Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung? (Fahrkarten und Angebote)

SunshineMouse, Freitag, 09.11.2018, 18:59 (vor 1997 Tagen)

Hallo,

wie bereits gestern geschrieben, ist eine Freundin (mit BC25) von mir aktuell in Belgien unterwegs (Danke übrigens für die Antworten bzgl. der Zugbindung für die Rückfahrt im anderen Thread).

Leider gab es auf der Hinfahrt mehr als 120 Minuten Verspätung für Sie, da Sie den ICE 16 in Köln Hbf (Abfahrt 11:43 Uhr) nicht mehr erreicht hat, da Ihr Zubringer Regionexpress (RE) ausgefallen ist und Sie somit auf andere Regionalbahnen ausweichen musste + zusätzlicher Umstieg in Duisburg Hbf etc. - durch den Zugausfall wurde der ICE 16 verpasst, zuvor war in der gewählten Fahrtverbindung in Köln Hbf über eine 1/4 Stunde für den Umstieg, knapp aber durchaus machbar.

Konkret gebucht wurde ein DB Online-Ticket zum Flexpreis, Ihre gewünschte Fahrtverbindung sah eine Ankunft in Belgien vor 15 Uhr vor, angekommen ist Sie nun nach 17 Uhr.
Für die Fahrt nach Köln Hbf wurde das vorhandene NRW-Ticket (Semesterticket) genutzt.

In Köln Hbf wurde die Information kontaktiert, diese empfahl dann lediglich einer der beiden nachfolgenden Optionen:

1) Kauf eines Thalys Tickets für Fahrtabschnitt Köln Hbf-Brüssel (nächster Zug in der Richtung, nächster ICE International 15:43 Uhr statt 11:43 Uhr), Ticket davor müsste selber von Ihr im Thalys Store vorgenommen werden, DB würde Fahrschein zum Fahrpreis auf Antrag erstatten, das Risiko, dass nicht erstattet wird oder der Thalys vor Erreichen des Gleises abfährt würde bei Ihr liegen

Freigabe für Thalys könne nicht erfolgen, da kein Umstieg von Hochgeschwindigkeitszug auf Hochgeschwindigkeitszug (Anreise nach Köln Hbf mit Nahverkehr)

2) Fahrt mit RE bis Aachen um 12:47 Uhr, anschließend Weiterfahrt mit dem R5035 nach Welkenraedt, von dort dann weiter mit dem IC537 - dieses würde mit dem bestehenden Flexpreis funktionieren


Option 2 wurde gewählt.

Nun zu den Fragen:

1.) Besteht trotz der Stückelung (Nahverkehr bis Köln Hbf mit NRW-Ticket / Semesterticket) ein Anspruch auf Erstattung seitens der DB, da die Verspätung am Ankunftsort über 120 Minuten betragen hat?

2.) Wenn nein, besteht ggf. eine Möglichkeit sich beim DB Kundenservice die Differenz des Fahrpreises zurückerstatten zu lassen? Der ICE 16 konnte aufgrund des Zugausfalls des DB RE nicht genutzt werden, statt dessen RE über Welkenstaedt und IC in Belgien? Flexpreis (ICE16 wie gebucht) kostete mit BC25 54,20 Euro, das gleiche Ticket für die Strecke über Welkenraedt und mit belgischem IC mit BC25 nur 36,90 Euro, also 17,30 Euro Differenz.

3.) Wer ist ggf. der Ansprechpartner? Genügt Kopie der Fahrkarte mit Schilderung der Situation?

Danke für Eure Hilfe und Einschätzungen!

FGR, gestückelte Fahrkarte

Berlin-Express, nähe BPHD, Freitag, 09.11.2018, 19:10 (vor 1997 Tagen) @ SunshineMouse
bearbeitet von Berlin-Express, Freitag, 09.11.2018, 19:10

Hallo,

wie bereits gestern geschrieben, ist eine Freundin (mit BC25) von mir aktuell in Belgien unterwegs (Danke übrigens für die Antworten bzgl. der Zugbindung für die Rückfahrt im anderen Thread).

