Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.07.2008, 17:39 (vor 5754 Tagen)

Hallo,

sorry, wenn ich nochmal nachhake, aber am Bahnhof, besonders bei Station&"Service", bekomme ich leider keine vernünftige Antwort, vielleicht habt Ihr schon Erfahrungen gesammelt, auch die BC 100 Nutzer:
Ich habe mich erkundigt, ob man bei Nutzung des Deutschlandpasses Entschädigungen im Verspätungsfall bekommen kann. Am Service Point in einer großen Stadt im Rheinland ;-) meinten sie, ich könne so etwas grundsätzlich nicht bekommen mit der Begründung: "Sie haben ja keinen Zug gebucht sondern können ja jeden beliebigen nehmen. Wenn der eine verspätet ist fahren Sie doch einfach mit dem nächsten!"

Eine supertolle Begründung, oder? Wie ist denn die Regelung bei der BC 100? Bekommt man da ab 61 Minuten nicht pauschal 10 Euro als Gutschein (einzulösen z.B. als Sprinter-Aufpreis, Schlafwagen-Aufpreis etc.)? Muss man sich zwingend im verspäteten Zug die Verspätung bescheinigen lassen? Oder kann man, ggf. auch einige Tage später, zum Service-Point gehen und sagen, man sei mit diesem oder jenen Zug gefahren und bekommt die Entschädigung auch im Nachhinein? Das Personal dort müsste doch prüfen können, ob die Verspätung tatsächlich vorlag.
Dagegen würde natürlich sprechen, dass man sich dann als BC 100 Besitzer durch gelegentliche Blicke ins RIS stark verspätete Züge heraussuchen könnte und behauptet, damit gefahren zu sein. Das kann das Personal natürlich nicht prüfen.

Wenn auf einer Linie stündlich ein Zug Richtung Ziel verkehrt und der verspätete (benutzte) Zug vom pünktlichen nach einer Stunde überholt wird: kann die Entschädigung auch aus diesem Grunde versagt werden mit der Begründung, man habe ja in den Folgezug umsteigen können, der das Ziel dann "pünktlich" (bzw. mit 59 oder 60 Minuten Verspätung) erreicht hätte?

Mein Verdacht ist jedenfalls, dass man versucht hat, mich mit irgendeiner Ausrede abzuspeisen um sich sowohl Gutscheine wie auch Arbeit zu sparen.

Wenn mich da jemand aufklären könnte wäre ich sehr dankbar. ;-)

Gruß
Tommyboy

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

BC-100, Sonntag, 27.07.2008, 17:52 (vor 5754 Tagen) @ Tommyboy

Wie ist denn die Regelung bei der BC 100? Bekommt man da ab 61 Minuten nicht >pauschal 10 Euro als Gutschein (einzulösen z.B. als Sprinter-Aufpreis, >Schlafwagen-Aufpreis etc.)?

Ja, bekommt man bei BC 100 - hab mir erst gestern so nen Gutschein abgeholt weil der ICE 610 nach Köln 2,5 Std. Verspätung hatte...... :-(

Muss man sich zwingend im verspäteten Zug die Verspätung bescheinigen lassen?

In meinem Falle habe ich den Zugbegleiter auf die Entschädigung angesprochen, er hat mir daraufhin noch im Zug so ein Antragsformular für den Gutschein ausgehändigt.

Allerdings sollte das auch klappen ohne Bestätigung des Zugbegleiters, wenn man sich sofort nach (verspäteter) Ankunft an den Service Point wendet. So geschehen heute, nachdem auf der Rückfahrt aus Köln der CNL über 1 Std. Verspätung hatte - der Herr am Service Point hätte den Gutschein grdsl. schon rausgerückt - allerdings in diesem Falle nicht, weil der CNL 2 Std. Verspätung hätte haben müssen, das war mir bislang nicht bewusst ;-)

Kann mir aber nicht vorstellen dass das ohne Bestätigung vom Zugbegleiter klappt, wenn du dich erst einige Tage später an den Service Point wendest......

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Burkhard, Sonntag, 27.07.2008, 18:03 (vor 5754 Tagen) @ BC-100

Kann mir aber nicht vorstellen dass das ohne Bestätigung vom Zugbegleiter klappt, wenn du dich erst einige Tage später an den Service Point wendest......

