzen können. Hierzu sehe ich keine rechtliche Grundlage, worauf beziehst du dich hier? Die fehlende Zugbindung für den NV kann es nicht sein, diese beinhaltet ein Recht (bzw. eine Möglichkeit) für den Fahrgast und bewirkt keine Pflicht für den Fahrgast.

2) Du schreibst, der Fahrgast müsse sich vor Fahrtantritt nochmal über seine Verbindung informieren, weil dies an diversen Stellen aufgedruckt sei. Unabhängig davon, dass ich dies auch für sinnvoll halte, erkenne ich dazu keine Pflicht. In den Beförderungsbedingungen und auch in der EVO konnte ich dazu nichts finden. Und nur weil die Bahn es an diversen Stellen abdruckt, entsteht für mich daraus keine Pflicht. Weiter gesponnen könnte die Bahn dann auch abdrucken, dass jeder Fahrgast gelbe Socken tragen oder exakt 1,67m groß sein muss. Das sind natürlich bewusst überspitzte Beispiele.

Bitte sei so nett und nenne doch die rechtlichen Grundlagen, auf welche du dich beziehst.

Hab Dank!

Etwas OT: EG-FGR-VO hinfällig?

michael_seelze, Sonntag, 31.05.2020, 03:56 (vor 1429 Tagen) @ keksi
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 31.05.2020, 03:57

Die einzig sinnvolle Lösung ist folgende:

Grundlage der Überlegungen ist Art. 16 VO 1371/2007, der wie folgt lautet:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen [...]

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


Mit Fragen wie Zugbindung, Flexibilität der Fahrkarte etc. beschäftigt sich die VO nicht. Ausgangspunkt der Beurteilung ist immer die Verbindung, die Gegenstand des Beförderungsvertrags ist. Dabei kann es sich um die einzige zulässige Verbindung handeln (Zugbindung) oder um die Verbindung, die nach Ausübung eines Wahlrechts zum Gegenstand des Beförderungsvertrags wird. Auf Grundlage dieser Verbindung ist zu prüfen, ob am Zielort der Fahrt eine Verspätung iHv +60 zu erwarten ist. Das ist bei einer entsprechenden Verspätung des einzigen Zugs der Verbindung unproblematisch. Fällt ein Zug aus oder verpasst der Fahrgast den Anschlusszug, lautet die Prognose stets 60+, da der Fahrgast mit der vertragsgegenständlichen Verbindung den Zielort überhaupt nicht mehr erreichen kann (unendliche Verspätung). Fährt der Zug zu früh ab, kann ein Fahrgast, der sich pünktlich zur Abfahrt am Bahnstein einfindet, wie bei einem ausgefallenen Zug den Zielort mit der vertragsgegenständlichen Verbindung überhaupt nicht mehr erreichen. Verspätung daher +60.

Sobald zu erwarten ist, dass der Zug zu früh abfährt, stehen dem Fahrgast daher die Rechte aus Art. 16 zu. Er kann entweder bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindung mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen wählen (vergleichbare Fahrzeiten, Anzahl der Umstiege, Umsteigezeit, Produktkategorien etc.). Wann der Fahrgast fährt, steht im frei. Das muss nicht während der Geltungsdauer der Fahrkarte sein.

Das ist die einzig sinnvolle Lösung. Andernfalls würden bei einer (billigen) Fahrkarte mit Zugbindung sofort die Rechte aus Art. 16 ausgelöst, bei einer (teuren) flexiblen Fahrkarte aber erst, wenn der Beförderungsvertrag keine anderen Verbindungen zulässt, mit denen der Fahrgast höchstens 60 Minuten Verspätung hat.

Ein einleuchtender Beitrag.

Ein Reiseplan ist die Empfehlung zu fahren.. Du kannst auch früher fahren oder auch nicht.. Von daher ist deine Verordnung hinfällig..

Eine EG-Verordung ist hinfällig?!

Besonders weil lange genug bekannt war das der Zug früher fährt.

Wo ist "lange genug bekannt" definiert?
In der EG-VO 1371/2007 ist in Artikel 17, Absatz 4, der im hier diskutierten Fall ja nicht zur Anwendung kommt, ist lediglich festgehalten:

Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 60 Minuten beträgt.

------

Wobei man eh am Bahnhof ja schon ist.. Und da man keine Verspätung am Zielort hat, muss man dann auch so fahren.. Die Reiseverbindung im Nahverkehr kannst du ja frei wählen. Warum steht sonst NV drauf und nicht der exakte Zug? Dürfte dann wohl einleuchtend sein.

