Verspätung ; alternative Verbindung und FGR (Allgemeines Forum)

jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:15 (vor 1892 Tagen)

Hallo, folgende Situation:

Zug über 1 Stunde verspätet, es gibt aber Alternativen, wo man früher am Ziel ist. Da ich keine Reservierung für die Alternative habe, Frage: Gibt es die Entschädigung trotzdem oder bin ich verpflichtet, die Alternative (mit Umsteigen, niedrigere Kategorie..) zu nutzen ?

Verspätung ; alternative Verbindung und FGR

rainman51, Paderborn, Freitag, 22.02.2019, 13:20 (vor 1892 Tagen) @ jotxl

Nutzen kannst du die Verbindung.

Allerdings gibt es keine Entschädigung, wenn du nicht später ankommst,
Wieso auch?

Zugbindung ist aufgehoben

Norddeich, Freitag, 22.02.2019, 13:35 (vor 1892 Tagen) @ jotxl
bearbeitet von Norddeich, Freitag, 22.02.2019, 13:36

Zug über 1 Stunde verspätet, es gibt aber Alternativen, wo man früher am Ziel ist. Da ich keine Reservierung für die Alternative habe, Frage: Gibt es die Entschädigung trotzdem oder bin ich verpflichtet, die Alternative (mit Umsteigen, niedrigere Kategorie..) zu nutzen ?

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kannst du grundsätzlich frei entscheiden, ob du lieber mit einem anderen Zug oder mit dem gebuchten fahren möchtest.

FGR wenn keine Nutzung der alternativen Verbindung.

jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:41 (vor 1892 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von jotxl, Freitag, 22.02.2019, 13:42

Danke Euch, das ist mir schon klar. Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.

FGR wenn keine Nutzung der alternativen Verbindung.

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 22.02.2019, 13:45 (vor 1892 Tagen) @ jotxl

Danke Euch, das ist mir schon klar. Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.

Wenn du auf den verspäteten Zug wartest darfst du auch eine Entschädigung Fordern du bist ja nunmal zu spät angekommen - so ist eben die Regel :)

Wäre dann nur blöd für dich wenn der Zug seine Verspätung auf 45 Minuten Reduziert - dann gibts nix.

FGR wenn keine Nutzung der alternativen Verbindung.

Hansjörg, Freitag, 22.02.2019, 13:54 (vor 1892 Tagen) @ jotxl

Natürlich musst du die Alternative nicht nutzen. Woher sollst Du die auch kennen? Du bist ja nicht verpflichtet ein Fahrplan aller Züge mitzuführen.

(Aber wie bekommt man dann die Reservierung zurück?)

Southwest Chief, Samstag, 23.02.2019, 13:53 (vor 1891 Tagen) @ jotxl

Die Frage ist ja, bekomme ich die Entschädigung, wenn ich diese Alternative nicht nutze und eben den stark verspäteten Zug nehme, für den ich ja die Reservierung habe.

Ja.

Du bist nicht verpflichtet, einen anderen als den gebuchten Zug zu nehmen.

Nimmst du den anderen und kommst pünktlich an, gibt es natürlich keine Entschädigung.

(Aber wie bekommt man dann die Reservierung zurück?)

Wie FGR auch. Abgeben, Einschicken, whatever...

musicus, Samstag, 23.02.2019, 15:46 (vor 1891 Tagen) @ Southwest Chief

- kein Text -

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum