? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Montag, 19.11.2018, 09:36 (vor 1988 Tagen)

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass interessiert mich, ob das SC FGR bzw. die Mitarbeiter im DB Reisezentrum nachvollziehen können, in welchen Zug ein Handyticket gescannt wurde. Grund: ich habe ein Flexpreis-Ticket für eine andere Verbindung als ursprünglich gebucht genutzt und auf dieser dann +70 gehabt, da Handyticket jedoch kein Zangenabdruck nachweisbar.

? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR

tbsn, Würzburg, Montag, 19.11.2018, 09:44 (vor 1988 Tagen) @ VT642
bearbeitet von tbsn, Montag, 19.11.2018, 09:45

Der Fahrgast muss nicht nachweisen, welchen Zug er genutzt hat. Der Entschädigungsantrag geht in den meisten Fällen also ohne Prüfung durch. Theoretisch hat das SC FGR aber soweit ich weiß die Möglichkeit, auf die Informationen zur Ticketkontrolle zuzugreifen. Solange man wahre Angaben macht und im Zweifelsfall Rückfragen beantworten kann, ist man auf der sicheren Seite.

Die Auszahlung im RZ ist hingegen nur mit Bestätigung bzw. Zangenabdruck auf einem Online-Ticket möglich.

Deswegen drucke ich das Ticket immer aus

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Montag, 19.11.2018, 10:01 (vor 1988 Tagen) @ tbsn

Die Auszahlung im RZ ist hingegen nur mit Bestätigung bzw. Zangenabdruck auf einem Online-Ticket möglich.

Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird. Seit es diese Regelung gibt habe ich mein Ticket immer als Ausdruck dabei, um es mindestens einmal entwerten zu lassen.

Deswegen drucke ich das Ticket immer aus

pedaa, Köln, Montag, 19.11.2018, 10:23 (vor 1988 Tagen) @ Bambalouni

Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?

Deswegen drucke ich das Ticket immer aus

Fransico, Berlin, Montag, 19.11.2018, 11:04 (vor 1988 Tagen) @ pedaa

Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?

z.B. gestern, im Reisezentrum Berlin Ostbahnhof wurde mir das angeboten

Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das..

Obitwo, Trier / Braunschweig, Montag, 19.11.2018, 12:27 (vor 1988 Tagen) @ pedaa

Gibt es das immer noch? Wie lange und wo?

... nicht begrenzt.

Aber nur wenn FV verspätungsverursachend ist. Und Frage ≥4€.

martarosenberg, Montag, 19.11.2018, 17:47 (vor 1987 Tagen) @ Obitwo

Wurde mir mal so gesagt, als ich das mal so haben wollte, aber der NV verspätungsverursachend war.

Und Frage: Die "bagatellgrenze" von 4 EUR, gilt die dann vor oder nach der Rechnung +20%?

Deswegen drucke ich das Ticket immer aus

Norddeich, Montag, 19.11.2018, 13:14 (vor 1988 Tagen) @ Bambalouni

Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird.

Diese Regelung gilt m.E. allerdings nur, wenn die Entschädigung durch einen FV-Zug verursacht worden ist.

sollte ein Leichtes sein *scnr*

musicus, Montag, 19.11.2018, 13:16 (vor 1988 Tagen) @ Norddeich

- kein Text -

Deswegen drucke ich das Ticket immer aus

musicus, Montag, 19.11.2018, 13:19 (vor 1988 Tagen) @ Bambalouni

Im Reisezentrum gibt es 20% mehr als Entschädigung, wenn statt Bargeld ein Gutschein genommen wird.

Gilt selbstredend nur für jene Tickets, die nicht zufällig das SC FGR exklusiv bearbeitet. Leider ist man hin und wieder auf diese, ähm - „Einrichtung“ angewiesen (acht fehlerhafte FGR-Entscheidungen in 12 Monaten finde ich allerdings eher erschreckend)
Daneben vertrete ich die Ansicht, dass der Abfluss von Barmitteln bei der DB den höheren Anreiz zur Verbesserung von Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit setzt.

? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR

Reservierungszettel, KDU, Montag, 19.11.2018, 10:13 (vor 1988 Tagen) @ VT642

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass interessiert mich, ob das SC FGR bzw. die Mitarbeiter im DB Reisezentrum nachvollziehen können, in welchen Zug ein Handyticket gescannt wurde. Grund: ich habe ein Flexpreis-Ticket für eine andere Verbindung als ursprünglich gebucht genutzt und auf dieser dann +70 gehabt, da Handyticket jedoch kein Zangenabdruck nachweisbar.

Wenn dein Ticket gescannt wurde hat es einen virtuellen Zangenabdruck erhalten.

? Erstattung im Reisezentrum

VT642, Montag, 19.11.2018, 12:33 (vor 1988 Tagen) @ VT642

Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.

? Erstattung im Reisezentrum

Hansjörg, Montag, 19.11.2018, 13:35 (vor 1988 Tagen) @ VT642

Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.

Ja, da im RZ auch nur Tickets mit Zangenabdruck erstattet werden können. Hintergrund ist eine evtl. Zweitverwertung zur Erschleichung von Leistungen.

? Erstattung im Reisezentrum

Fransico, Berlin, Montag, 19.11.2018, 14:07 (vor 1988 Tagen) @ Hansjörg

Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.


Ja, da im RZ auch nur Tickets mit Zangenabdruck erstattet werden können. Hintergrund ist eine evtl. Zweitverwertung zur Erschleichung von Leistungen.

Nicht ganz - es ist scheinbar auch ein Verspätungsvermerk eines Infopoints auf dem Onlineticket ausreichend. Zangenabdruck gabs nicht.

? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR

RenateMD, Montag, 19.11.2018, 14:33 (vor 1988 Tagen) @ VT642

Hallo,

Ich habe in den letzten drei Jahren keinen einzigen Ausdruck geschweige Zangenabdruck besessen und ohne Rückfragen immer fehlerfreie und schnelle Abwicklungen (bis auf einmal, hat sich aber schnell geklärt) bekommen.
Handy-Ticket ist also kein Problem.

Liebe Grüße
Renate

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