Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee? (Allgemeines Forum)

railan, Augsburg, Sonntag, 21.03.2010, 16:04 (vor 5168 Tagen)
bearbeitet von railan, Sonntag, 21.03.2010, 16:06

Hallo Wissende!

Kürzlich wollte ich mit Frau von Basel nach Augsburg fahren - 1.Klasse wie meistens im Fernverkehr.

In Basel mussten wir feststellen dass dem Zug (IC) 2 Wagen fehlten und einer davon war der 1.Klasse Wagen! Der Zug war knallvoll und der Zugbegleiter meinte, er hätte 18 1.Klasse Plätze (die im Bistrowagen) und die sind alle reserviert.

Bis dato war eine Platzreservierung bei diesen planmäßig mit 72 1.Klasse Sitzplätzen ausgestatten Zug am Montag nie notwendig und da wir nicht einsahen, mit einer gültigen 1.Klasse Fahrkarte die Reise evtl. bis Stuttgart im brechend vollen Gang zu stehen, ging ich zum Reisezentrum und habe um Änderung der zuggebunden Fahrkarte auf die nächste Verbindung gebeten.
Der Dame erklärte ich, dass der Zug statt der planmäßigen 72 nur 18 1.Klasse Plätze hatte. Das hat sie allerdings nicht interessiert. Sie erklärte mir, dass 1.Klasse Plätze vorhanden seien und wenn wir nicht reservieren, sei dies einzig und alleine unsere Schuld. Dass ich nicht davon ausgehen kann, dass die Bahn kurzfristig 75% der planmäßigen Sitzplätze nicht zur Verfügung stellt, ließ sie nicht gelten.
Ironischerweise hing im Reisezentrum direkt hinter ihr die großformatige Werbung „1.Klasse - mehr Platz, mehr Komfort, mehr Service“ oder so ähnlich. Darauf angesprochen verdrehte Sie nur die Augen, was Sie im Laufe des Gesprächs noch öfters tat. So wie dort bin ich bisher als „Komfort-Kunde“ bisher nie behandelt worden!

Nach dem Motto lieber schlecht sitzen als 1.-klassig stehen sind wir dann mit den IRE nach Ulm gefahren und wollten von dort mit ICE xxx um 22.08 Uhr weiter nach Augsburg. Der hatte dann eine Stunde Verspätung weshalb wir auch hier den Nachverkehrszug genommen haben - wieder 10 Euro Fahrpreis verschenkt... und über 90 Minuten später angekommen als mit der ursprünglich geplanten Verbindung.

Hat jemand eine Idee wie die man das ursprüngliche Ticket erstattet bekommen kann? In dem Fahrgastrechte-Formular ist dieser Fall ja praktischerweise nicht vorgesehen, eigene Angaben kann man ja auch keine machen und der E-Mail „Bahn-Comfort-Service“ stellt sich tot.

Danke schon mal

Grüße
Rainer

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

MAPO81, Sonntag, 21.03.2010, 16:19 (vor 5168 Tagen) @ railan

Moin Rainer,

rechtlich hastu keine Chance. Mit dem Kauf der Fahrkarte hastu lediglich ein Recht auf Beförderung. Wenn Du einen sicheren Sitzplatz willst, musstu reservieren.

Dir bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz beim Bahn Comfort Service und/oder Kundendialog.

Viel Erfolg und viele Grüße,
Martin

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 21.03.2010, 16:42 (vor 5168 Tagen) @ railan
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Sonntag, 21.03.2010, 16:43

Der Dame erklärte ich, dass der Zug statt der planmäßigen 72 nur 18 1.Klasse Plätze hatte. Das hat sie allerdings nicht interessiert. Sie erklärte mir, dass 1.Klasse Plätze vorhanden seien und wenn wir nicht reservieren, sei dies einzig und alleine unsere Schuld.

Es gibt AFAIK laut den Beförderungsbedingungen keinen Sitzplatzanspruch, auch nicht in ersten Klasse. Die Antwort ist aber natürlich typisch :-(

[...]