Leider gab es auf der Hinfahrt mehr als 120 Minuten Verspätung für Sie, da Sie den ICE 16 in Köln Hbf (Abfahrt 11:43 Uhr) nicht mehr erreicht hat, da Ihr Zubringer Regionexpress (RE) ausgefallen ist und Sie somit auf andere Regionalbahnen ausweichen musste + zusätzlicher Umstieg in Duisburg Hbf etc. - durch den Zugausfall wurde der ICE 16 verpasst, zuvor war in der gewählten Fahrtverbindung in Köln Hbf über eine 1/4 Stunde für den Umstieg, knapp aber durchaus machbar.

Konkret gebucht wurde ein DB Online-Ticket zum Flexpreis, Ihre gewünschte Fahrtverbindung sah eine Ankunft in Belgien vor 15 Uhr vor, angekommen ist Sie nun nach 17 Uhr.
Für die Fahrt nach Köln Hbf wurde das vorhandene NRW-Ticket (Semesterticket) genutzt.

In Köln Hbf wurde die Information kontaktiert, diese empfahl dann lediglich einer der beiden nachfolgenden Optionen:

1) Kauf eines Thalys Tickets für Fahrtabschnitt Köln Hbf-Brüssel (nächster Zug in der Richtung, nächster ICE International 15:43 Uhr statt 11:43 Uhr), Ticket davor müsste selber von Ihr im Thalys Store vorgenommen werden, DB würde Fahrschein zum Fahrpreis auf Antrag erstatten, das Risiko, dass nicht erstattet wird oder der Thalys vor Erreichen des Gleises abfährt würde bei Ihr liegen

Das Geld hättest du bzw. sie wohl nicht zurückbekommen.

Freigabe für Thalys könne nicht erfolgen, da kein Umstieg von Hochgeschwindigkeitszug auf Hochgeschwindigkeitszug (Anreise nach Köln Hbf mit Nahverkehr)

2) Fahrt mit RE bis Aachen um 12:47 Uhr, anschließend Weiterfahrt mit dem R5035 nach Welkenraedt, von dort dann weiter mit dem IC537 - dieses würde mit dem bestehenden Flexpreis funktionieren


Option 2 wurde gewählt.

Nun zu den Fragen:

Erstmal vorab, es gibt dazu viele verschiedene Ansichten, ich gebe mal meine dazu ab, diese muss nicht unbedingt richtig sein.

1.) Besteht trotz der Stückelung (Nahverkehr bis Köln Hbf mit NRW-Ticket / Semesterticket) ein Anspruch auf Erstattung seitens der DB, da die Verspätung am Ankunftsort über 120 Minuten betragen hat?

Nein

2.) Wenn nein, besteht ggf. eine Möglichkeit sich beim DB Kundenservice die Differenz des Fahrpreises zurückerstatten zu lassen?

Ja, aber nur auf Kulanz.

Der ICE 16 konnte aufgrund des Zugausfalls des DB RE nicht genutzt werden, statt dessen RE über Welkenstaedt und IC in Belgien? Flexpreis (ICE16 wie gebucht) kostete mit BC25 54,20 Euro, das gleiche Ticket für die Strecke über Welkenraedt und mit belgischem IC mit BC25 nur 36,90 Euro, also 17,30 Euro Differenz.

3.) Wer ist ggf. der Ansprechpartner? Genügt Kopie der Fahrkarte mit Schilderung der Situation?

Ja

Danke für Eure Hilfe und Einschätzungen!

Bitte.

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[image] #FreeAssange

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

Hansjörg, Freitag, 09.11.2018, 19:10 (vor 1997 Tagen) @ SunshineMouse

1) Nein, da kein durchgängiges Ticket.

Käme auf einen Musterprozess an

Hustensaft, Freitag, 09.11.2018, 19:43 (vor 1997 Tagen) @ Hansjörg

1) Nein, da kein durchgängiges Ticket.