*NV* dürfte darauf stehen, weil der Beförderer das so aufdrucken wollte und eben für Züge der Produktklasse C keine Bindung an einen bestimmten Zug festschreiben wollte.
Die von Dir ins Feld geführte Argumentation kann man ja wunderbar weiterspinnen:
Bei der Kombination *NV*[FV-Zug mit Zugbindung]*NV* kann man ja sowohl den Vorkauf als auch den Nachlauf im Nahverkehr frei wählen. Es wäre dann nur sehr selten vernünftigerweise davon auszugehen, dass die Verspätung am Zielort gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten betragen wird; denn wer sagt denn, dass der Fahrgast den NV-Nachlauf nicht erst um 9:30 am Folgetag nutzen wollte. So etwas nennt sich dann Fahrgastrechte... Gut, dass es Sache des Fahrgastes ist, welche fahrplanmäßige Verbindung er zu nutzen gedachte.

Und überhaupt: Verspätung ist nach Artikel 3, Nummer 12 EG-VO 1371/2007 definiert als

die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten
Ankunft

Wer jetzt auf die Idee kommt, dass das EVU durch vielleicht sogar mehrfache Änderungen des veröffentlichten Fahrplans Verspätungen vermeiden könnte, ist meiner Meinung nach auf dem Holzweg. Denn es sollte immer der veröffentlichte Fahrplan zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrages fahrgastrechtliche Relevanz haben.

Und seit wann muss die Geltungsdauer nicht eingehalten werden? Ein Flexpreis ist auch net 7 Tage gültig :-)

Ich sehe weder in der EG-VO noch in den BB Personenverkehr eine Regelung, die festsetzte, dass die

Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt

vom Fahrgast innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer der Fahrkarte durchzuführen ist. Es sei denn, man legt die
berühmt berüchtigten "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" in Artikel 16 Buchstabe c EG-VO 1371/2007 dahingehend aus. Ich hatte im Übrigen mal gelesen, dass dieser Passus mit Rücksicht auf Behinderte in die VO aufgenommen wurde, da das EU-Parlament die behindertengerechte Beförderung auch bei geänderter Streckenführung bzw. anderen Zügen sicherstellen wollte.

Antwort: "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

Junior, Sonntag, 31.05.2020, 06:59 (vor 1429 Tagen) @ keksi

Die Reiseverbindung im Nahverkehr kannst du ja frei wählen. Warum steht sonst NV drauf und nicht der exakte Zug?

Weil man im NV auch früher (im Vorlauf zum FV) oder später (im Nachlauf) fahren DARF, aber nicht weil man es MUSS, wenn sich der Fahrplan nach Buchung ändert.

+1

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 07:20 (vor 1429 Tagen) @ Junior

- kein Text -

Antwort: "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 31.05.2020, 10:39 (vor 1428 Tagen) @ Junior
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 31.05.2020, 10:40

Die Reiseverbindung im Nahverkehr kannst du ja frei wählen. Warum steht sonst NV drauf und nicht der exakte Zug?


Weil man im NV auch früher (im Vorlauf zum FV) oder später (im Nachlauf) fahren DARF, aber nicht weil man es MUSS, wenn sich der Fahrplan nach Buchung ändert.

Ist in diesem Fall nur unrellevant da der Ersteller erwartet wegen der 3 Minuten geänderten Fahrzeit mit dem Unveränderten Fernverkehr zu fahren wie er möchte.

Die Gründe dazu habe ich auch bereits gestern Abend in meinem anderen Post geschrieben.

Zumal er ja den gleichen Zug nutzt und in Hanau in dem gleichen Fernverkehr umsteigt.

Anders sähe es aus wenn die Änderung dafür sorgen würde das der 874 nicht erreicht wird, ist hier jedoch nicht der Fall...

Wie dumm kann man nur sein?

Ede, Sonntag, 31.05.2020, 13:32 (vor 1428 Tagen) @ Reservierungszettel

Moin,

es ist doch jetzt optimal. DB hat die Daten der Fahrt und könnte sich noch zwei Monate ausdenken, wie gehandelt wird. Ich finde es von VT642 sehr dumm, daß er alle Daten denen auf den Präsentierteller gelegt hat.

Öffentlichkeit

sflori, Sonntag, 31.05.2020, 14:16 (vor 1428 Tagen) @ Ede

Ich finde es von VT642 sehr dumm, daß er alle Daten denen auf den Präsentierteller gelegt hat.

Ist halt ein öffentliches Forum hier. Wer was weiß, darf es auch schreiben. Falls es vorher ein Geheimnis war, ist es nun halt keines mehr. Da darf man sich aber jetzt auch nicht zu sehr ärgern drüber.


Bye. Flo.

Öffentlichkeit ja, erlaubt nein.

br752, Sonntag, 31.05.2020, 14:29 (vor 1428 Tagen) @ sflori

Ist halt ein öffentliches Forum hier. Wer was weiß, darf es auch schreiben. Falls es vorher ein Geheimnis war, ist es nun halt keines mehr. Da darf man sich aber jetzt auch nicht zu sehr ärgern drüber.

Hallo sflori.

1. Nicht alles was man weiss, darf man schreiben oder mitteilen.
2. Nicht alles was man weiss und schreiben darf, sollte man auch mitteilen.
3. Nicht alles was man weiss und schreiben darf, ist frei von Konsequenzen.

