Fahrgastrechte über mehrere Zeitkarten kombinieren (Fahrkarten und Angebote)

bers, Sonntag, 03.03.2019, 21:35 (vor 1882 Tagen)
bearbeitet von bers, Sonntag, 03.03.2019, 21:35

Tag zusammen,
Ich habe ein MAXX-Ticket des VRN. Einmal pro Jahr bekomme ich automatisch eine neue Plastik-Karte, die ein Jahr lang gültig ist.
Die Abteilung Fahrgastrechte sagt mir nun, Verspätungen aus verschiedenen Zeiträumen (= verschiedenen Plastikkarten) könnten nicht kombiniert werden - sprich, Entschädigungen für zwei Verspätungen aus Zeitraum 1 können nicht ausbezahlt werden, da nur 2 x 1,50€ < 4€. Obwohl in Zeitraum 2 schon eine Verspätung angefallen ist, die ich problemlos dazulegen könnte.

Der Grund: Es handele sich um zwei verschiedene Beförderungsverträge. (Dem stimme ich intuitiv nicht zu - für mich verlängert sich stattdessen der bestehende Vertrag.)

Ist das richtig so? Wo kann ich etwas handfestes dazu nachlesen? In der EU-Verordnung habe ich nichts dazu gefunden.

Fahrgastrechte über mehrere Zeitkarten kombinieren

sibiminus, Sonntag, 03.03.2019, 22:58 (vor 1882 Tagen) @ bers

Hallo,

Einmal pro Jahr bekomme ich automatisch eine neue Plastik-Karte, die ein Jahr lang gültig ist.

Ich glaube das ist der springende Punkt.

Die Abteilung Fahrgastrechte sagt mir nun, Verspätungen aus verschiedenen Zeiträumen (= verschiedenen Plastikkarten) könnten nicht kombiniert werden

Die Entscheidung erscheint mir richtig...

Der Grund: Es handele sich um zwei verschiedene Beförderungsverträge. (Dem stimme ich intuitiv nicht zu - für mich verlängert sich stattdessen der bestehende Vertrag.)

... aber die Begründung falsch.

Wo kann ich etwas handfestes dazu nachlesen? In der EU-Verordnung habe ich nichts dazu gefunden.

Abschnitt 3 des VRN-Tarifs (Besondere Regelungen im Eisenbahnverkehr) regelt im Absatz 8 Folgendes:

Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Min. erlitten hat. [...] Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag zusammen höher als 3,99 € ist und die Entschädigungsforderungen bei Monatskarten und Zeitkarten mit kürzerer Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitkarte eingereicht werden. Bei Zeitkarten mit längerer Geltungsdauer erfolgt die Entschädigungszahlung jeweils auf Antrag, wenn die gesammelten Entschädigungsansprüche den Betrag von mind. 4,00 € erreichen. Der Entschädigungsbetrag wird auf maximal 25 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises begrenzt.

Ich lese daraus eine Begrenzung des Anspruchs auf die jeweilige Gültigkeit der Zeitkarte, sprich einen Ausschluss des Übertrags vom einen aufs nächste Vertragsjahr. Aber das ist nur eine Interpretation aus der Ferne.

Grüße

Das mit den 25% ist aber nett

Höllentalbahn, Montag, 04.03.2019, 01:42 (vor 1882 Tagen) @ sibiminus

Sind das sonst nicht immer nur 10% ?

Das mit den 25% ist aber nett

sibiminus, Montag, 04.03.2019, 01:51 (vor 1882 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von sibiminus, Montag, 04.03.2019, 01:55

Also die mir bekannten Verbünde haben die gleiche Regel wie hier vorliegend der VRN und auch die Bahncard 100/DB-Zeitkarten: mehr als ein Viertel gibt's nicht erstattet.

Das mit den 25% ist aber nett

bers, Montag, 04.03.2019, 08:19 (vor 1882 Tagen) @ Höllentalbahn

Sind das sonst nicht immer nur 10% ?

Ich kenne nur die 25%. Weiteres Beispiel:

Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahrkartenpreises entschädigt.

http://www.fahrgastrechte.info/fileadmin/pdfs_bef/sonstige_tarife/141015_Musterbed_FGR_...

Fahrgastrechte über mehrere Zeitkarten kombinieren

bers, Montag, 04.03.2019, 08:43 (vor 1882 Tagen) @ sibiminus

Hallo,

Einmal pro Jahr bekomme ich automatisch eine neue Plastik-Karte, die ein Jahr lang gültig ist.


Ich glaube das ist der springende Punkt.

Ja, dazu passt:

Geltungsdauer 1 Jahr, beginnend mit dem Wunschmonat bzw. ab Schuljahresbeginn

https://www.vrn.de/tickets/ticketuebersicht/schuelerjahreskarten/maxx/index.html

Merkwürdig, weil man das Ticket monatlich bezahlt, nach dem ersten Jahr ohne Aufpreis monatlich kündigen kann und monatlich an Preiserhöhungen teilnimmt. Aber nach den von Dir zitierten Regeln will ich mal die Füße still halten: Da sie auf Zeitfahrkarten und nicht Beförderungsverträge abstellt, wäre ich mit meiner monatlichen Interpretation der (theoretisch) schlechter dran.

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