? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass interessiert mich, ob das SC FGR bzw. die Mitarbeiter im DB Reisezentrum nachvollziehen können, in welchen Zug ein Handyticket gescannt wurde. Grund: ich habe ein Flexpreis-Ticket für eine andere Verbindung als ursprünglich gebucht genutzt und auf dieser dann +70 gehabt, da Handyticket jedoch kein Zangenabdruck nachweisbar.
? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR
Der Fahrgast muss nicht nachweisen, welchen Zug er genutzt hat. Der Entschädigungsantrag geht in den meisten Fällen also ohne Prüfung durch. Theoretisch hat das SC FGR aber soweit ich weiß die Möglichkeit, auf die Informationen zur Ticketkontrolle zuzugreifen. Solange man wahre Angaben macht und im Zweifelsfall Rückfragen beantworten kann, ist man auf der sicheren Seite.
Die Auszahlung im RZ ist hingegen nur mit Bestätigung bzw. Zangenabdruck auf einem Online-Ticket möglich.
Deswegen drucke ich das Ticket immer aus
Die Auszahlung im RZ ist hingegen nur mit Bestätigung bzw. Zangenabdruck auf einem Online-Ticket möglich.
Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird. Seit es diese Regelung gibt habe ich mein Ticket immer als Ausdruck dabei, um es mindestens einmal entwerten zu lassen.
? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass interessiert mich, ob das SC FGR bzw. die Mitarbeiter im DB Reisezentrum nachvollziehen können, in welchen Zug ein Handyticket gescannt wurde. Grund: ich habe ein Flexpreis-Ticket für eine andere Verbindung als ursprünglich gebucht genutzt und auf dieser dann +70 gehabt, da Handyticket jedoch kein Zangenabdruck nachweisbar.
Wenn dein Ticket gescannt wurde hat es einen virtuellen Zangenabdruck erhalten.
Deswegen drucke ich das Ticket immer aus
Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?
Deswegen drucke ich das Ticket immer aus
Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?
z.B. gestern, im Reisezentrum Berlin Ostbahnhof wurde mir das angeboten
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das..
Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?
... nicht begrenzt.
? Erstattung im Reisezentrum
Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.
Deswegen drucke ich das Ticket immer aus
Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird.
Diese Regelung gilt m.E. allerdings nur, wenn die Entschädigung durch einen FV-Zug verursacht worden ist.
sollte ein Leichtes sein *scnr*
- kein Text -
Deswegen drucke ich das Ticket immer aus
Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird.
Gilt selbstredend nur für jene Tickets, die nicht zufällig das SC FGR exklusiv bearbeitet. Leider ist man hin und wieder auf diese, ähm - „Einrichtung“ angewiesen (acht fehlerhafte FGR-Entscheidungen in 12 Monaten finde ich allerdings eher erschreckend)
Daneben vertrete ich die Ansicht, dass der Abfluss von Barmitteln bei der DB den höheren Anreiz zur Verbesserung von Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit setzt.
? Erstattung im Reisezentrum
Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.
Ja, da im RZ auch nur Tickets mit Zangenabdruck erstattet werden können. Hintergrund ist eine evtl. Zweitverwertung zur Erschleichung von Leistungen.
? Erstattung im Reisezentrum
Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.
Ja, da im RZ auch nur Tickets mit Zangenabdruck erstattet werden können. Hintergrund ist eine evtl. Zweitverwertung zur Erschleichung von Leistungen.
Nicht ganz - es ist scheinbar auch ein Verspätungsvermerk eines Infopoints auf dem Onlineticket ausreichend. Zangenabdruck gabs nicht.
? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR
Hallo,
Ich habe in den letzten drei Jahren keinen einzigen Ausdruck geschweige Zangenabdruck besessen und ohne Rückfragen immer fehlerfreie und schnelle Abwicklungen (bis auf einmal, hat sich aber schnell geklärt) bekommen.
Handy-Ticket ist also kein Problem.
Liebe Grüße
Renate
Aber nur wenn FV verspätungsverursachend ist. Und Frage ≥4€.
Wurde mir mal so gesagt, als ich das mal so haben wollte, aber der NV verspätungsverursachend war.
Und Frage: Die "bagatellgrenze" von 4 EUR, gilt die dann vor oder nach der Rechnung +20%?