Ironischerweise hing im Reisezentrum direkt hinter ihr die großformatige Werbung „1.Klasse - mehr Platz, mehr Komfort, mehr Service“ oder so ähnlich. Darauf angesprochen verdrehte Sie nur die Augen, was Sie im Laufe des Gesprächs noch öfters tat. So wie dort bin ich bisher als „Komfort-Kunde“ bisher nie behandelt worden!

Werbung != Wirklichkeit. :-(
Die Frau scheint sich bewußt über die zahlreichen Unzulänglichkeit bei der Bahn zu sein, ignoriert es aber in ihrer Machtlosigkeit und versucht die Verantwortung auf die Kunden abzuwälzen. Vielleicht auch deshalb, weil sie in ihrem Verantwortungsbereich keine Möglichkeiten sieht den Kunden entgegenzukommen, ohne selber zum Vorgesetzten zitiert zu werden und/oder Abmahnungen zu riskieren.

Bezüglich Basel:
Ich fuhr kürzlich mit einem IC in der Früh nach Basel und nahm extra diesen Zug und wollte dort in Richtung Zell umsteigen. Der IC blieb auf freier Strecke stehen, es gab keine Ansagen. Der IC kam genau zur Abfahrtzeit der S-Bahn der SBB in Basel an, mit +12. Wir rannten durch die Unterführung und sahen die S-Bahn pünktlich abfahren, keine Chance, sie hatte keine Minute auf die Umsteigegäste gewartet.
Der Herr am Service-Point meinte nur lapidar, daß es erst +60 Geld zurückgeben würde. Ich blieb also auf meinen teuren Fernverkehrsticket zum Normalpreis sitzen und war mit +30 zu spät am Ziel.

Mir geht es nicht darum die Bahn auszunehmen, aber die Fahrgastrechte gehen einfach nicht weit genug. In meinem Fall sollte die Differenz 1:1 zumindest ersetzt werden, da die Leistung nicht erfüllt wurde.
In Deinem Fall die Differenz Fahrpreis 1. Klasse zur 2. Klasse oder falls gewünscht eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug.

Hat jemand eine Idee wie die man das ursprüngliche Ticket erstattet bekommen kann? In dem Fahrgastrechte-Formular ist dieser Fall ja praktischerweise nicht vorgesehen, eigene Angaben kann man ja auch keine machen und der E-Mail „Bahn-Comfort-Service“ stellt sich tot.

Der "Bahn-Comfort-Service" scheint mir vollkommen ausgelastet zu sein. Ich hatte auf meine zahlreichen Beschwerden wochenlang warten müssen, bekam aber doch eine Antwort. Ich wurde zumindest sehr großzügig mit Punkten "entschädigt".

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

kalle.55, Montag, 22.03.2010, 09:55 (vor 5168 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Hallo,

Mir geht es nicht darum die Bahn auszunehmen, aber die Fahrgastrechte gehen einfach nicht weit genug. In meinem Fall sollte die Differenz 1:1 zumindest ersetzt werden, da die Leistung nicht erfüllt wurde.

Was genau möchtest du in diesem konkreten Fall erstattet haben. So wie ich deine Ausführen gelesen habe, 100% des Fahrpreises?

Viele Grüße
Kalle

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 22.03.2010, 10:21 (vor 5168 Tagen) @ kalle.55
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Montag, 22.03.2010, 10:22

Was genau möchtest du in diesem konkreten Fall erstattet haben. So wie ich deine Ausführen gelesen habe, 100% des Fahrpreises?

Nein, ich sprach von der Differenz, war vielleicht etwas mißverständlich :-)
Ich meinte damit die Differenz zwischen Normalpreis Regionalverkehr und Normalpreise Fernverkehr. Das sind halt bis zu 9,50€. Ich hätte auch einen späteren Zug des Nahverkehrs nehmen können (der war pünktlich) und ich wäre auch um die gleiche Zeit angekommen, eine halbe Stunde später.

