Verspätung ; alternative Verbindung und FGR (Allgemeines Forum)
jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:15 (vor 1892 Tagen)
Hallo, folgende Situation:
Zug über 1 Stunde verspätet, es gibt aber Alternativen, wo man früher am Ziel ist. Da ich keine Reservierung für die Alternative habe, Frage: Gibt es die Entschädigung trotzdem oder bin ich verpflichtet, die Alternative (mit Umsteigen, niedrigere Kategorie..) zu nutzen ?
Zugbindung ist aufgehoben
Norddeich, Freitag, 22.02.2019, 13:35 (vor 1892 Tagen) @ jotxl
bearbeitet von Norddeich, Freitag, 22.02.2019, 13:36
Zug über 1 Stunde verspätet, es gibt aber Alternativen, wo man früher am Ziel ist. Da ich keine Reservierung für die Alternative habe, Frage: Gibt es die Entschädigung trotzdem oder bin ich verpflichtet, die Alternative (mit Umsteigen, niedrigere Kategorie..) zu nutzen ?
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kannst du grundsätzlich frei entscheiden, ob du lieber mit einem anderen Zug oder mit dem gebuchten fahren möchtest.
FGR wenn keine Nutzung der alternativen Verbindung.
jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:41 (vor 1892 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:42
Danke Euch, das ist mir schon klar. Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.
FGR wenn keine Nutzung der alternativen Verbindung.
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 22.02.2019, 13:45 (vor 1892 Tagen) @ jotxl
Danke Euch, das ist mir schon klar. Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.
Wenn du auf den verspäteten Zug wartest darfst du auch eine Entschädigung Fordern du bist ja nunmal zu spät angekommen - so ist eben die Regel :)
Wäre dann nur blöd für dich wenn der Zug seine Verspätung auf 45 Minuten Reduziert - dann gibts nix.
(Aber wie bekommt man dann die Reservierung zurück?)
Southwest Chief, Samstag, 23.02.2019, 13:53 (vor 1891 Tagen) @ jotxl
Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.
Ja.
Du bist nicht verpflichtet, einen anderen als den gebuchten Zug zu nehmen.
Nimmst du den anderen und kommst pünktlich an, gibt es natürlich keine Entschädigung.
(Aber wie bekommt man dann die Reservierung zurück?)
Wie FGR auch. Abgeben, Einschicken, whatever...
musicus, Samstag, 23.02.2019, 15:46 (vor 1891 Tagen) @ Southwest Chief
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