Tja, was machen wir aber, wenn die DB gar kein durchgängiges Ticket verkauft? Das soll bekanntlich passieren, wenn zu viele Privatbahnen, SEE-Tarife o.ä. beteiligt sind, vom Flixtrain ganz zu schweigen. Und es ist zweifelsfrei nicht im Sinne der EU-Verordnung, dass es keine Fahrgastrechte gibt, nur weil ein durchgehender Fahrschein nicht erworben werden kann.

Und es kommt noch dicker:
Es darf auch bezweifelt werden, ob es im Sinne der EU-Verordnung ist, wenn ich, nur um Fahrgastrechte geltend machen zu können, für eine Strecke, für die ich bereits einen Fahrschein besitze, noch einmal bezahlen muss. Dies ist zwar die "offizielle" Lesart der DB, aber es wäre ein spannender Fall für einen Musterprozess.

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

Bluenight1983, Freitag, 09.11.2018, 19:12 (vor 1997 Tagen) @ SunshineMouse

Sie kann es zwar versuchen, aber so wie ich das sehe hat sie keinerlei Ansprüche. Bei gestückelten Fahrscheinen hat man halt immer die Gefahr das man auf den Kosten sitzen bleibt. Hätte sie geich von ihrem Abfahrtsort gebucht dann hätte sie jetzt auch Ansprüche. Wäre denn das Ticket deutlich teurer gewesen wenn sie es von ihrem Abfahrtsort gebucht hätte?

Nun ja. Vielleicht kennt hier noch jemand ein paar Kniffe was man tun könnte, aber ich sehe da keine großen Chancen. Denn anscheinend ist der Zug von Köln nach Brüssel so weit gefahren? Und das war ja das was mit dem Ticket bebucht wurde.

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

Florian, Freitag, 09.11.2018, 19:20 (vor 1997 Tagen) @ Bluenight1983

Welcher RE ist denn ausgefallen?

Wenn er vor Köln Hbf in Köln planmäßig halten sollte, gibt es 50 % zurück, da der Flexpreis ab den gleichgestellten Bahnhöfen in Köln gilt.

Rückfrage an Florian

SunshineMouse, Freitag, 09.11.2018, 19:42 (vor 1997 Tagen) @ Florian

Welcher RE ist denn ausgefallen?

Wenn er vor Köln Hbf in Köln planmäßig halten sollte, gibt es 50 % zurück, da der Flexpreis ab den gleichgestellten Bahnhöfen in Köln gilt.

Erst einmal Danke für die schnellen Antworten.

War wohl RE5 der auch in Köln-Mülheim und Köln-Deutz/Messe halten sollte.

@Florian: Ich verstehe aber die oben zitierte Sichtweise nicht, kannst Du mir das irgendwie anschaulich erklären?

Rückfrage an Florian

Florian, Freitag, 09.11.2018, 23:01 (vor 1996 Tagen) @ SunshineMouse

Welcher RE ist denn ausgefallen?

Wenn er vor Köln Hbf in Köln planmäßig halten sollte, gibt es 50 % zurück, da der Flexpreis ab den gleichgestellten Bahnhöfen in Köln gilt.


Erst einmal Danke für die schnellen Antworten.

War wohl RE5 der auch in Köln-Mülheim und Köln-Deutz/Messe halten sollte.

@Florian: Ich verstehe aber die oben zitierte Sichtweise nicht, kannst Du mir das irgendwie anschaulich erklären?

Wenn in das Fahrgastrechte-Formular Leverkusen Mitte - Bruxelles Midi eingetragen wird, teilt das SC FGR die Reise in zwei separate Vorgänge auf und wird höchst wahrscheinlich die Reise in Köln Hbf trennen.

Wenn Köln-Mülheim - Bruxelles Midi eingetragen wird und das Semesterticket erst gar nicht vorgelegt wird, wird keiner auf die Idee kommen, die Reise in zwei Vorgänge aufzuteilen.

Rückfrage an Florian

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 09.11.2018, 23:32 (vor 1996 Tagen) @ Florian

Wenn Köln-Mülheim - Bruxelles Midi eingetragen wird und das Semesterticket erst gar nicht vorgelegt wird, wird keiner auf die Idee kommen, die Reise in zwei Vorgänge aufzuteilen.

Natürlich kann man in das Formular als Startbahnhof Köln-Mülheim eintragen und als ersten Zug den RE5 um 11.21 Uhr. Der Bearbeiter wird aber - insbesondere, weil Köln-Mülheim auf dem Online-Ticket vermutlich nicht erwähnt ist - eventuell auf die Idee kommen, dass noch andere Möglichkeiten bestanden hätten, den Kölner Hbf rechtzeitig zu erreichen, z.B. mit der RB48 um 11.24 Uhr oder der S11 um 11.25 Uhr.

Rückfrage an Florian

Florian, Freitag, 09.11.2018, 23:59 (vor 1996 Tagen) @ Co_Tabara-98

Natürlich kann man in das Formular als Startbahnhof Köln-Mülheim eintragen und als ersten Zug den RE5 um 11.21 Uhr. Der Bearbeiter wird aber - insbesondere, weil Köln-Mülheim auf dem Online-Ticket vermutlich nicht erwähnt ist - eventuell auf die Idee kommen, dass noch andere Möglichkeiten bestanden hätten, den Kölner Hbf rechtzeitig zu erreichen, z.B. mit der RB48 um 11.24 Uhr oder der S11 um 11.25 Uhr.

Halte ich für unwahrscheinlich.

Rückfrage an Florian

mmandl, Samstag, 10.11.2018, 09:46 (vor 1996 Tagen) @ Florian

Natürlich kann man in das Formular als Startbahnhof Köln-Mülheim eintragen und als ersten Zug den RE5 um 11.21 Uhr. Der Bearbeiter wird aber - insbesondere, weil Köln-Mülheim auf dem Online-Ticket vermutlich nicht erwähnt ist - eventuell auf die Idee kommen, dass noch andere Möglichkeiten bestanden hätten, den Kölner Hbf rechtzeitig zu erreichen, z.B. mit der RB48 um 11.24 Uhr oder der S11 um 11.25 Uhr.


Halte ich für unwahrscheinlich.

Halte ich auch rechtlich nicht für haltbar. Der Anspruch auf Beförderung hat sich durch die Wahl des Fahrgast auf den konkreten RE4 mit Abfahrt 11.21 konkretisiert. Das Eisenbahnunternehmen kann den Fahrgast nicht zwingen, sein Wahlrecht zu erneut auszuüben und einen Zug zu wählen mit dem der Anschluss erreicht wird.

Rückfrage an Florian

wachtberghöhle, Samstag, 10.11.2018, 09:45 (vor 1996 Tagen) @ Co_Tabara-98

Wenn Köln-Mülheim - Bruxelles Midi eingetragen wird und das Semesterticket erst gar nicht vorgelegt wird, wird keiner auf die Idee kommen, die Reise in zwei Vorgänge aufzuteilen.


Natürlich kann man in das Formular als Startbahnhof Köln-Mülheim eintragen und als ersten Zug den RE5 um 11.21 Uhr.

Es wird aber nach der "geplanten" Verbndung und der "tatsächlichen" Verbindung gefragt.

Und eben nicht nach "möglichen".