Erstattung bei überfülltem Zug?

liebe70, Montag, 22.03.2010, 12:20 (vor 5168 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Was genau möchtest du in diesem konkreten Fall erstattet haben. So wie ich deine Ausführen gelesen habe, 100% des Fahrpreises?


Nein, ich sprach von der Differenz, war vielleicht etwas mißverständlich :-)

Ja, ist es in der Tat. Eine Erstattung 1:1 bedeutet für mich, daß man 100% des Fahrpreises wiederhaben will. Daß das nicht geht, dürfte verständlich sein, denn die Beförderung von A nach B fand ja statt.

Ich meinte damit die Differenz zwischen Normalpreis Regionalverkehr und Normalpreise Fernverkehr. Das sind halt bis zu 9,50€. Ich hätte auch einen späteren Zug des Nahverkehrs nehmen können (der war pünktlich) und ich wäre auch um die gleiche Zeit angekommen, eine halbe Stunde später.

Das geht auch nicht. Wer den Fernverkehr nutzt, der muß auch den Fernverkehr bezahlen. Das Problem des verpaßten Anschlusses liegt am Übergang DB - Privatbahn. Sicher ist in deren Vertrag auch ein Warten auf andere EVU vorgesehen, aber dieses wird sich dabei nur um ein paar (2-5) Minuten handeln. Unter der Woche fährt die SBB GmbH dort einen 30-Minuten-Takt. Würde sie da bis zu 10 Minuten warten, käme der gesamte Taktfahrplan durcheinander. Am Wochenende ist es zwar "nur" ein Ein-Stunden-Takt, aber der Effekt ist der Gleiche. Eine längere Wartezeit drückt außerdem gewaltig auf die Pünktlichkeitsquote der SBB GmbH, was letztendlich bei denen zu Einnahmeverlusten durch die ziemlich sicher vorhandene Bonus-/Malus-Regelung führen kann.

In Deinem Fall war das leider Pech.

Im Fall des Threaderstellers sollte ein entsprechend freundlich gehaltener Brief (Mail) an die Kundenbetreuung der DB zumindest eine Erstattung der Differenz 1.Klasse zur 2.Klasse wegen Überfüllung der 1.Klasse und ggf. noch eine weitere angemessene Wiedergutmachung drin sein. Aus welchem Grund die 1.Klasse überfüllt ist, ist hier unerheblich. Der Fakt als solches zählt.

Gruß, Ralf

Erstattung bei überfülltem Zug?

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 22.03.2010, 13:33 (vor 5168 Tagen) @ liebe70

Das geht auch nicht. Wer den Fernverkehr nutzt, der muß auch den Fernverkehr bezahlen.

Ich verstehe das ja schon, aber mit dem Fernverkehr kaufe ich auch eine akzeptable Reisezeit und einen passenden Anschluß. Diese Leistung wurde nicht erbracht und sehe es deshalb als einen Mangel an.

Wenn ich eine Ware kaufe und sich ein Mangel einstellt, habe ich ja auch einige Ansprüche und muß einen Fleck/Loch/Schaden in z.B. einer Hose so nicht hinnehmen. Das gilt selbst bei B-Produkten wie Kauf von Kleidern in einem Secondhand-Laden.
Übertragen auf die Bahnpolitik und den Fahrgastrechten hätte ich bis zu einer gewissen Lochgröße in einer neuen Hose keinen Anspruch auf Umtausch/Minderung des Preises.

Ich habe in meinem Beispiel laut map24 (bei Straßenbenutzung) hin/zurück knapp 147km zurückgelegt, pro Richtung etwa 73km. Der Normalpreis für diese Relation beträgt 39€! Mit meiner BC25 waren es gut 29€. Für die Hinfahrt war ich fast 90min unterwegs, zurück in 53min.
Ich habe die Geschichte einem Autofahrer erzählt und der hat mich nur noch ausgelacht und den Kopf geschüttelt: "Warum fährst Du überhaupt noch mit der Bahn, wenn sowas jede Woche passiert?"
Damit will ich sagen, daß man dieser Bahnpolitik eher nur Fahrgäste verkrault und in die Autos und Flugzeuge treibt.