Dazu schreibt die Bahn selbst:

Sie erhalten sofort im Zug oder innerhalb der zwei Folgetage am DB Service Point und im DB Reisezentrum eine Gutscheinkarte, auf der die Verspätung dokumentiert wird.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.07.2008, 18:51 (vor 5754 Tagen) @ Burkhard

Dazu schreibt die Bahn selbst:

Sie erhalten sofort im Zug oder innerhalb der zwei Folgetage am DB Service Point und im DB Reisezentrum eine Gutscheinkarte, auf der die Verspätung dokumentiert wird.


Hallo,

wo findet sich diese Info genau? Wobei man daraus ja schließen könnte, dass man in ein beliebiges (!) RZ/Service-Point (nicht nur dort, wo man ausgestiegen ist) innerhalb von 2 Tagen gehen kann. Davon, dass eine solche Bestätigung aus dem Zug vorliegen muss steht dort nichts, also ist sie nicht nötig? Also einfach hingehen und sagen: "Ich bin am ... mit dem Zug von X nach Y gefahren und der Zug war etwa XX Minuten zu spät in der Ankunft. Könnte ich bitte eine Bestätigung haben?"

Gruß
Tommyboy

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

BC-100, Sonntag, 27.07.2008, 19:00 (vor 5754 Tagen) @ Tommyboy

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

liebe70, Sonntag, 27.07.2008, 19:00 (vor 5754 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von liebe70, Sonntag, 27.07.2008, 19:04

wo findet sich diese Info genau? Wobei man daraus ja schließen könnte, dass man in ein beliebiges (!) RZ/Service-Point (nicht nur dort, wo man ausgestiegen ist) innerhalb von 2 Tagen gehen kann. Davon, dass eine solche Bestätigung aus dem Zug vorliegen muss steht dort nichts, also ist sie nicht nötig? Also einfach hingehen und sagen: "Ich bin am ... mit dem Zug von X nach Y gefahren und der Zug war etwa XX Minuten zu spät in der Ankunft. Könnte ich bitte eine Bestätigung haben?"

Probier es mal. Die Damen und Herren im Reisezentrum können nach meinem Wissensstand im minutengenauen RIS nachsehen, bzw. werden die Transportleitungen anrufen. Letztere haben sowieso Zugriff auf das minutengenaue RIS. Falls Du denen also was vorflunkern willst... ;-)

Noch ein Nachtrag:

In den BB Bahn steht zum Sonderangebot "Deutschland-Pass" dieses:

Bedingungen für das Aktionsangebot „Deutschland-Pass“
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, ausgenommen Nrn. 8 und 9, die Beförderungsbedingungen für den Anstoßverkehr und die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtreisezügen (BB NZ), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.

Und aus den nachfolgend aufgeführten Bedingungen steht nichts, daß die Kundencharta nicht gilt. Allerdings steht auch nichts davon, wie hoch der Entschädigungsanspruch ist.

Gruß, Ralf

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Burkhard, Sonntag, 27.07.2008, 19:27 (vor 5754 Tagen) @ liebe70

Probier es mal. Die Damen und Herren im Reisezentrum können nach meinem Wissensstand im minutengenauen RIS nachsehen

Wobei das Reisezentrum einen in der Regel an der ServicePoint zur Ausstellung des Gutscheins verweist. Das ist nervig, weil man sich dann zwei Mal anstellen muss...

@Liebe70

RBG, Sonntag, 27.07.2008, 20:01 (vor 5754 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von RBG, Sonntag, 27.07.2008, 20:03

Hi,

ne die MA im RZ haben nur die Möglichkeit über die RIS-Infoplattform im BahnNet, das andere was es gibt, wäre das IRIS, was aber nur für S&S ist, die MA im RZ haben sich aber oftmals die Zugangsdaten "erschlichen", sei es bei Bekannten Service-MA, Serive-Team-Chefs etc...
Ok, im Prinzip is dagegen nix einzuwenden, aber an Tagen wie Kyrill wo jeder Büro-MA da reinschaute, bricht das System zusammen....

Aber die RIS-Infoplattform is meiner Meinung nach eh besser, da stehen oftmals bessere Informationen bereit als im IRIS (z.B. Angaben zum Betriebsprogramm welches gefahren wird, wobei in IRIS nur "Fahren nach Betriebsprogramm" drinsteht, sofern sich ein MA dazu bequemt hat, das auch da hinzuschreiben !