Rückfrage an Florian

JumpUp, Sonntag, 11.11.2018, 11:25 (vor 1995 Tagen) @ wachtberghöhle

Einreichen und schauen was passiert, es kann ja davon ausgegangen werden, dass der Fahrgast erstmal sich nach Alternativen erkundigen muss und Zack sind die ersten drei möglichen Alternativen schon weg

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

wachtberghöhle, Freitag, 09.11.2018, 19:29 (vor 1997 Tagen) @ SunshineMouse

2.) Wenn nein, besteht ggf. eine Möglichkeit sich beim DB Kundenservice die Differenz des Fahrpreises zurückerstatten zu lassen? Der ICE 16 konnte aufgrund des Zugausfalls des DB RE nicht genutzt werden, statt dessen RE über Welkenstaedt und IC in Belgien? Flexpreis (ICE16 wie gebucht) kostete mit BC25 54,20 Euro, das gleiche Ticket für die Strecke über Welkenraedt und mit belgischem IC mit BC25 nur 36,90 Euro, also 17,30 Euro Differenz.

Wäre der Anschluss auch geplatzt, wenn die Reise in Köln-Mühleim begonnen hätte?

Guter Einwand. Das hatte ich glatt übersehen.

Hansjörg, Freitag, 09.11.2018, 19:43 (vor 1997 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Hansjörg, Freitag, 09.11.2018, 19:44

- kein Text -

Jetzt wollt ihr also auch noch zum betrügen animieren ... :P

Bluenight1983, Freitag, 09.11.2018, 20:19 (vor 1997 Tagen) @ wachtberghöhle

- kein Text -

Ist doch kein Betrug:-)

Florian, Freitag, 09.11.2018, 21:06 (vor 1996 Tagen) @ Bluenight1983

- kein Text -

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

ICE4711, Freitag, 09.11.2018, 21:15 (vor 1996 Tagen) @ wachtberghöhle

Wobei man beachten muss, ob der ICE nicht mit einer alternativen Nahverkehrsverbindung ab Köln Mühlheim erreicht worden wäre. Da müsste ja noch mehr fahren.

Noch ein paar Ergänzungen

LoungeHopper, Freitag, 09.11.2018, 21:50 (vor 1996 Tagen) @ SunshineMouse


1) Kauf eines Thalys Tickets für Fahrtabschnitt Köln Hbf-Brüssel (nächster Zug in der Richtung, nächster ICE International 15:43 Uhr statt 11:43 Uhr), Ticket davor müsste selber von Ihr im Thalys Store vorgenommen werden, DB würde Fahrschein zum Fahrpreis auf Antrag erstatten, das Risiko, dass nicht erstattet wird oder der Thalys vor Erreichen des Gleises abfährt würde bei Ihr liegen

Da läge das Risiko voll beim Fahrgast, denn FGR greifen hier ja nicht, wie schon erwähnt. Da kann man nur auf Kulanz hoffen.

Freigabe für Thalys könne nicht erfolgen, da kein Umstieg von Hochgeschwindigkeitszug auf Hochgeschwindigkeitszug (Anreise nach Köln Hbf mit Nahverkehr)

Richtig, HOTNAT greift nicht. Inwieweit das Agreement on Journey Continuation hätte greifen können, können nur diejenigen beurteilen, die darauf Zugriff haben, da konnte man mir an der Hotline nicht weiterhelfen.

3.) Wer ist ggf. der Ansprechpartner? Genügt Kopie der Fahrkarte mit Schilderung der Situation?

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall laufen (durch Regio Verspätung den Thalys nicht erreicht), da wurde mir an der Hotline geraten das als Kulanzfall an den Fahrkartenservice zu schicken. Alternativ an den Kundedialog DB Regio NRW.


Ich würde dies, wie weiter unten beschrieben, mal als Fall der tariflichen Gleichstellung ab K-Mülheim an das Servicecenter Fahrtgastrechte schicken.

Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung?

abomz, Freitag, 09.11.2018, 22:09 (vor 1996 Tagen) @ SunshineMouse

2) Fahrt mit RE bis Aachen um 12:47 Uhr, anschließend Weiterfahrt mit dem R5035 nach Welkenraedt, von dort dann weiter mit dem IC537 - dieses würde mit dem bestehenden Flexpreis funktionieren


Option 2 wurde gewählt.

Stimmt bei Option 2 denn der auf der Fahrkarte vermerkte Beförderer hinter Aachen?

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