Das Problem des verpaßten Anschlusses liegt am Übergang DB - Privatbahn. Sicher ist in deren Vertrag auch ein Warten auf andere EVU vorgesehen, aber dieses wird sich dabei nur um ein paar (2-5) Minuten handeln.

Hätte hier ausgereicht. Wir rannten und kamen bei Abfahrt der S-Bahn der SBB auf dem Bahnsteig oben an. Es hätten max. 3min Wartezeit ausgereicht.

[...]

Eine längere Wartezeit drückt außerdem gewaltig auf die Pünktlichkeitsquote der SBB GmbH, was letztendlich bei denen zu Einnahmeverlusten durch die ziemlich sicher vorhandene Bonus-/Malus-Regelung führen kann.

Nun ja, max. +5 fände ich nun nicht lange. Bei vernunftiger Fahrplangestaltung sollten doch auch wenige Minuten wieder reinzufahren sein. Oder sind die Strecken so ausgereizt?

In Deinem Fall war das leider Pech.

Wie so oft, ja leider.

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

railan, Augsburg, Dienstag, 23.03.2010, 07:54 (vor 5167 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich behaupte mal von mir, ein sehr verständnisvoller Mensch zu sein und dass mal was daneben geht, kann man nicht ändern.

Was ich aber nicht verstehe und akzeptiere ist, dass man mich bei offensichtlichem Verschulden oder Unvermögen der Bahn "im Regen" stehen lässt, sich lässig zurücklehnt und zuschaut was der blöde, lästige Kunde jetzt macht.
Eine Umbuchung auf die nächste Verbindung wäre das mindeste, was ich in dem Fall erwarte.
Es steht außer Frage, dass bei planmäßigem Verkehr mit der ausgewiesenen Sitzplatzzahl ein eventueller Stehplatz meine Sache wäre.

Zu Basel:
Dass die S6 nach Zell wartet braucht man nicht erhoffen. Maximal 1 Minute, vermutlich dann, wenn der IRE von Hochrhein leicht verspätet reinkommt.
In Zell ist ja mal ein Tf wegen 5 Minuten Verspätung verprügelt worden...

Netten Brief schreiben mit Reisegutschein-Vorschlag

GUM, Sonntag, 21.03.2010, 18:51 (vor 5168 Tagen) @ railan


Nach dem Motto lieber schlecht sitzen als 1.-klassig stehen sind wir dann mit den IRE nach Ulm gefahren und wollten von dort mit ICE xxx um 22.08 Uhr weiter nach Augsburg. Der hatte dann eine Stunde Verspätung weshalb wir auch hier den Nachverkehrszug genommen haben - wieder 10 Euro Fahrpreis verschenkt... und über 90 Minuten später angekommen als mit der ursprünglich geplanten Verbindung.

Hat jemand eine Idee wie die man das ursprüngliche Ticket erstattet bekommen kann? In dem Fahrgastrechte-Formular ist dieser Fall ja praktischerweise nicht vorgesehen, eigene Angaben kann man ja auch keine machen und der E-Mail „Bahn-Comfort-Service“ stellt sich tot.

Danke schon mal

Grüße
Rainer

Ich würde einen netten, verständnisvollen Brief an die Servicemitarbeiter schreiben. Dort detailliert beschreiben, was passiert ist, welche Mehrkostern entstanden sind und dann um einen entsprechenden Reisegutschein bitten.

Mit rechtlicher Auseinandersetzung kommt man in diesem Fall wahrscheinlich nicht weiter, denn die Konfrontation ist hier der falsche Weg. Außerdem bekommt der Service wohl jeden Tag Hunderte solcher Briefe, die meisten im Ton unterirdisch.

Also Kulanz versuchen und um einen Reisegutschein bitten, der z. B. 10 Euro höher als die Mehrkosten ist. Das müßte dann funktionieren. Von einer Presseaktion rate ich ab, es sei denn, es wurde ein wirklich bedeutender Termin verpasst.