Achso , und MA im RZ haben i.d.R. auch keine Nummer der TP, was auch widerrum nicht der Info-Kette entsprechen würde....
Alles eigentlich scheiße....

Selbst der MA am Point, muss erst die 3-S-Zentrale anrufen , die wiederrum bei der TP anruft und dann Retour !

@Liebe70

RBG, Sonntag, 27.07.2008, 20:14 (vor 5754 Tagen) @ RBG

Anmerkung:

Der Point will selten was von der TP, aber es gibt Tage und Situationen wo es nötig ist, und auch schnelle Entscheidungen angebracht sind... Leider klappt das nicht, auch bedingt durch den Umweg über die 3-S.

Ansonsten:

Gutschein Ausgabe durch Zub oder Point, aber es sind auch im RZ Gutscheinkarten vorhanden. Ok auch das ist schwachsinn : MA RZ gibt GK aus, der Kd füllt die aus, gibt dem MA RZ diese zurück , stempelt usw... und dann wird der Gutschein ausgehändigt....^^
Naja so is das .... der tägliche Irrsinn mit dem man sich als MA rumschlagen muss...

Es könnt alles leichter sein :)

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 22:35 (vor 5754 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 22:36

Hallo,

gut rausgesucht aus den Beförderungsbedingungen, genau in dem Absatz steht ja, daß es nichts gibt, denn die Regelung über den Erstattungsanspruch sind im Absatz 9 der Bedingungen geregelt.

Somit hat die Bahn sie für den Deutschland-Pass ausgeschloßen, für den BC100 ist sie jedoch erhältlich:

"3.10 Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
Für Inhaber einer Mobility BahnCard 100 gilt Nr. 9.1.4 BB Personenverkehr mit der Maßgabe,
dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis von Zügen der Produktklassen
ICE oder IC/EC eine Entschädigung in Höhe von 10 €, Inhaber einer Mobility BahnCard 100
First eine Entschädigung in Höhe von 15 € erhalten."

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 27.07.2008, 22:37 (vor 5754 Tagen) @ Inspector71

Somit hat die Bahn sie für den Deutschlandpass ausgeschloßen, für den BC100 ist sie jedoch erhältlich:

Wieso? Sie hat nur nicht geregelt, wie viel es gibt.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 22:46 (vor 5754 Tagen) @ Fabian318

Also der Anspruch ergibt sich aus folgenden Punkten der Beförderungsbedingungen:

"9.1.1 Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende (i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen, (ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder (iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen. Die Rück- oder Weiterbeförderung kann für bestimmte Züge aus betrieblichen oder für die Sicherheit des Betriebes notwendigen Gründen ausgeschlossen werden.

9.1.2 Das Verkehrsunternehmen haftet dem Reisenden für den Schaden im nachbezeichneten Umfang, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall oder Verspätung des Zuges oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis um 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine solche Fortsetzung nicht zumutbar ist. Die Entschädigung umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten. Sofern dies preisgünstiger und zumutbar ist, kann ein anderes Verkehrsmittel auf Kosten des Verkehrsunternehmens benutzt werden. Alternativ kann der Reisende die Ansprüche nach Nr. 9.1.1 geltend machen."

Die Höhe des Anspruchs wird dann in 9.1.3 und 9.1.4 geregelt, beim Deutschland-Pass ist jedoch der gesamte Absatz 9 ausgeschloßen, also gibt es keine Erstattung.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 27.07.2008, 22:55 (vor 5754 Tagen) @ Inspector71

Wo steht, dass Nr. 8 und 9 der BB Bahn ausgeschlossen sind?

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 23:08 (vor 5754 Tagen) @ Fabian318

In den bereits zitierten Bedingungen zum Deutschland-Pass:

"Bedingungen für das Aktionsangebot „Deutschland-Pass“
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, ausgenommen Nrn. 8 und 9, die Beförderungsbedingungen für den Anstoßverkehr und die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtreisezügen (BB NZ), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt."

Obwohl, wenn man es genau betrachtet, könnte man argumentieren, daß damit die Nummern 8 und 9 der Bedingungen für den Fahrkartenverkauf im Internet gemeint sind. Also wird entweder die Fahradbeförderung und die Erstattung ausgeschlossen oder der Verkauf von Online- und Handytickets...