Bitte vorsichtig sein mit solchen pauschalen Aussagen. :-)

Danke


BR752

Nicht alles gelesen, aber...

Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 11:49 (vor 1428 Tagen) @ VT642

...lieg ich mit dem Meinungsbild nicht richtig,
dass wenn sich im gebuchten Fahrplan was ändert, sei es die Abfahrt, Ankunftszeit oder auch nur die Zugnummer erschließt die Zugbindung da der abgeschlossene Vertrag nicht mehr eingehalten werden kann?
Diese Info wurde mir auch schon schriftlich bestätigt.

Im Detail so eine Sache....

Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 11:53 (vor 1428 Tagen) @ Invictus
bearbeitet von Hansjörg, Sonntag, 31.05.2020, 11:54

...lieg ich mit dem Meinungsbild nicht richtig,
dass wenn sich im gebuchten Fahrplan was ändert, sei es die Abfahrt, Ankunftszeit oder auch nur die Zugnummer erschließt die Zugbindung da der abgeschlossene Vertrag nicht mehr eingehalten werden kann?
Diese Info wurde mir auch schon schriftlich bestätigt.

Zugnummer, an was soll sich die Bindung noch binden, klar.
Abfahrt später, wenn man einen Umstieg nicht mehr schafft, klar
Abfahrt früher, keiner kann verlangen das du früher am Bahnhof bist, klar
Ankunftszeit, hier erst am 20 Minuten Aufhebung der Zugbindung bei der DB

Sinnlosigkeit der Reise geht meiner Meinung nach erst nach 60 Minuten Verspätung am Zielort. Unterbrechung mit Rückreise zwischendrin natürlich möglich. Hier lässt sich ggf. also ein Rückfahrtticket sparen.

Im Detail so eine Sache....

Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 12:08 (vor 1428 Tagen) @ Hansjörg

Werde mich schlau machen und mich hier nochmal melden.

Folgendes Beispiel der DBC gibt VT642 recht...

Invictus, Sonntag, 31.05.2020, 13:22 (vor 1428 Tagen) @ VT642

War kein Problem im Reisezentrum :)

VT642, Dienstag, 02.06.2020, 18:39 (vor 1426 Tagen) @ VT642

- kein Text -

Prima

Power132, Dienstag, 02.06.2020, 18:42 (vor 1426 Tagen) @ VT642

und das Forum hat sich wieder ein ganzes Wochenende gefetzt.

Prima

VT642, Dienstag, 02.06.2020, 19:06 (vor 1426 Tagen) @ Power132

und das Forum hat sich wieder ein ganzes Wochenende gefetzt.

Die Mitarbeiterin hat lediglich die Verbindung in der Reiseauskunft eingegeben um herauszufinden, ob via Berlin ein verkehrsüblicher Weg ist. Anschließend wurde das Ticket mit dem Vermerk "Zugbindung aufgehoben, gültig wahlweise über Berlin oder Hamburg" versehen. Es kann so einfach sein. Reservierungen wurden gleich mit umgebucht.

Tja, da würde ich ja gern noch eine Antwort lesen ...

Der Blaschke, Dienstag, 02.06.2020, 21:22 (vor 1426 Tagen) @ VT642

Huhu.

Die Mitarbeiterin hat lediglich die Verbindung in der Reiseauskunft eingegeben um herauszufinden, ob via Berlin ein verkehrsüblicher Weg ist. Anschließend wurde das Ticket mit dem Vermerk "Zugbindung aufgehoben, gültig wahlweise über Berlin oder Hamburg" versehen. Es kann so einfach sein.

Mein übliches Reden. Aber ich hab ja keine Ahnung.


Schöne Grüße von jörg

Ganz genau !

Garfield_1905, Dienstag, 02.06.2020, 19:07 (vor 1426 Tagen) @ Power132

und das Forum hat sich wieder ein ganzes Wochenende gefetzt.

Genau ! Ein ellenlanger Beitragsbaum, bei dem es dann wie üblich auch wieder teilweise um ganz anderec Dinge ging - und dann das ! :-) Ziemlich genau das habe ich mit diesem Beitrag gemeint: Link

Recht hast du

VT642, Dienstag, 02.06.2020, 19:08 (vor 1426 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

Ganz genau !

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 02.06.2020, 21:43 (vor 1426 Tagen) @ Garfield_1905

und das Forum hat sich wieder ein ganzes Wochenende gefetzt.

So geht's, wenn keiner die Finger still halten kann... Samstag, 30.05.2020, 14:16 schrieb VT642: "Ich versuche am Dienstag mal im Reisezentrum einen "Zugbindung aufgehoben" Stempel und den Vermerk "über Berlin gültig" zu erhalten ;)"

Genau ! Ein ellenlanger Beitragsbaum ... das habe ich mit diesem Beitrag gemeint: Link

Und? So hatte jeder genug Zeit "mitzuwetten", und jetzt wissen wir, wer gewonnen hat.
Und übrigens: Hätten wir am Wochenende was besseres zu tun gehabt?

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