Und komplett OT: Bei der nächsten Wahl mal überlegen, welche Partei FÜR die Bahn und welche GEGEN die Bahn agiert.

Hoffe hilft weiter und kannst ja mal im Forum schreiben, was rausgekommen ist.

Netten Brief schreiben mit Reisegutschein-Vorschlag

Tommyboy, OWL, Sonntag, 21.03.2010, 22:43 (vor 5168 Tagen) @ GUM

Hallo,

auch ich würde einen Brief an den Comfort-Service oder ggf. auch an den Kundendialog schicken. Oder beides.
Der Kundendialog antwortete kürzlich auch erstaunlich schnell, innerhalb einer Woche habe ich meine fehlerhafte Reservierung erstattet bekommen und im Begleitschreiben wurde sogar auf den Inhalt meines Anschreibens eingegangen, ohne dass nur Textbausteine verwandt wurden.

In deinem Fall wäre es günstig gewesen, sich das Fehlen eines A-Wagens vom Zub bestätigen zu lassen. Aber wie schon erwähnt - so etwas erlebt man leider immer wieder bei der DB, rechtlich ist da wenig zu machen. Anders wäre es, wenn überhaupt kein A-Wagen gelaufen wäre. Natürlich ist verständlich, dass der Ärger dann schnell aufsteigt.

Ich hatte neulich auch erst wieder so einen Fall: eine NP-Fahrkarte sollte umgetauscht werden, genau einen Tag vor Gültigkeitsbeginn. Im Bahnhof A waren gerade die Systeme ausgefallen, also keine Erstattung möglich. Im Bahnhof B war gerade Mittagspause, nach 'ner halben Stunde Wartezeit erklärte mir der MA, die FK könne er nicht zurücknehmen, das müsste ich bei der Verkaufsstelle tun, bei der ich sie gekauft habe. Auf meine Anmerkung, dass dies eine Agentur sei, die jetzt geschlossen habe und auf das nahende Anbruchsdatum angesprochen (= 15 Euro Stornogebühr) zuckte er nur mit den Schultern. Im Bahnhof C war die MA nicht in der Lage, die FK mithilfe der Auftragssuche zu finden und zu stornieren. Als ich sie darauf hinwies, dass eine Erstattung nach den BB möglich sein müsse und ich mir andernfalls 15 Euro Gebühr ans Bein binden müsse wurde sie frech und meinte, dann müsse ich eben meine Normalpreis-Karten demnächst erst kurz vor Abfahrt kaufen. Im Bahnhof D war die Erstattung dann innerhalb von 2 Minuten erledigt. Wie gut, dass ich gerade Semesterferien habe und eine Semesterticket dazu. Und gerne Bahn fahre....

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Netten Brief schreiben mit Reisegutschein-Vorschlag

JanKrohn, Vaals (NL), Sonntag, 21.03.2010, 23:26 (vor 5168 Tagen) @ Tommyboy

Ich hatte neulich auch erst wieder so einen Fall: eine NP-Fahrkarte sollte umgetauscht werden, genau einen Tag vor Gültigkeitsbeginn. Im Bahnhof A waren gerade die Systeme ausgefallen, also keine Erstattung möglich. Im Bahnhof B war gerade Mittagspause, nach 'ner halben Stunde Wartezeit erklärte mir der MA, die FK könne er nicht zurücknehmen, das müsste ich bei der Verkaufsstelle tun, bei der ich sie gekauft habe. Auf meine Anmerkung, dass dies eine Agentur sei, die jetzt geschlossen habe und auf das nahende Anbruchsdatum angesprochen (= 15 Euro Stornogebühr) zuckte er nur mit den Schultern. Im Bahnhof C war die MA nicht in der Lage, die FK mithilfe der Auftragssuche zu finden und zu stornieren. Als ich sie darauf hinwies, dass eine Erstattung nach den BB möglich sein müsse und ich mir andernfalls 15 Euro Gebühr ans Bein binden müsse wurde sie frech und meinte, dann müsse ich eben meine Normalpreis-Karten demnächst erst kurz vor Abfahrt kaufen. Im Bahnhof D war die Erstattung dann innerhalb von 2 Minuten erledigt. Wie gut, dass ich gerade Semesterferien habe und eine Semesterticket dazu. Und gerne Bahn fahre....