Bin jetzt erstmal verwirrt über den Punkt, könnte tatsächlich dazu dienen, auf einem nicht gerade einsichtigen Weg den Kauf des Deutschland-Pass als Online- oder Handyticket auszuschließen.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 27.07.2008, 23:19 (vor 5754 Tagen) @ Inspector71

Obwohl, wenn man es genau betrachtet, könnte man argumentieren, daß damit die Nummern 8 und 9 der Bedingungen für den Fahrkartenverkauf im Internet gemeint sind. Also wird entweder die Fahradbeförderung und die Erstattung ausgeschlossen oder der Verkauf von Online- und Handytickets...

Genauso sieht es aus. Der Ausschluss der Nummern 8 und 9 bezieht sich auf die Internet-AGB.
Es macht auch deutlich mehr Sinn, das Online- und Handy-Ticket auszuschließen als Erstattung und Fahrradbeförderung(!).

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 23:28 (vor 5754 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Inspector71, Sonntag, 27.07.2008, 23:29

Ja, das macht es sicherlich, obwohl man das leichter und deutlicher machen könnte, wenn man einfach schreiben würde, daß der Deutschland-Pass nicht Online erhältlich ist.

Aber das macht zumindest erklärlich, warum im Ursprungsbeiträg die Aussage des Servicepoints ablehnend war, könnte mir gut vorstellen, daß die Arbeitsanweisung für die dort Beschäftigten von jemanden gekommen ist, der die Regelung, genau wie ich zuerst, falsch interpretiert hat.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Steffano, Sonntag, 27.07.2008, 19:11 (vor 5754 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

also zum Deutschland-Pass wirds genauso gehandhabt wie bei BC100 Kunden wegen Gutscheinen etc.

Sinngemäß steht drin:
Für die Passagierrechte gelten die Regelungen analog zur Mobiltiy BahnCard 100.

Der Rest ist ja im Thread ja schon gesagt worden ;)

CUUU

Steffano

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 27.07.2008, 20:09 (vor 5754 Tagen) @ Steffano

Woher hast du denn die Information? Mir hat die Zugbegleiterin im verspäteten EC gesagt, es gäbe nichts.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Steffano, Sonntag, 27.07.2008, 22:54 (vor 5754 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Steffano, Sonntag, 27.07.2008, 22:54

Woher hast du denn die Information? Mir hat die Zugbegleiterin im verspäteten EC gesagt, es gäbe nichts.

Das hätte die Zugbegleiterin wissen müssen, aber nicht jeder ZUB liest die neuesten infos.

Mehr möcht ich besser nicht sagen.

Verspätungsregelung / Gutschrift beim Deutschlandpass?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 27.07.2008, 23:22 (vor 5754 Tagen) @ Steffano

Wie viel gibt es denn?

Vorgehensweise?

Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.07.2008, 23:41 (vor 5754 Tagen) @ Steffano

Also, welches Verfahren wird denn dann vorgeschlagen? Einfach gesagt: Kann ich zu einem X-beliebigen Servicepoint in Deutschland gehen, den verspäteten Zug nennen, den Pass vorlegen und schon gibt's 'ne 10-Euro Gutscheinkarte? Ist es zuzumuten, ggf. umzusteigen, wenn der Zug im Stundentakt fährt und die Nachleistung im Plan ist?

Gruß
Tommyboy

Vorgehensweise?

Steffano, Sonntag, 27.07.2008, 23:57 (vor 5754 Tagen) @ Tommyboy

Also, welches Verfahren wird denn dann vorgeschlagen? Einfach gesagt: Kann ich zu einem X-beliebigen Servicepoint in Deutschland gehen, den verspäteten Zug nennen, den Pass vorlegen und schon gibt's 'ne 10-Euro Gutscheinkarte? Ist es zuzumuten, ggf. umzusteigen, wenn der Zug im Stundentakt fährt und die Nachleistung im Plan ist?

Gruß
Tommyboy

Ich würde immer den Kundenservice der Bahn anschreiben, da bekommt man meist immer nen Gutschein, mit dem Service_Point hatte ich bislang nichts zu tun gehabt, aber denke die geben dann auch nen Gutschein raus. Die sollten wissen das man den Deutschlandpass genauso wie die BahnCard100 behandelt.

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