In einem ähnlichen Fall habe ich bereits im Bahnhof A auf der Fahrkarte mit Unterschrift und Stempel bestätigen lassen, dass sie nicht umgetauscht wird, und das ganze dann mit einem netten Brief an den Kundendialog geschickt.

Inkompetenz muss man sich nun wirklich nur ein mal antun, und nicht noch Zeit und Energie drauf verschwenden, am Bahnhof B, C... ähnliches zu erleben.

Der Gutschein, der als Reaktion kam, war dann sogar ein wenig höher als der Fahrkartenwert.

Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Ein Feedback an die EU!

bigbug21, Stuttgart, Sonntag, 21.03.2010, 18:55 (vor 5168 Tagen) @ railan

Hallo Rainer,

unabhängig von allem, was du sonst noch unternimmst, kann ich dir empfehlen, ein allgemeines Feedback an das Verkehrsdirektorat der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/transport/contact/index_en.htm# zu schicken. Dort interessiert man sich sehr für konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der EG-Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr.

Viele Grüße
Peter

--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten

Interessante Frage

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Montag, 22.03.2010, 10:43 (vor 5168 Tagen) @ railan
bearbeitet von Oscar (NL), Montag, 22.03.2010, 10:43

Hallo railan,


interessante Frage.
Bei uns gilt Erstattung schon ab 30 Minuten (das sind in der Randstad aber schon 2 Takte).

Ich reise Utrecht-Venlo mit Umstieg in Eindhoven. Drei fast ähnliche Situationen:

1. IC Utrecht-Eindhoven dermaßen verspätet, dass ich meinen Anschluß verpasse.
2. IC Utrecht-Eindhoven pünktlich, aber IC Eindhoven-Venlo so rappelvoll, dass man nicht mehr reinkommt.
3. IC Utrecht-Eindhoven pünktlich, aber IC Eindhoven-Venlo so rappelvoll, dass man kaum noch reinkommt.

Wenn der nächste IC Eindhoven-Venlo sein Ziel 1 Minute zu spät erreiche, habe ich also 31 Minuten verloren.
Ich bekomme aber wohl nur in Fall 1 mein Geld zurück.
Fall 2 durfte von Kulanz abhängig sein (wenig Chance), Fall 3 definitiv nicht.


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Danke für die Tipps und Meinungen

railan, Augsburg, Dienstag, 23.03.2010, 07:39 (vor 5167 Tagen) @ railan

Zu gegebener Zeit werde ich dann berichten was daraus geworden ist.
Dass sich der "Comfort-Service" tot stellt hatte ich ja schon geschrieben.

Mir geht's auch nicht um das Ausnehmen der Bahn sondern einzig und allein um die Erstattung der durch das Verschulden oder Verhalten der Bahn ungenutzten Fahrkarte.
Was mich immer wieder ärgert, dass ganz lässig Geld für nicht erbrachte Leistungen abgegriffen wird. Ein Kino verkauft auch keine Karten mehr, wenn es voll ist.

Wie Graukärtchenfahrer ging es uns am Ende der Odyssee ja auch noch. ICE-Ticket von Ulm nach Augsburg gekauft. ICE > 60 Minuten verspätet (dann ganz ausgefallen) - ergo ICE bezahlt und RE gefahren, denn der nächste ICE war auch schon mit 20-30 Min. angekündigt....

Bis dann
Rainer

Danke für die Tipps und Meinungen

Matze86, München, Dienstag, 23.03.2010, 08:59 (vor 5167 Tagen) @ railan

Was mich immer wieder ärgert, dass ganz lässig Geld für nicht erbrachte Leistungen abgegriffen wird. Ein Kino verkauft auch keine Karten mehr, wenn es voll ist.

Wenn im Kino kurzfristig etwas kaputt geht, sodass keine Vorführung stattfinden kann, man dadurch in einen (zufälligerweise) kleineren Saal umquartieren muss und man vorher alle Plätze verkauft hat, hast du die gleiche Situation...

Danke für die Tipps und Meinungen

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 23.03.2010, 09:34 (vor 5167 Tagen) @ Matze86

Aber es gibt dann sofort das Geld zurück, in bar. Oder eine Freikarte und je nach Kino als "Entschädigung" noch Popcorn oder ähnliches :-)

Danke für die Tipps und Meinungen

railan, Augsburg, Dienstag, 23.03.2010, 09:37 (vor 5167 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von railan, Dienstag, 23.03.2010, 09:38

Wenn im Kino kurzfristig etwas kaputt geht, sodass keine Vorführung stattfinden kann, man dadurch in einen (zufälligerweise) kleineren Saal umquartieren muss und man vorher alle Plätze verkauft hat, hast du die gleiche Situation...

Eben nicht.
Dann bekomme ich ein Ticket für die nächste Vorstellung (das habe ich im Reisezentrum ohne Erfolg versucht) oder ich bekomme den Eintrittspreis erstattet und mehr will ich nicht.
Nur ich habe für die Strecke 2x bezahlt und statt gemütlich im 1.Klasse Fernzug auch noch die Fahrt im IRE Schüttler und RB erlebt.

Danke für die Tipps und Meinungen

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Dienstag, 23.03.2010, 10:33 (vor 5167 Tagen) @ railan

[OT]Da hattest du aber Glück, das nur 2 Wagen gefehlt haben. Kann mich erinnern, vor kurzem einen "IC" mit 4 Wagen von Basel nach Nürnberg fahren zu drürfen. Rein Zweitklassig. Niemand sah sich in der Lage, da was dran zu ändern. Wenn dieser Zug ausgefallen wäre, wäre allen besser gedient gewesen....[/OT]

Wenn du irgendwie nachweisen kannst, mit welchen Zügen du gefahren bist, müßte man dir den Unterschiedsbetrag zw. Gebucht und Gefahren erstatten. Das an jenem Tag nur ein 1.Klasse Wagen am Zug war, ist noch wochenlang später nachvollziehbar-wenn man will ;)

Aber wie die Vorredner schon gesagt haben, versuchs mal auf die Kulanzschiene. Und immer schon freundlich bleiben. Damit erreicht man oft mehr, als mit der Holterdiepolter Masche. Und rechne damit, das es etwas dauert, bis du Antwort bekommst. Durch das Drama mit den ausgefallenen/ausfallenden ICE hat der Kundendialog momentan richtig gut zu tun....

Viel Glück.

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 24.03.2010, 12:51 (vor 5166 Tagen) @ railan

Kürzlich wollte ich mit Frau von Basel nach Augsburg fahren - 1.Klasse wie meistens im Fernverkehr.

In Basel mussten wir feststellen dass dem Zug (IC) 2 Wagen fehlten und einer davon war der 1.Klasse Wagen! Der Zug war knallvoll und der Zugbegleiter meinte, er hätte 18 1.Klasse Plätze (die im Bistrowagen) und die sind alle reserviert.

Zumal ich es eine Frechheit finde, die Sitzplätze im ARkimbz als 1. Klasse-Plätze auszugeben. Da sitzt man ja in so manchem Regionalzug in der 2. Klasse (z.B. n-Wagen) bequemer. Und die redesignten Aimz-Wagen beim SH-Express sind auch um einiges ansehnlicher.

Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee?

Burkhard, Mittwoch, 24.03.2010, 12:56 (vor 5166 Tagen) @ Ludo

Zumal ich es eine Frechheit finde, die Sitzplätze im ARkimbz als 1. Klasse-Plätze auszugeben.

An der Stelle merkt man mal wieder, wie subjektiv solche Einschätzungen sind.

Ich sitze sehr gerne im 1. Klasse-Bereich vom Bistowagen - sowohl im Großraum, wie auch im Abteil.

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